Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Aufsichtsrat der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH wird abberufen.
Für die neue Amtszeit des Aufsichtsrats ab 2014 bis Herbst 2019 werden folgende
CDU-Fraktion (2 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder
Dr. Eberhard Schwerdtner Dr. Gunter Bühler
SPD-Fraktion (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied
Sigrid Heusel
Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied
Herbert Witzany
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied
Wolfgang Schurr
Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung des Ältestenrats am 23. Juni 2014 und in Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern der Fraktionen sowie den fraktionslosen Mitgliedern des neu gewählten Kreistags hat man sich darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH sind von den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern die im Beschlussantrag der Verwaltung genannten Vorschläge gemacht worden. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden.
Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrags der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH besteht der Aufsichtsrat neben den geborenen Mitgliedern des Aufsichtsrats (Landrat des Ostalbkreises, Ärztlicher Direktor und Pflegedirektor des Ostalb-Klinikums) aus bis zu sechs weiteren Aufsichtsratsmitgliedern, die durch den Ostalbkreis entsandt werden. Die mehrmalige Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds ist zulässig.
Das Amt der durch den Ostalbkreis entsandten Aufsichtsratsmitglieder beginnt mit der Entsendung und endet mit dem Schluss der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. In seiner Sitzung am 12. April 2011 hat der Kreistag die Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH entsandt. Das Ende der regulären Amtszeit wäre somit im Herbst 2016. Die Verwaltung schlägt jedoch aufgrund der kommunalwahlbedingten Änderungen im Aufsichtsrat eine Harmonisierung der Amtszeit der Aufsichtsräte mit der der Kreisräte vor. Hierfür ist eine Abberufung und Neubestellung des kompletten Aufsichtsrats erforderlich. Danach beginnt die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder in 2014 und endet im Herbst 2019.
Sichtvermerke
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