Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Ein Großteil der Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg wird derzeit noch auf Grundlage des großen Verkehrsvertrages des Landes Baden-Württemberg mit der DB Regio aus dem Jahr 2003 erbracht. Dieser Vertrag gilt noch bis zum Jahr 2016. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) ist intensiv mit der Vorbereitung der Ausschreibung der SPNV-Leistungen befasst. Die Vergabe ist für das Jahr 2018 vorgesehen. Für den Übergangszeitraum 2016 - 2018 ist ebenfalls eine Ausschreibung in Vorbereitung.
Als Grundlage für die Ausschreibung der Nahverkehrsleistungen im SPNV hat das MVI am 6. Juni 2014 das Zielkonzept 2025 für den SPNV im Internet veröffentlicht.
Das Zielkonzept hat folgende Kerninhalte:
Ein-Stundentakt auf allen Schienenstrecken von 5:00 - 24:00 Uhr (montags bis freitags). An Wochenenden Stundentakt zwischen 7:00 - 24:00 Uhr. Taktverdichtungen bei entsprechender Nachfrage. Expressnetz zwischen Oberzentren oder Mittelzentren mit oberzentraler Funktion im Ein-Stundentakt. Sofern Angebotsausweitungen gewünscht, Mitfinanzierung von Kreisen/ Der Ostalbkreis und die Region Ostwürttemberg ist von folgenden Vergabenetzen betroffen:
Stuttgarter Netz 1b (Rems/Fils) mit den heutigen Regionalverkehrsangeboten auf Rems- und Jagstbahn. Stuttgarter Netz 1c (Franken/Enz) inklusive geplante Expresszüge Stuttgart - Aalen. Netz 5 Donau-Ostalb: heutige IRE-Verbindungen zwischen Aalen und Ulm. Netz 12 Ulmer Stern: heutige Regional-Verbindungen zwischen Aalen und Ulm.
Im Vorfeld des Ausschreibungswettbewerbs fanden am 23. und 24. Juni sowie am 2. Juli 2014 beim MVI Informationsveranstaltungen für Städte und Gemeinden, Regionalverbände und Landkreise statt. Dabei wurden die Regionalverbände gebeten, vor Ort über die Ausschreibung im SPNV zu informieren und Rückmeldungen gebündelt dem MVI bis zum 21. Juli 2014 zuzuleiten.
Am 17. Juli 2014 fand hierzu ein Abstimmungsgespräch auf Einladung des Regionalverbandes Ostwürttemberg mit der Landkreisverwaltung und den an der Schiene liegenden Kommunen in Aalen statt. Am 18. Juli 2014 befasste sich die Verbandsversammlung des Regionalverbandes mit dem Thema.
Die Ausschreibung und das Zielkonzept sind grundsätzlich positiv zu beurteilen, es beinhaltet jedoch im Ostalbkreis die Gefahr des Wegfalls von Regionalexpress-Verbindungen zwischen Aalen und Schwäbisch Gmünd mit den Halten in Böbingen und Mögglingen. Ebenfalls ist vorgesehen, den Ein-Stundentakt des Expressnetzes unter Einbeziehung der vorhandenen IC-Angebote umzusetzen. Diese IC-Fahrten sind jedoch für Kunden des Nahverkehrs nur mit Aufpreis nutzbar. Seitens des MVI wird eine Bestandsgarantie für bestehende SPNV-Leistungen bis zum Jahr 2020 gegeben. Im Anschluss ist jedoch eine kommunale Mitfinanzierung vorgesehen.
Die Stellungnahme des Regionalverbandes mit den kommunalen Forderungen vom 22. Juli 2014 ist als Anlage 1 beigefügt. Nachdem das Zielkonzept 2025 den Ostalbkreis und die Städte und Gemeinden im östlichen Ende der Remsbahn Sorge bereitet, hat sich der Ostalbkreis auch direkt an das MVI mit der Bitte gewandt, die Bedenken aus dem Ostalbkreis zur künftigen Bedienung auf der Remsbahn zu berücksichtigen. Das Schreiben an Herrn Minister Hermann liegt als Anlage 2 bei. In einem gemeinsamen Schreiben vom 22. August 2014 haben sich die Landräte Klaus Pavel, Johannes Fuchs und Gerhard Bauer an Herrn Minister Winfried Hermann zur Zukunft der Rems- und Murrbahn gewandt. Hierin haben die Vertreter der Landkreise Ostalb, Rems-Murr und Schwäbisch Hall insbesondere ihre Sorge hinsichtlich des Wagenmaterials in der Übergangsphase 2016 bis 2018 Ausdruck verliehen. Das Schreiben liegt als Anlage 3 bei.
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wird über die weitere Entwicklung im Zuge der Ausschreibung auf dem Laufenden gehalten. Anlagen
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Sichtvermerke
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