Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich auf Grundlage der Neufassung der Hauptsatzung wie folgt zusammen:
I. Stimmberechtigte Mitglieder
1. Mitglieder des Kreistags
CDU-Fraktion (3 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Christoph Hald Willi Feige Walter Weber Dr. Eberhard Schwerdtner Manfred Traub Ralf Leinberger
SPD-Fraktion (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Bernhard Richter Gabi Schindelarz
Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Jutta Proks Bernhard Ritter
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Wolfgang Schurr Dr. Rolf Siedler Elmar Hägele
2. Drei in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer auf Auf Vorschlag der CDU-Fraktion (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Regina Gloning Edeltraud Mayer
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Josef Mischko Herbert Hieber
Auf Vorschlag der Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Heidi Borbély Jürgen Opferkuch
3. Drei Frauen und Männer auf Vorschlag der Jugendverbände
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Michael Wagner Sabine Rink 1. Vorsitzender des KJR Mitglied des KJR
Nadja Kiemel Harald Kraus 2. Vorsitzende des KJR Mitglied des KJR
Dieter Popp Alexander Savsek 3. Vorsitzender des KJR Mitglied des KJR
4. Frauen und Männer auf Vorschlag der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Günter Schäfer Jürgen Nürnberg Arbeiterwohlfahrt Arbeiterwohlfahrt
Harald Faber Markus Mengemann Caritas Ostwürttemberg Caritas Ostwürttemberg
Sabine Nemesch Sonja Duschek DRK-Kreisverband Aalen DRK-Kreisverband Schwäbisch Gmünd
II. Beratende Mitglieder
1. Ein Mitglied des Kreistags
CDU-Fraktion (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Wendelin Schmid Rosalinde Kottmann
2. Vertreterinnen/Vertreter der Wohlfahrtsverbände
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Sylvia Caspari Constanze Staiger Kreisdiakonie Ostalbkreis Kreisdiakonie Ostalbkreis
Bodo Wiedenhöfer Jörg Sadowski Förderverein Aufwind Aalen Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd
3. Vertreterin/Vertreter der Katholischen Kirche
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Jens Bartsch Silvia Ilg Jugendpfarrer Jugendreferentin
4. Vertreterin/Vertreter der Evangelischen Kirche
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Dr. Friedrich Wallbrecht Ulrich Marstaller Bezirksjugendpfarrer Schwäbisch Gmünd Pfarrer in Oberkochen
5. Vertreterin/Vertreter der Schule
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Tatjana Wabersich Roland Dangelmaier Schulrätin Schulrat
6. Vertreterin/Vertreter des Gesundheitswesens
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Dr. Martin Böttinger Dr. Dietrich Böhme Kinder- und Jugendarzt Mutlangen Kinder- und Jugendarzt Ellwangen
7. Vertreterin/Vertreter der Rechtspflege
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Heiko Baumeister Simone Schoch Richter am Landgericht Ellwangen Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd
8. Vertreterin/Vertreter der Arbeitsverwaltung
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Gebhard Bühler Rainer Strehle Agentur für Arbeit Aalen Agentur für Arbeit Aalen
9. Vertreterin/Vertreter der Polizei
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Hans Buchinger Helmut Sailer Polizeipräsidium Aalen Polizeipräsidium Aalen
10. Vertreterin/Vertreter der im Ostalbkreis ansässigen Jugendhilfeeinrichtungen
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Ralf Klein-Jung Detlev Wiesinger Kinder- und Jugenddorf Marienpflege Franz von Assisi Gesellschaft
Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung des Ältestenrats am 23. Juni 2014 und in Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern der Fraktionen sowie den fraktionslosen Mitgliedern des neu gewählten Kreistags hat man sich darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Für die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses sind von den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern die im Beschlussantrag der Verwaltung genannten Vorschläge gemacht worden. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden.
Der Jugendhilfeausschuss besteht gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über das Jugendamt des Ostalbkreis aus dem Vorsitzenden und aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, die sich wie folgt zusammensetzen:
a) 6 Mitglieder aus der Mitte des Kreistags, b) 3 in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer auf Vorschlag der Fraktionen c) 3 Frauen und Männer auf Vorschlag der Jugendverbände d) 3 Frauen und Männer auf Vorschlag der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Die Mitglieder des Buchstaben c und d werden auf Vorschlag des Kreisjugendrings Ostalb e.V. sowie der im Ostalbkreis wirkenden Liga der freien Wohlfahrtspflege, unter angemessener Berücksichtigung von Vorschlägen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die keinem dieser Verbände angehören, bestellt.
Zusätzlich zu diesen stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Jugendhilfeausschuss noch folgende beratende Mitglieder nach § 71 Abs. 5 SGB VIII i. V. mit § 1 Abs. 2 Nr. 3 LKJHG und der Satzung über das Kreisjugendamt an:
- 1 Kreisrätin/Kreisrat - 2 Vertreter/-innen der Wohlfahrtsverbände - 1 Vertreter der Katholischen Kirche - 1 Vertreter/-in der Evangelischen Kirche - 1 Vertreter/-in der jüdischen Kultusgemeinde - 1 Vertreter/-in der Schule - 1 Vertreter/-in des Gesundheitswesens - 1 Vertreter/-in der Rechtspflege - 1 Vertreter/-in der Arbeitsverwaltung - 1 Vertreter/-in der Polizei - 1 Vertreter/-in der im Ostalbkreis ansässigen Jugendhilfeeinrichtungen
Die Benennung der beratenden Mitglieder ist durch die jeweilige entsendende Institution erfolgt. Die Bestellung der beratenden Mitglieder erfolgt durch den Kreistag.
Sichtvermerke
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