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Vorlage - 142/2014  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses
14.10.2014 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung

Antrag der Verwaltung

 

Es werden folgende stellvertretende Vorsitzende, die den Landrat als Vorsitzenden des Kreistags und seiner Ausschüsse im Verhinderungsfall im Jugendhilfeausschuss vertreten, aus der Mitte des Ausschusses gewählt:

 

1. Stellvertreter:                                          Christoph Hald (CDU)

 

2. Stellvertreter:                                          Bernhard Richter (SPD)

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 6 Kreisrätinnen und Kreisräten, sowie beratenden Mitgliedern. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss.

 

In Absprache der Fraktionen werden folgende Personen für den Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen:

 

1. Stellvertreter:                                          Christoph Hald (CDU)

 

2. Stellvertreter:                                          Bernhard Richter (SPD)


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Schneider

 

 

Dezernat I

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Wolf

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel