Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung nimmt die höhere Mittelzuteilung 2014 zur Kenntnis und stimmt der Verwendung der zusätzlichen Mittel im laufenden Haushaltsjahr zu.
Sachverhalt/Begründung
Im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist unter den prioritären Maßnahmen festgelegt, dass für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017 zusätzlich insgesamt 1,4 Milliarden Euro zur Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei den Eingliederungs- und Verwaltungsmitteln der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfügung gestellt werden. Dies führt dazu, dass für die Jahre 2014 bis 2017 jährlich bis zu 350 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.
Auf der Basis des zweiten Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2014 vom 12. März diesen Jahres werden daher den Jobcentern für 2014 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 325 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel erfolgt gemäß der Eingliederungsmittel-Verordnung 2014.
Demnach werden dem Jobcenter Ostalbkreis folgende zusätzliche Mittel zugeteilt:
- Eingliederungsmittel: 198.990 Euro - Verwaltungsmittel: 263.522 Euro
Insgesamt erhöht sich das Gesamtbudget um 462.512 Euro.
Bei der ursprünglichen Mittelzuteilung wurden dem Jobcenter Ostalbkreis insgesamt 10.542.161 Euro zugeteilt, wovon 2.800.000 Euro im Eingliederungsbudget und 7.742.161 Euro im Verwaltungsbudget eingeplant wurden.
Das Jobcenter beabsichtigt, die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel im laufenden Haushaltsjahr vollständig einzuplanen und abzurufen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales kann derzeit nicht gewährleisten, dass für das Haushaltsjahr 2014 vom Jobcenter Ostalbkreis nicht abgerufene Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2015 wieder zur Verfügung gestellt werden.
Verwendung der zusätzlichen Mittel
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 263.552 Euro im Verwaltungsbudget werden für die Besetzung vakanter Stellen wegen Personalausfall im Leistungsbereich verwendet. Zusätzlich werden in Kürze frei werdende Stellen im Bereich Markt und Integration sowie in der Internen Steuerung und Organisation schneller nachbesetzt. Des Weiteren werden systemtechnische Anschaffungen, die wegen der ursprünglich niedrigeren Mittelzuteilung für 2014 verschoben wurden, nun doch im laufenden Haushaltsjahr getätigt.
Im Eingliederungsbudget werden die zusätzlichen Mittel in Höhe von 198.990 für folgende Leistungen verwendet:
- Vorbereitungslehrgang zur Erstausbildung junger Erwachsener - Fortführung der im September auslaufenden Maßnahme BPJ 21 für U25 - Erhöhung der Ansätze für:
Die genauen Planwerte können der Anlage entnommen werden.
Finanzierung und Folgekosten
Die zusätzliche Mittelzuteilung führt zu einer Erhöhung des Verwaltungs- und des Eingliederungsbudgets. Da der Landkreis durch den kommunalen Finanzierungsanteil (KFA) 15,2 % der Verwaltungskosten trägt, erhöht sich dieser bei der Ausgabe der zusätzlichen Mittel entsprechend.
In der Haushaltsplanung 2014 wurde ein KFA in Höhe von 1.432.000 Euro angesetzt. Bei der geplanten Vollausschöpfung des Verwaltungsbudgets erhöht sich der KFA um 15.500 Euro auf 1.447.500 Euro.
Durch die vollständige Ausgabe der zusätzlichen Eingliederungsmittel entstehen dem Landkreis keine zusätzlichen Kosten, da der Bund die Ausgaben zu 100 % finanziert.
Anlagen
Arbeitsmarktprogramm 2014 - zusätzliche Mittelverwendung
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |