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Vorlage - 132/2014  

 
 
Betreff: Kreditaufnahme zur Finanzierung energieeffizienter Sanierungen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
29.07.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
23.09.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen/der Kreistag stimmt der Aufnahme eines Kredits über 3.700.000 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau -KfW- zu den genannten Bedingungen zu.

 

Die Verwaltung wird zum Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrag ermächtigt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die vom Kreistag am 17.12.2013 beschlossene Haushaltssatzung des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2014 sieht eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.400.000 € zur Finanzierung der Investitionen im Haushalt 2014 vor. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 07.01.2014, Az. 14-2241.-209, die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2013 gem. § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 51 Abs. 2 der Landkreisordnung bestätigt und die Kreditaufnahme gem. § 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 48 der Landkreisordnung genehmigt.

 

Die im Rahmen des Haushaltsplans 2013 beschlossene und von der Rechtsaufsicht genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 3.274.625 € wurde bisher nur in Höhe von 1.551.942 € in Anspruch genommen. Damit stehen 2014 insgesamt Kreditermächtigungen mit 4.122.683 € zur Verfügung.

 

Der Finanzplan 2014 des Ostalbkreises enthält Maßnahmen die die Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur erfüllen. Mit dem Programm der KfW zur „Energetischen Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren“ werden Komplettsanierungen zum Effizienzhaus 55, 70, 85 oder 100 gefördert. Förderfähig sind auch Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Je höher der erreichte Standard ist, desto höher fällt die Förderung aus.

 

Voraussetzung für eine Förderung als Einzelmaßnahme ist, neben der Fertigstellung der Gebäude vor dem 01. Januar 1995, die Umsetzung eine der folgenden Maßnahmen:

 

              - Wärmedämmung der Außenwände

              - Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke

              - Wärmedämmung der Kellerdecke

              - Erneuerung von Fenstern / Eingangstüren

              - Sonnenschutzeinrichtungen

              - Austausch der Beleuchtung

              - Maßnahmen der Heizung

 

Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen muss von einem Sachver-ständigen bestätigt werden.

 

Aus dem Haushaltsplan 2014 des Ostalbkreises und der Ermächtigungen aus 2013 erfüllen folgende Maßnahmen die o.g. Voraussetzungen:

 

              - Energetische Dachsanierung BA 2 am Ostalbkreishaus

              - Energetische Dachsanierung Sporthalle am BSZ Aalen

              - Energetische Dachsanierung BA 2 am BSZ Ellwangen

              - Fassaden- und Fenstersanierung BA 1 + 2 am BSZ

              - Energetische Sanierung Stauferklinikum Bettenhaus Süd und Bettenhaus Ost

 

Für die Umsetzung der genannten Sanierungsmaßnahmen, die den Fördervoraus-setzungen der KfW entsprechen, sind insgesamt 3.750.000 € erforderlich.

 

Die KfW bietet zur Finanzierung von energetischen Sanierungen der Nichtwohn-gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur zinsgünstige Kredite an.

 

 

Kredithöhe:

Die Maßnahmen werden mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.

Auszahlung:  100 %

Abruf der Mittel innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage der KfW

 

 

Zinssätze:

Der Programmzinssatz der KfW orientiert sich an den Kapitalmarktzinsen und wird täglich angepasst.

Für das Darlehen kommt der am Tag des Eingangs des Geldabrufs bei der KfW geltende Programmzinssatz zur Anwendung.

Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben.

Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart.

 

Der Zinssatz für Darlehen zur „Energetischen Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren“ (KfW-Programm 218) mit einer Laufzeit von 20 Jahren und 3 tilgungsfreien Jahren liegt aktuell bei 0,10 %.

 

 

Tilgung:

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre fallen lediglich Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge an. Danach wird der Kredit in gleich hohen vierteljährlichen Raten getilgt.

 

Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsent-schädigung vorgenommen werden.

 

Nach § 4 Abs. 2 Ziffer 12 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist der Kreistag für die Aufnahme von Krediten zuständig.

 


 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich

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Gutknecht

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel