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Vorlage - 075/2014  

 
 
Betreff: Planung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber in Schwäbisch Gmünd auf dem Hardt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gebäudemanagement Beteiligt:Geschäftsbereich Integration und Versorgung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
06.05.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Vorentwurf Neubau GU Hardt
Anlage 2 - Kostenschätzung
Aktuelle Zahlen

 

 

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / Der Kreistag beschließt:

 

  1. Dem Neubauvorhaben einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber auf dem Hardt in Schwäbisch Gmünd wird zugestimmt.

 

  1. Der Entscheidung der Bewertungskommission zur Beauftragung des ersten Preisträgers Architekturbüro Hoiker (Schwäbisch Gnd) mit der Planung der Gemeinschaftsunterkunft wird zugestimmt.

 

  1. Der Kostenschätzung des Architekturbüros Hoiker vom 17.04.2014 über 3.240.000 € (ohne Grundstück und Ausstattung) wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Gewerke vorzubereiten, damit ein Baubeginn im Jahr 2014 erfolgen kann.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Zahl der Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland Asylanträge stellen, ist sprunghaft angestiegen. Auch für den Ostalbkreis bedeutet diese Entwicklung eine immer größer werdende Herausforderung. Allein im Jahr 2013 musste der Landkreis neuen Wohnraum für ca. 450 Flüchtlinge schaffen.

Land und Bund rechnen damit, dass auch in diesem Jahr der Zugang unvermindert, anhalten wird. Das Landratsamt ist deshalb dringend auf die Anmietung oder Schaffung von weiteren Unterkunftskapazitäten angewiesen.

 

Lange Zeit waren auf Kreisebene die beiden Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber in Aalen (Ulmer Straße 117; Kapazität: 110 Bewohner) und Schwäbisch Gmünd auf dem Hardt (ehem. Kasernengebäude, Oberbettringer Straße 172; Kapazität: 220 Bewohner) ausreichend. Mittlerweile sind - verteilt über den ganzen Ostalbkreis - 22 Objekte angemietet. Ein Objekt (Wohncontaineranlage Haller Straße 22, Ellwangen) befindet sich im Eigentum des Kreises auf einem städtischen Grundstück. In diesen 23 Objekten waren Ende April 2014 insgesamt 710 Bewohner untergebracht. Die Belegungskapazität beträgt derzeit 746, wobei monatliche Zugangszahlen zwischen 40-50 Personen den Druck ungemein erhöhen.

 

Die Landkreisverwaltung kann gegenwärtig die laufenden Zuweisungen bildlich gesprochen nur „von der Hand in den Mund“ durch die Anmietung einzelner Wohnungen bewältigen. Dies gestaltet sich immer schwieriger, zumal vom Instrumentarium einer Zuweisungsquote auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bislang noch nicht Gebrauch gemacht wird. Die Landkreisverwaltung ist dringend auf den Neubau einer entsprechenden Gemeinschaftsunterkunft für die Unterbringung einer größeren Anzahl von Flüchtlingen angewiesen, da die bestehende Gemeinschaftsunterkunft im Bereich Hardt - unabhängig von der schlechten baulichen Substanz und all den daraus resultierenden Problemen - nur noch befristet zur Verfügung steht.

 

 

Städtebauliche Neuordnung in Schwäbisch Gmünd auf dem Hardt und Standortsuche für eine neue Gemeinschaftsunterkunft auf städtischem Gebiet

 

Im Bereich der größten Gemeinschaftsunterkunft auf dem Hardt hat die Stadt Schwäbisch Gmünd eine baurechtliche Neuordnung mit dem Bebauungsplan „Am Sonnenhügel“ vorgenommen. Zwischen der Dienststelle des Landratsamts (Oberbettringer Straße 166) und dem Baubetriebshof der Stadt entstand ein attraktives Gebiet für „junges Wohnen“. Vor diesem Hintergrund ist die Anmietung der ehemaligen Kaserne im Bereich Hardt von der Stadt Schwäbisch Gmünd nur befristet vorgenommen worden. Im Bewusstsein ihrer sozialen Verantwortung hat die Stadt Schwäbisch Gmünd die Landkreisverwaltung in der Folge bei der Suche nach alternativen Gebäuden und Standorten für die Unterbringung von Flüchtlingen sehr unterstützt. So ist vorgesehen, im ehemaligen Standort des Jobcenters das Gebäude Benzholzstraße 6 für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen.

 

Als weiterer Standort ist vorgesehen,  das Grundstück an der Oberbettringer Straße zwischen dem Kreisberufsschulzentrum und der Wohnbebauung in östlicher Richtung zu nutzen und dort ein entsprechendes Gebäude zu errichten.

Durchführung eines beschränkten Planungswettbewerbs

 

Ausgehend von dem Bewusstsein, dass der Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht nur der besonderen Lebenssituation der betroffenen Personen gerecht werden muss, sondern sich auch in städtebaulicher Hinsicht gut in die Umgebungsbebauung integrieren sollte, wurde in enger Abstimmung mir der Stadt Schwäbisch Gmünd ein beschränkter Planungswettbewerb unter Beteiligung von drei lokalen Architekturbüros durchgeführt.

 

Für die anspruchsvolle Aufgabenstellung haben die Büros Architekturlabor Hoiker,  Klaiber & Oettle Architekten und Ingenieure sowie das Architekturatelier Sonnentag auf Grundlage des vorgegebenen Raumprogramms jeweils Vorschläge eingereicht und am 10. April 2014 vorgestellt.

 

Die Planungsvarianten der drei Architekturbüros wurden hinsichtlich städtebaulicher Einfügung, Konstruktion, Funktionalität, Herstellungskosten und der Bauzeit bewertet. Der Bewertungskommission gehörten an: Herr Landrat Pavel, Herr Oberbürgermeister Arnold, Herr Baubürgermeister Mihm, Herr Sozialdezernent Rettenmaier, Herr Architekt Kikowatz, Geschäftsbereich Gebäudemanagement.

 

 

Kurzbeschreibung der Entwürfe

 

Architekturlabor Hoiker

Die Anordnung der einzelnen funktionalen Baukörper als Wohn-, Gemeinschafts- und Haupthaus erfahren eine klare Zuordnung und eine achsiale Zuweisung. In den zweigeschossigen Wohneinheiten gibt es eine klare übersichtliche Zuordnung von Wohn- und Nutzräumen zu den Verkehrswegen. In die Größe der einzelnen Wohngebäude kann eine sozialverträgliche Anzahl von Bewohnern untergebracht werden. Die Gebäude mit den Gemeinschaftsräumen und die einzelnen Wohngebäude bilden einen gemeinsamen Innenhof mit einer teilweisen Überdachung. Dadurch sind die einzelnen Gebäude optisch miteinander verbunden und verkehrsmäßig eindeutig erschlossen. Dieser Entwurf lässt eine vorgefertigte Elementbauweise (Modul- oder Tafelbauweise) zu. Insgesamt ist eine Balance zwischen einer einfachen Unterbringung und Wohnen gegeben.

 

Sonnentag Architekturatelier

Die Anordnung der zweigeschossigen Wohnhäuser umschließt einen gemeinsamen Außenbereich, der als Gemeinschaftsplatz einen Ort der Begegnung, aber auch die Erschließung zu den einzelnen Gebäuden vorgibt. Der Gebäudekomplex ist nach den städtebaulichen Vorgaben an einer Grünzone in Nord-Süd Richtung ausgerichtet, mit einer Anbindung an die Oberbettringer Straße.

 

Klaiber & Oettle Architekten und Ingenieure

Die städtebaulichen Vorgaben hinsichtlich der Orientierung an eine Grünzone in Nord-Süd Richtung liegen in ausgeprägter Form bei der Anordnung des Gebäudekomplexes vor. Die Gebäude mit teilweise gemischter Nutzung sind in dreigeschossiger Bauweise vorgesehen. Trotz der Ausrichtung zur Oberbettringer Straße ist die Erschließung von Haupt- und Nebengebäude nicht eindeutig differenziert. Die Fassadengestaltung besticht durch hohe architektonische Qualität.

 

Entscheidung der Bewertungskommission

 

Nach Auffassung der Bewertungskommission wird der Entwurf des Architekturbüros Hoiker den Planungsvorgaben und einzelnen Belangen am besten gerecht. Die Konzeption berücksichtigt insbesondere auch bauliche und nutzungsrelevante Veränderungen. Mit diesem Entwurfskonzept ist auch grundsätzlich eine künftige Erweiterung des Gebäudekomplexes möglich. Die architektonischen und städtebaulichen Gesichtspunkte werden erfüllt. Die Planung sieht drei jeweils zweigeschossige Gebäude für insgesamt 144 Personen, ein Gemeinschaftshaus und ein Verwaltungsgebäude vor.

Die Bau- und Herstellungskosten einschließlich der Gestaltung der Außenanlagen betragen nach der Kostenschätzung des Architekturbüros Hoiker vom 17.04.2014 rund 3.240.000 €.

 

Nach der Zustimmung des Kreistags zum geplanten Neubauvorhaben soll in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Hoiker die Planung und Ausschreibung so voranbracht werden, dass noch im Jahr 2014 der Baubeginn erfolgen kann.


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan 2014 stehen für die Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften 2.000.000 € im Finanzhaushalt zur Verfügung. Rund die Hälfte dieses Betrags wird für die bereits erfolgte bzw. noch erforderliche Bereitstellung und Nutzbarmachung von Geuden zur Flüchtlingsunterkünften im gesamten Kreisgebiet erforderlich.

Die restliche Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2015 bereitzustellen.

 


Anlagen

 

Anlage 1              Entwurfsarbeit des Architekturbüros Hoiker (1. Preisträger)

Anlage 2              Kostenschätzung des Architekturbüros Hoiker vom 17.04.2014

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter 12 / 52

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Langer                        Betz

 

 

Dezernent I / V

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Wolf                            Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Vorentwurf Neubau GU Hardt (4554 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Kostenschätzung (19 KB)    
Anlage 3 3 Aktuelle Zahlen (98 KB)