Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg gehören folgende Mitglieder des Kreistags sowie folgende sonstige Personen an:
CDU-Fraktion (14 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Ersatzpersonen
Klaus Pavel Georg Ruf Herbert Brenner Manfred Traub Jutta Heim-Wenzler Jürgen Stempfle Richard Arnold Werner Jekel Edelbert Krieg Karl Bux Michael von Thannhausen Dr. Gunter Bühler Walter Weber Ellen Eva Renz Gerhard Hackner Christoph Konle Roderich Kiesewetter Norbert Barthle
SPD-Fraktion (6 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Ersatzpersonen
Karl Maier Lisa Grimmbacher Herbert Hieber Andrea Hatam André Zwick Alessandro Lieb Selczuk Özer Peter Gangl Jakob Unrath Cav. Mario Capezzuto Jochen Pahlke Heiko Buczinski
Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis (6 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Ersatzpersonen
Herbert Witzany Peter Traub Gerd Dannenmann Heidi Bobély Karl Hilsenbek Ute Nuding Armin Kiemel Thomas Riede Johannes Thalheimer Willibald Freihart Martin Mager Jürgen Opferkuch
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Ersatzpersonen
Veronika Gromann Claudia Wagner Volker Grab Monika Schlipf Walter Haveman Franz Gebhard
FDP (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Ersatzperson
Konrad Widmann Dr. Julia Frank
Die LINKE (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Ersatzperson
Udo Eisenmann Veronika Stossun Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung des Ältestenrats am 23. Juni 2014 und in Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern der Fraktionen sowie den fraktionslosen Mitgliedern des neu gewählten Kreistags hat man sich darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien grundsätzlich im Wege der Einigung erfolgt. Die Besetzung für die Verbandsversammlung des Regionalverbands kann jedoch nicht im Wege der Einigung erfolgen, da die Wahl zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Von den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern sind die im Beschlussantrag der Verwaltung genannten Wahlvorschläge gemacht worden.
Gemäß 35 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) sind die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Amtszeit des neugewählten Kreistags zu wählen. Die Amtszeit des am 25. Mai 2014 gewählten Kreistag beginnt am 1. Juni 2014. Somit sind die Mitglieder der Verbandsversammlung der Regionalverbände zwischen dem 1. Juni 2014 und dem 31. August 2014 zu wählen.
Die Gesamtzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung errechnet sich nach § 35 Abs. 3 LPlG aus der Einwohnerzahl des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim. Die Zahl der Mitglieder beträgt mindestens 40, in Regionalverbänden mit mehr als 400.000 Einwohnern in der Region erhöht sich diese Zahl für je weitere angefangene 30.000 Einwohner um zwei, höchstens jedoch auf 80. Bei einer Einwohnerzahl von 306.661 Einwohnern im Ostalbkreis und 127.754 Einwohnern im Kreis Heidenheim sind für den Ostalbkreis 31 Mitglieder, für den Kreis Heidenheim 13 Mitglieder in die Verbandsversammlung zu wählen.
Das Verfahren zur Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung der Regionalverbände nach § 36 Abs. 1 und 2 LPlG entspricht dem Wahlverfahren, das für die Mitglieder der beschließenden Ausschüsse des Kreistags nach § 35 Abs. 2 der LKrO für den Fall vorgeschrieben ist, dass keine Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses zustande kommt. § 35 Abs. 2 LKrO regelt, dass die Mitglieder von den Kreisräten in diesem Fall aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhäntiswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt werden. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt.
Sichtvermerke
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