Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Es werden folgende stellvertretende Vorsitzende, die den Landrat als Vorsitzenden des Kreistags und seiner Ausschüsse im Verhinderungsfall im Jugendhilfeausschuss vertreten, aus der Mitte des Ausschusses gewählt:
1. Stellvertreter: Christoph Hald (CDU)
2. Stellvertreter: Bernhard Richter (SPD) Sachverhalt/Begründung
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 6 Kreisrätinnen und Kreisräten, sowie beratenden Mitgliedern. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss.
In Absprache der Fraktionen werden folgende Personen für den Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen:
1. Stellvertreter: Christoph Hald (CDU)
2. Stellvertreter: Bernhard Richter (SPD) Finanzierung und Folgekosten
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Sichtvermerke
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