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Vorlage - 164/2014  

 
 
Betreff: Versetzung in den Ruhestand von Herrn Kreisoberverwaltungsrat Günter Traub, Leiter des Geschäftsbereichs Soziales
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
23.09.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Dem Antrag von Herrn Kreisoberverwaltungsrat Günter Traub auf Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.07.2015 wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Herr Günter Traub hat mit Schreiben vom 09.08.2014 seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.07.2015 beantragt. Die persönlichen Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand sind erfüllt. Gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Versetzung in den Ruhestand eines Leitenden Beamten der Landkreisverwaltung der Kreistag zuständig.

 

Die freiwerdende Stelle für die Leitung des Geschäftsbereichs Soziales wird rechtzeitig  im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und anderen Medien ausgeschrieben, so dass die Beschlussfassung über die Stellenbesetzung im April 2015 im Kreistag erfolgen kann. Bei der Besetzung der Leitung des Geschäftsbereichs Soziales gilt die Besonderheit, dass gemäß § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung die Vorauswahl und die daraus folgende Empfehlung an den Kreistag gemeinsam durch den Ausschuss für Bildung und Finanzen und den Sozialausschuss erfolgt.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Stelle der Leitung des Geschäftsbereich Soziales sind im Personaletat 2015 enthalten.


Anlagen

 

Persönliche Daten von Herrn Traub

Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Erhardt

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel