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Vorlage - 061/2014  

 
 
Betreff: Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen und kommunale Entlastung
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
13.05.2014 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Resolution Umgehend kommunale Entlastung durch den Bund sicherstellen
Landkarte wo kommen Entlastungen der Eingliederungshilfe an

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die laufende Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist vorgesehen, dass der Bund die Kommunen im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei den Kosten für die Eingliederungshilfe entlastet. Allerdings wird ein konkreter Zeitpunkt nicht genannt. Bis zur Verabschiedung eines sogenannten Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung sieht der Koalitionsvertrag weiter vor, dass die Kommunen jährlich um 1 Mrd. Euro entlastet werden. Die Art und Weise dieser Sofortentlastung sind nicht vorgegeben.

 

Die Gremien des Deutschen Landkreistages und auch des Baden-Württembergischen Landkreistages haben sich wiederholt mit der Thematik auseinandergesetzt und darauf verwiesen, dass die kommunale Entlastung im Zuge eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung zu den im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgesehenen „prioritären Maßnahmen“ gehört. In den letzten Wochen und Monaten haben sich die Gremien der o. a. Spitzenverbände in einer Vielzahl von Gesprächen auf politischer wie auf ministerieller Ebene sowie mit medienwirksamen Aktivitäten für eine schnelle kommunale Entlastung durch den Bund eingesetzt, und zwar in Höhe von 1 Mrd. Euro bereits ab dem Jahr 2014 und in Höhe von 5 Mrd. Euro spätestens ab dem Jahr 2016.

 

 

II. Aktueller Sachstand

 

Der von der Bundesregierung am 12.03.2014 gefasste Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2014 und zur mittelfristigen Finanzplanung sieht jedoch (lediglich) eine Entlastung in Höhe von jeweils 1 Mrd. Euro in den Jahren 2015 bis 2017 über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils vor. Die Entlastung in Höhe von 5 Mrd. Euro soll erst 2018, also in der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wirksam werden.

 

Die 70. Mitgliederversammlung des Deutschen Landkreistages hat daher am 18.03.2014 nahezu einstimmig die als Anlage 1 beigefügte Resolution „Umgehend kommunale Entlastung durch den Bund sicherstellen!“ verabschiedet.

 

Für die darin noch einmal bekräftigte Forderung, dass die Entlastungen vollständig in allen kommunalen Haushalten ankommen und nicht bei den Ländern verbleiben, ist die als Anlage 2 beigefügte Landkarte des Deutschen Landkreistages „Wo kommen Entlastungen der Eingliederungshilfe an?“ von Belang.

 

Der Finanzausschuss des Landkreistages Baden-Württemberg hatte sich in seiner Sitzung am 10.03.2014 dafür ausgesprochen, alle Bundestagsabgeordneten in Baden-Württemberg zu bitten, sich für eine rasche Umsetzung der Kostenentlastung bei der Eingliederungshilfe einzusetzen. Landrat Pavel hat sich daraufhin mit Schreiben vom 26.03.2014 an die Bundestagsabgeordneten Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Norbert Barthle und Roderich Kiesewetter gewandt und um Unterstützung in dieser bedeutsamen Angelegenheit gebeten.

 

 

III. Weiteres Vorgehen

 

Der Koalitionsvertrag hatte eine Entlastung bei der Eingliederungshilfe bereits ab 2014 in Aussicht gestellt, auf die die Kommunen seit dem vergangenen Herbst vertraut hatten. Wenn das Bundeskabinett nunmehr beschlossen hat, diese Entlastung erst ab dem nächsten Jahr 2015 wirksam werden zu lassen, dann ist dies angesichts der rasanten Kostensteigerungen bei der Eingliederungshilfe von jährlich rund 5 % und einem bundesweiten Aufwand von mehr als 14 Mrd. Euro jährlich eine Enttäuschung für die Kommunen. Eine umgehende Kostenentlastung der Träger der Eingliederungshilfe ist dringend geboten.

 

In den weiteren Gesprächen auf politischer Ebene kommt es nunmehr vorrangig darauf an, dass das Geld ab 2015 vollständig auf der Kreisebene ankommt.

 

Zur Erarbeitung des neuen Bundesteilhabegesetzes hat das Bundesarbeitsministerium avisiert, im Sommer 2014 einen groß angelegten Beteiligungsprozess zu beginnen. Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums soll das Gesetz im Jahr 2016 verabschiedet werden und im Jahr 2018 in Kraft treten.

 

Bereits jetzt hat das Bundesarbeitsministerium eine kleine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen, in die auch der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe einbezogen sind. Diese Arbeitsgruppe ist Ende März 2014 erstmals zusammengekommen und hat in offener Atmosphäre die relevanten Problemlagen erörtert.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten der Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Handicaps sind auch im Ostalbkreis in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Im Jahr 2014 werden die Netto-Ausgaben bei ca. 46,3 Mio. Euro liegen. Die Dezentralisierung der Behindertenhilfe und die Inklusion von Menschen mit Handicaps in allen Lebensbereichen werden in den nächsten Jahren weitere Kostensteigerungen verursachen.


Anlagen

 

Anlage 1 - Resolution „Umgehend kommunale Entlastung durch den Bund

sicherstellen!“

Anlage 2 - Landkarte „Wo kommen Entlastungen der Eingliederungshilfe an?

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Sozialdezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Resolution Umgehend kommunale Entlastung durch den Bund sicherstellen (336 KB)    
Anlage 2 2 Landkarte wo kommen Entlastungen der Eingliederungshilfe an (260 KB)