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Vorlage - 287/02  

 
 
Betreff: Weiterführung des Programms "Mutter und Kind" im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
14.10.2002 
gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Entscheidung

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ostalbkreis beteiligt sich ab 01.01.2003 bis auf weiteres am Landesprogramm “Mutter und Kind” und öffnet es auch für andere Alleinerziehende, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge haben.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung:

 

 

  1.       Ausgangssituation und Allgemeines:

    Über Inhalte, Ausgestaltung und Entwicklung des Landesprogramms “Mutter und Kind” hat die Verwaltung in den letzten Jahren mehrfach berichtet. Ausgehend von einem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion erstellte die Verwaltung im September 2000 einen umfassenden Tätigkeitsbericht, der in einer gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 25.09.2000 vorgestellt und diskutiert wurde.

    Das Programm “Mutter und Kind” unterstützt durch Beratung und Begleitung alleinerziehende Elternteile bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation.

    Ziele und Inhalte des Programms sind:

    -              Unterstützung bei der Alltagsbewältigung sowie bei Belastungen und Krisen
    -              Förderung sozialer Kontakte
    -              Auseinandersetzung mit Erziehungsfragen, Stärkung der elterlichen Kompetenz
    -              Entwicklung von Zukunftsperspektiven, insbesondere Hinführung auf eine
    berufliche Integration
    -              Unterstützung bei der finanziellen Existenzsicherung
    -              Im Bedarfsfall Vermittlung an andere Fachdienste

 

Möglichst viele der Teilnehmerinnen sollen nach Programmende in der Lage sein, die ökonomische Basis für ihre Lebensführung eigenständig zu sichern.

Die finanzielle Absicherung der Alleinerziehenden erfolgt in Form der Gewährung von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz sowie durch einen monatlichen Erziehungszuschlag des Landes in Höhe von 306,78 €, welcher im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld im 3. Programmjahr gewährt wird.

Das Land bezahlt den Landkreisen bislang für die im Programm eingesetzten Fachkräfte Personalkostenzuschüsse die sich an den Rahmenrichtlinien orientieren.

Wie bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2002 dargestellt, entfällt ab 01.01.2003 die Finanzierungsbeteiligung des Landes an den Personalkosten der örtlichen Jugendhilfeträger.

 

  1.    Bisherige Förderung durch das Land:

    Gemäß Nr. 13.2 der Rahmenrichtlinien des Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst vom 12.12.1995 erstattet das Land den Programmträgern für die soziale und berufliche Beratung im Rahmen der veranschlagten Haushaltsmittel einen pauschalen hälftigen Personalkostenanteil für jeden Elternteil, der am 01. Januar des Kalenderjahres am Programm teilnimmt. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Beratungskraft für jeweils ca. 60 alleinerziehende Elternteile benötigt wird. Der Erstattungsbetrag wird vom Regierungspräsidium unter Zugrundelegung einer anrechnungsfähigen Personalkostenpauschale von max. 21.832 € je Vollzeitfachkraft, bewilligt.

    Die Zahl der Programmteilnehmerinnen und die Zuschüsse des Landes haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt verändert:
     

 

1999

2000

2001

2002

Zahl der

Teilnehmerinnen

221

183

148

139

Zahl der Fachkräfte im Programm

(Personalstellen)

3,5

3,5

2,5

2,5

Personalkosten des Ostalbkreises

314.391,47 DM

320.012,85 DM

263.958,29 DM

 

Personalkostenzuschuss des Landes

157.196,00 DM

130.235,00 DM

108.173,00 DM

 



Die Rückläufigkeit der Fallzahlen seit dem Jahre 1999 lässt sich u.a. mit einer verstärkten Inanspruchnahme der Väter zu Unterhaltsleistungen für die Mütter erklären.

Bei einer gleichbleibenden Förderung durch das Land, hätte der Ostalbkreis für das Jahr 2002 einen Personalkostenzuschuss für die im Programm “Mutter und Kind” eingesetzten Fachkräfte in Höhe von rd. 50.578 € zu erwarten. Der Zuschuss errechnet sich aus der Zahl der zum 01.01.2002 im Programm befindenden Teilnehmerinnen (139) dividiert durch die Zahl der je Fachkraft zu betreuenden Alleinerziehenden (60), multipliziert mit einem maximalen Zuschussbetrag von 21.832 €.

 

  1. Neuregelung der Bezuschussung:

    Mit Schreiben vom 21.01.2002 unterrichtete der Landkreistag Baden-Württem-berg die Landkreise darüber, dass das Land im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Haushaltsansätze der Jahre 2002/2003 für das Programm “Mutter und Kind”, auf insgesamt 5.342.900 € gekürzt hat, was einer Verringerung von 1.240.000 € gegenüber dem Jahr 2001 entspricht.

    Das Sozialministerium hat dazu den Kommunalen Landesverbänden mitgeteilt, dass diese Kürzung im Zusammenhang mit der Absicht des Landes erfolgt, sich aus der Personalkostenbezuschussung zu verabschieden. Nach Auffassung des Landes ist die sozialpädagogische Betreuung der allein Erziehenden grundsätzlich eine Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeträger im Sinne von § 18 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

    Nach den weiteren Ausführungen des Sozialministeriums sollen künftig aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in erster Linie die Erziehungszuschläge für die Programmteilnehmerinnen bestritten werden. Sofern dann noch Haushaltsmittel vorhanden sind ist beabsichtigt, zumindest noch im Jahre 2002 eine anteilige bzw. gekürzte Personalkostenbezuschussung zu leisten.

    Ergänzend hat sich das Sozialministerium bereit erklärt, gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden über eine Neugestaltung des Programms unter den eingeschränkten finanziellen Rahmenbedingungen zu beraten.


     
  2. Stellungnahme des Landkreistags:

    Aus Sicht des Landkreistags Baden-Württemberg bedeutet der finanzielle Rückzug des Landes aus der Finanzierung der sozialen und beruflichen Beratung der Teilnehmerinnen am Programm “Mutter und Kind” eine Aufkündigung der seitherigen gemeinsamen Grundlagen. Der Landkreistag hat daher gegenüber dem Sozialministerium verdeutlicht, dass nicht von einer Kompensation der wegfallenden Landeszuschüsse durch die Landkreise ausgegangen werden könne, zumal sich die Frage stelle, was vom Programm “Mutter und Kind” noch übrig bleibt, wenn die Beratung als “Kernstück” nicht mehr durch das Land mitfinanziert wird.

    Unter den vorgesehenen Veränderungen sieht der Landkreistag keinen Anlass dafür, dass sich die Landkreise künftig noch an die Beratungsstruktur halten. Im Sozialausschuss des Landkreistages wurde die Angelegenheit mit folgendem Ergebnis beraten:

    “Der Sozialausschuss kritisiert den Rückzug des Landes aus der Personalkostenbezuschussung. Er stellt die Entscheidung über die Fortführung in das Ermessen des jeweiligen Landkreises”.

     

V. Stellungnahme der Verwaltung:

Nachdem nunmehr der endgültige Wegfall des Personalkostenzuschusses des Landes fest steht, hat sich die Verwaltung entschlossen, diese Veränderung zum Anlass zu nehmen, das Konzept des Programms “Mutter und Kind” grundsätzlich zu überdenken.

Jugendamt und Sozialdezernat haben in intensiven Gesprächen mit Beratungsstellen und Fachdiensten den Stellenwert des Programms “Mutter und Kind” hinterfragt und sich daneben auch mit den verschiedensten Handlungsoptionen auseinandergesetzt.

Alle beteiligten sozialen Dienste und Fachberatungsstellen haben übereinstimmend die Meinung vertreten, dass ein Ausstieg aus dem Programm ohne entsprechendes Alternativ- oder Ersatzangebot, dem Beratungs- und Hilfebedarf allein Erziehender nicht gerecht werden würde und somit nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Lebenssituation der Betroffenen und ihrer Kinder zu erwarten wären.

Nachdem der Ostalbkreis nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ohnehin verpflichtet ist, den betroffenen Frauen, die sich oftmals in einer schwierigen und krisenhaften Situation befinden, besondere Beratung und Unterstützung zu bieten und somit entsprechende Personalkapazität vorgehalten werden muss, sind bei einem Programmausstieg auch keine finanziellen Einsparungen im Personalhaushalt zu erwarten, es sei denn die Beratungsnachfrage ginge deutlich zurück, was jedoch nicht anzunehmen ist.

Von einem Programmausstieg finanziell betroffen wären hingegen alle allein Erziehenden, die die Voraussetzungen des Landesprogramms erfüllen. Der Erziehungszuschlag des Landes im 3. Lebensjahr des Kindes würde künftig entfallen. Diese Leistung ist um 102,26 € höher als das Landeserziehungsgeld, das
204,52 € beträgt.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein gezieltes Beratungs- und Unterstützungsprogramm für allein Erziehende weiterhin notwendig ist. Die konzeptionellen Rahmenbedingungen sollten über den originären Teilnehmerkreis des Landesprogramms weiter entwickelt werden, insbesondere weil allein Erziehende auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung überrepräsentiert sind und deshalb prophylaktische Angebote erforderlich sind.

Bereits bislang wurde in Einzelfällen allein Erziehenden, die einen besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedarf geltend machten, außerhalb des Programms “Mutter und Kind” ermöglicht, an den Gruppenangeboten des Kreisjugendamtes teilzunehmen. Mit einer Öffnung des Programms, über die eigentliche Zielgruppe hinaus, möchte die Verwaltung im Rahmen der aktuellen Personalkapazität eine Begleitung von allein Erziehenden in spezifischen und krisenhaften Situationen anbieten. In Form sozialer Gruppenarbeit sollen zukünftig allein Erziehende mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, von der Einkommens- und Vermögenssituation und von einer Erwerbstätigkeit, die Möglichkeit der Beratung und Unterstützung seitens des Kreisjugendamtes haben.

Zentrale Herausforderungen sind erfahrungsgemäß die Bewältigung von Erziehungsproblemen, die Entwicklung von Zukunftsperspektiven mit Umsetzung von Berufsplänen, die Vereinbarkeit von Kindeserziehung und Beruf oder Fragen einer wirtschaftlich gesicherten Haushaltsführung.


Eine besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang die Bemühungen des Kreisjugendamtes, Frauen beim beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen. Die darauf abzielenden Bemühungen müssen zukunftsorientiert ausgerichtet sein und die Teilnehmerinnen auf eine Berufstätigkeit in Verbindung mit einer entsprechenden Kinderbetreuung vorbereiten. Die berufliche Beratung muss dabei an der individuellen Lebenssituation und den beruflichen Möglichkeiten der Teilnehmerinnen ansetzen.

Finanzielle Ansprüche bzw. Auswirkungen in Bezug auf Leistungen der Sozialhilfe oder auf Erziehungsgeld ergeben sich durch die Teilnahme am Gruppenangebot nicht.
 


Finanzierungen und Folgekosten:

 

Ab dem Jahr 2003 entfällt der Personalkostenzuschuss des Landes. Der Ostalbkreis muss somit die für das Programm “Mutter und Kind” anfallenden Personal- und Sachkosten in vollem Umfang tragen (siehe II.)

 

 


Anlagen:

 

- keine -

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt  __________________________________________________

   Leinmüller

 

Fachdezernent __________________________________________________

   Rettenmaier

 

Hauptamt  __________________________________________________

   Wolf

 

Kämmerei  __________________________________________________

   Hubel

 

Landrat  __________________________________________________

   Pavel