Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Die politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene werden aufgefordert, politische Initiativen zu ergreifen, um das Einheitsforstamt zu erhalten. Sachverhalt/Begründung
Ausgelöst durch ein Verfahren des Bundeskartellamts gegen das Land Baden- Württemberg, das sich explizit gegen den gemeinsamen Holzverkauf aus dem Staatswald einerseits und dem Körperschaft- und Privatwald andererseits wendet, steht die Forstverwaltung vor gravierenden Organisationsveränderungen. Der Ostalbkreis setzt sich für den Erhalt des seit Jahrzehnten bewährten Einheitsforstamts ein.
1. Waldbesitzverteilung im Land und im Ostalbkreis
2. Forstverwaltung im Ostalbkreis - Organisation und Aufgaben (status quo)
Der Geschäftsbereich Wald und Forstwirtschaft im Ostalbkreis ist dezentral aufgestellt. Er gliedert sich in das Forstdezernat, vier Außenstellen und 32 Reviere. Drei städtische Reviere (Ellwangen und 2x Nördlingen) werden mitbetreut. Insgesamt verfügt der Geschäftsbereich über 152 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das sind 67 Waldarbeiter, 20 Verwaltungsangestellte, 50 Forstbeamte und 14 Forstwirt-Auszubildende.
Anzahl und Lage der Außenstellen:
Forstaußenstellen mit territorialer Zuständigkeit für alle Waldbesitzarten („Einheitsforstamt“) befinden sich in Bopfingen, Ellwangen, Abtsgmünd und Schwäbisch-Gmünd. Diesen sind jeweils acht bis neun Reviere zugewiesen. Sie nehmen u.a. die forsttechnische Betriebsleitung für alle Kommunen im Ostalbkreis sowie für die Stadt Nördlingen wahr.
Anzahl und Lage der Reviere:
Deren Zuständigkeit ist flächendeckend. Dienststellen befinden sich nahezu in jeder Kommune. Die durchschnittliche Reviergröße (ohne städtische Reviere) beträgt rd. 1350 ha. Die Organisation folgt ebenfalls dem Prinzip des „Einheitsreviers“, mit Zuständigkeit für alle Waldbesitzarten!
Als Forstliche Sondereinrichtungen existieren die Stützpunkte Hohenohl und Ellenberg, jeweils mit Forstwirtausbildung sowie die Landespflanzschule Kitzinghof und die Schreinerei in Königsbronn-Ochsenberg.
In 16 Forstrevieren sind Forstwirt-Arbeitsgruppen angesiedelt, die revierübergreifend, überwiegend im Staatswald, eingesetzt werden.
3. Würdigung der derzeitigen Organisation:
Die Eingliederung der staatlichen Forstämter in die Landratsämter im Zuge der Verwaltungsreform 2005 hat sich bewährt. Dies trifft insbesondere auf die dezentrale Organisation im Ostalbkreis zu. Sie zeichnet sich durch Bürgernähe und eine hohe Kundenzufriedenheit aus. Aufgrund der hergestellten Einräumigkeit haben sich Effizienzsteigerungen und Synergien ergeben. Die Kunden- und Bürgerkontakte wurden gestärkt, die Forstverwaltung insgesamt ist in der Gesellschaft gut verankert. Durch die Schaffung größerer Betriebseinheiten sind insbesondere im Bereich der Holzproduktion und Holzvermarktung Rationalisierungseffekte eingetreten.
Aufgabenwahrnehmung durch die Untere Forstbehörde
4. Aktuelle KartellrechtsproblematikSeit dem Jahr 2002 befasste sich aufgrund einer Beschwerde der Sägeindustrie das Bundeskartellamt mit dem Gemeinsamen Holzverkauf. Zielsetzung war, einer vermeintlichen, marktbeherrschenden Stellung des Staatswaldes entgegen zu treten. Ergebnis war ein Konkretisierungspapier (2008), das die betroffenen Länderforstverwaltungen u.a. dazu verpflichtete, privatrechtliche Holzverkaufsstrukturen aktiv zu fördern und zu unterstützen. Für Baden-Württemberg wurde bestimmt, fünf Pilotprojekte innerhalb von fünf Jahren zu initiieren. In diesem Zuge wurde im Ostalbkreis die Forstwirtschaftliche Vereinigung „Schwäbischer Limes“ gegründet. Im Jahr 2012 wurde erneut ein Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg ( ForstBW) eingeleitet, da die ergriffenen Maßnahmen in den zurückliegenden Jahren als nicht ausreichend angesehen wurden. Ein Beschlussentwurf wurde zum Jahreswechsel 2013/2014 vorgelegt.
Überraschend war letztlich die Feststellung, dass auch erhebliche Bestandteile des forstlichen Revierdienstes, der die tragende Säule des Einheitsforstamtes darstellt, in Abrede gestellt werden. Damit ist die bestehende Organisation akut in Frage gestellt. Es scheint beschlossene Sache zu sein, dass das Einheitsforstamt heutiger Prägung trotz all seiner unbestreitbaren Vorteile nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Es zeichnet sich ab, dass der Staatswald in eine eigenständige, privatwirtschaftlich organisierte Betriebsform überführt wird. Die Zuständigkeit für die Dienstleistungen im Nichtstaatswald und die Forsthoheit würde dann auf Ebene der Landratsämter in Form einer unteren Forstbehörde zur kommunalen Aufgabe (Staatswaldmodell). Der bürokratische, organisatorische, finanzielle und personalwirtschaftliche Aufwand, die eine solche Entflechtung notwendig werden lässt, ist an dieser Stelle noch nicht konkretisierbar, dürfte allerdings beträchtlich sein. Es wird ein aufwändiger Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen sein. Man geht im Moment von einem Stichtag 01.01.2017 für die Einführung der neuen Strukturen aus.
5. Zu erwartende Auswirkungen des Kartellrechtsspruchs
Seit Jahresbeginn 2014 liegt der Entwurf des Bundeskartellrechts zum gemeinsamen Holzverkauf vor. Rund 60.000 ha Wald liegen im Ostalbkreis in gleichmäßiger Verteilung und Gemengelage aller Waldbesitzarten. Darüber hinaus liegen in unserem engeren Einzugsbereich europaweit die größten Sägewerkskapazitäten. Die gewählte Organisationsform wurde stark auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse abgestimmt.
Daher werden die uns aufgezwungenen Veränderungen mutmaßlich gravierende, überwiegend negative Auswirkungen haben:
… auf das Personal:
… auf die Organisation:
… auf die Kunden:
a.) auf Waldbesitzer
b.) auf Holzkunden (Sägewerke)
.. auf die Gesellschaft:
Fehlende Ansprechpartner für Kommunen und Bürger
6. Abgeleitete Forderungen
Speziell die Forstwirtausbildungsstellen Ellenberg und Hohenohl.
7. Fazit:
Die Reorganisation auf Ebene der Landkreise bzw. der Betriebsteile ForstBW in Folge der Kartellrechtsentscheidung muss sozialverträglich und unter Sicherung der bestehenden hohen Qualitätsstandards in der Forstwirtschaft erfolgen. Die Sachkundeanforderungen an das Forstpersonal sind hoch zu halten. Zur Vermeidung von Konflikten muss der Staatswaldbetrieb ForstBW offen sein für den fachlichen Diskurs insbesondere auch mit den örtlichen Instanzen (regionaler Bezug).
Finanzierung und Folgekosten
--- Anlagen
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Sichtvermerke
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