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Vorlage - 047/2014  

 
 
Betreff: Ostalbkreis als Modellregion:
Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf in Baden-Württemberg
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
06.05.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von der Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf in Baden-Württemberg Kenntnis.
     
  2. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt der Beteiligung des Ostalbkreises als Modellregion zu.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung zur Einführung des AVduals (Arbeitsvorbereitung dual) an der Technischen Schule Aalen und der Justus-von-Liebig-Schule Aalen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gem. § 22 Schulgesetz (Schulversuch) einzuholen.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Allgemeines

 

Am 04. November 2013 haben die Partner des „Bündnisses zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und des Fachkräftenachwuchses in Baden-Württemberg“ ein Eckpunktepapier zur Reform des Übergangs Schule-Beruf verabschiedet. Die Eckpunkte sollen ab dem Schuljahr 2014/15 in ausgewählten Modellregionen erprobt werden.

 

Die Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf stellt das Eckpunktepapier auf drei Säulen. Eine Säule betrifft die allgemeinbildenden Schulen mit einer Bündelung von strukturellen und organisatorischen Maßnahmen zur Berufsorientierung unter Berücksichtigung der schon in den Modellregionen vorhandenen Projekte. Darauf aufbauend bildet die Neugestaltung an den beruflichen Schulen mit der Einführung zwei neuer Schulformen, AV dual und BQ dual, für die Schülerinnen und Schüler im Übergangssystem die zweite zentrale Säule. Die dritte Säule beinhaltet die Einführung eines flächendeckenden Regionalen Übergangsmanagements für den gesamten Landkreis.

 

Der Ostalbkreis engagiert sich seit Jahren erfolgreich im Übergang Schule - Beruf. Die Berufsorientierung im Landkreis ist sehr weit entwickelt und der Aufbau des Regionalen Übergangsmanagements wird durch eine breite Bereitschaft zur Mitwirkung der Akteure getragen. Gleichzeitig wurde mit der von der Wirtschaft, Kammern, den Landkreisen und weiteren Institutionen aus Ostwürttemberg entwickelten Fachkräftekampagne eine bemerkenswerte Initiative gegen den im Ostalbkreis bereits spürbaren Fachkräftemangel auf den Weg gebracht.

 

Der Ostalbkreis bietet an seinen drei Schulstandorten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen erfolgreich die Schulformen VAB, BEJ und Berufsfachschulen an und bringt sich in konstruktiver Weise in die Ausbildungsvorbereitung ein. Auch von Wirtschaftsseite her werden umfangreiche Praktika in Betrieben angeboten, so dass von Anfang an die betriebliche Realität kennengelernt werden kann, aber auch die Lehr- und Lernwerkstätten der Beruflichen Schulen. Somit ist bereits heute ein enger Kontakt mit möglichen Ausbildungsbetrieben im Ostalbkreis vorhanden.

 

Darüber hinaus bieten wir bereits zahlreiche Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen: zur Verbesserung des Übergangs von Schule - Beruf als auch Schule - Schule. An den Schulformen VAB und BEJ ist bereits eine Ganztagesförderung / Ganztagesbetreuung etabliert. Des Weiteren werden Kurzpraktika an Beruflichen Schulzentren im Ostalbkreis in verschiedenen Bereichen angeboten. Der Kontakt zu außerschulischen Partnern in der Bildungslandschaft und zu Dualen Partnern sind selbstverständlicher Alltag an unseren Beruflichen Schulen.

 

Der im Papier angesprochene Bedarf des „Kümmerers“ beziehungsweise des AV-Begleiters wird bereits an unseren Beruflichen Schulen umgesetzt. Seit vielen Jahren besteht laufender Kontakt zu den örtlichen Betrieben, um den Übergang in die Ausbildung zu erleichtern. Ein reger und regelmäßiger Austausch zwischen unseren Pädagogen in den Bereichen Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe und Chefsache Ausbildung sowie den Lehrkräften der Beruflichen Schulen findet mehrmalig im Jahr statt.

 

Für den Ostalbkreis war und ist es das Hauptziel, möglichst vielen Jugendlichen einen sanften Übergang von Schule - Schule oder Schule - Beruf zu ermöglichen und in eine duale Ausbildung zu bringen.

 

 

Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)

 

AV dual zeichnet sich durch ein neues pädagogisches Konzept und eine intensivierte Durchführung von Betriebspraktika aus, bei dem eine bestmögliche individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler dazu beitragen soll, den schnellen Übergang in eine duale Ausbildung zu gewährleisten. Die Eckpunkte der Ausgestaltung von AV dual können Sie der beiliegenden Kurzzusammenfassung entnehmen (Anlage).

 

Ein wichtiges Anliegen der Bündnispartner mit dem Bildungsgang AV dual sei es, nur das erste Jahr der zweijährigen Berufsfachschule (2BFS) einzubinden. Dadurch soll eine Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen 2BFS und AV dual ermöglicht werden. Eine 2BFS kann nur bei einer ausreichenden Schülerzahl angeboten werden, die erwarten lässt, dass die Klassengröße in Klassenstufe 2 die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Zur Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation“ erfüllen. Deshalb ist in den Schulversuchsbestimmungen verankert, dass sowohl die Schüler des Bildungsgangs AV dual mit ihren unterschiedlichen Bildungszielen (Förderbedarf!) sowie ggf. auch die Schüler des ersten Jahres der 2BFS in einem gemeinsamen individualisierten Unterrichtsarrangement in einem Klassenverband lernen.

 

Die Lehrkräfte, die das AV dual vor Ort umsetzen werden, erhalten Fortbildungen, die noch in diesem Schuljahr beginnen werden, um auf das neue pädagogische Konzept vorbereitet zu werden.

 

 

Zielgruppe von AV dual

 

Zielgruppe von AV dual sind Jugendliche, die im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht noch Förderbedarf haben, um eine Ausbildung beginnen zu können. AV dual soll im Wesentlichen die bisherigen Bildungsgänge VAB bzw. BVJ und BEJ ersetzen. Darüber hinaus soll es gemäß dem Eckpunktepapier des Ausbildungsbündnisses

Jugendlichen, die auf Grund des Wegfalls der Notenhürde in die zweijährige zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule (2BFS) münden, eine gute Alternative bieten. Dies entspricht im Wesentlichen der Zielgruppe des Schulversuchs „Berufsfachschule Pädagogische Erprobung“ in diesem Bereich (BFPE).

 

 

BQ dual

 

Im Anschluss an AVdual ist der Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Sollte dies nicht gelingen, kann z.B. eine Einmündung in BQdual erfolgen. AVdual muss nicht zwingend vor BQdual erfolgen.

 

Zielgruppe sind Schüler ohne Förderbedarf aber ohne Ausbildungsplatz nach Sek.stufe I

 

  • diese sind zwar beruflich orientiert und ausbildungsfähig, haben aber keinen Ausbildungsplatz („Marktbenachteiligte“)
  • berufsschulpflichtige Jugendliche und Absolventen von AVdual ohne Aus-bildungsplatz

 

Diese münden an beruflichen Schulen in das erste Jahr einer Berufsausbildung

(„Ausbildungsgarantie“, die sich an der einjährigen Berufsfachschule orientiert,

BQdual duale Berufsqualifikation)

 

Das BQ dual soll noch weiter ausreifen und deshalb erst zum Schuljahr 2015/2016 eingeführt werden. Das Kultusministerium möchte deshalb noch im laufenden Jahr gemeinsam mit den Modellregionen und weiteren regionalen Akteuren die offenen Fragen zum BQ dual klären.

 

BQdual soll bei Bedarf im OAK als Schulversuch frühestens zum Schuljahr 2015/2016, in Abstimmung mit den Schulleitungen und IHK und HW an der Technischen Schule Aalen und der JvL-Schule Aalen eingeführt werden!

 

Ziel des Schulversuchs duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)

 

Durch das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern des Bildungsgangs AV dual zusammen mit Schülerinnen und Schülern der 2BFS, soll eine maximale Durchlässigkeit erreicht und der direkte Zugang der Jugendlichen zu einer dualen Ausbildung gestärkt werden.

 

Ressourcenausstattung der Schulen:

AV dual soll im gegebenen Ressourcenrahmen für die Bildungsgänge VAB, BEJ und 2 BFS stattfinden. Die Schulen erhalten pro Lerngruppe einen Ressourcenrahmen, der dem Ressourcenbedarf bei bisheriger Beschulung in den verschiedenen Bildungsgängen entsprechen würde und vom Kultusministerium festgelegt wird. Über diesen können die Schulen als Budget verfügen. Ein Klassenteiler für das AV dual wird nicht festgelegt und die im 1. Jahr ggf. einbezogene 2BFS. Falls die 2BFS einbezogen werden soll ist dies nur möglich, wenn die Schülerzahlen erwarten lassen, dass die Klassengröße in Klassenstufe 2 die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „zur Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation“ erfüllen werden. Für die Ausgestaltung des AV dual können die Schulen pro Klasse zusätzlich 5 Lehrerwochenstunden einsetzen.

 

Mögliche Teilnahme des OAK am AVdual aufgrund:

 

  1. bisher schon gut funktionierendem System für das seitherige VAB bzw. BVJ

und BEJ

  1. gute Zusammenarbeit im Ostalbkreis der Beruflichen Schulen, des Landratsamt als Schulträger, IHK und Handwerkskammer, auch bzgl. AVdual enge Abstimmung mit allen Beteiligten
  2. es gibt schon einen „Kümmerer“ in Form der Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe von Seiten des Schulträgers + einen „Kümmerer“ von der IHK aus „Abbruch vermeiden“ die bisher schon sehr gut zusammenarbeiten und beide Seiten - schulisch als auch die Seite der Betriebe verbindet und somit das Netzwerk bereits besteht.
  3. bereits jetzt schon für die Einstiegsqualifizierung genügend Praktikumsplätze von IHK und Handwerkskammer in Zusammenarbeit mit den Schulen angeboten werden können, was auch weiterhin beim AVdual möglich sein wird
  4. sich alle Beteiligten als Kooperationspartner im Ostalbkreis verstehen
  5. durch die Beteiligung am Schulversuch die Gelegenheit zur Einflussnahme besteht, vor allem auch deshalb, da die Strukturen im Ostalbkreis schon sehr gut sind und ein Rückschritt nach bzw. aufgrund des Schulversuchs und den Erfahrungen anderer Landkreise vermieden werden soll
  6. darüber hinaus bestehen zusätzlich an den beruflichen Schulen im Ostalbkreis weitere Angebote, die den Übergang von Sekundarstufe I in II bzw. in die Duale Ausbildung erleichtern bzw. VAB, BVJ und BEJ unterstützen.
    Bsp: Individuelle Schülerförderung, Hausaufgabenbetreuung, Einzelfallhilfe, Unterstützung bei der Suche nach Praktika, Mercator-Projekt, Schulsozialarbeit / Jugendberufshelfer / Chefsache Ausbildung…

              - insgesamt 12,8 Stellen an den 3 beruflichen Schulzentren

 

 

Für die teilnehmenden Modellregionen soll nach Vorgaben des Kultusministeriums und der Staatlichen Schulämter die Berufsorientierung in den Abgangsklassen der Sekundarstufe I noch in diesem Schuljahr verstärkt unterrichtet werden. Hierfür finden derzeit Gespräche über die mögliche Art der Beschulung zwischen dem Kultusministerium und dem Staatlichen Schulamt Göppingen für den Ostalbkreis als Modellregion statt.

 

An den allgemeinbildenden Schulen der teilnehmenden Modellregionen wird die Berufsorientierung weiter vertieft. Unabhängig vom Inkrafttreten des neuen Bildungsplans wird die in den Fächerverbünden verankerte Berufsorientierung ab Klasse 5 in den Schulen bereits im Schuljahr 2014/2015 vorgezogen. Daneben erhalten die Schulen neben einer pädagogischen Weiterqualifizierung auch schulorganisatorische Unterstützung durch die Staatlichen Schulämter.

 

Die Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg und auch die Handwerkskammer Ulm haben bereits positiv signalisiert, dass sie für die Teilnahme des Ostalbkreises an dem Modellversuch sind und auch die entsprechenden notwendigen Praktikumsplätze vorhalten werden. Dies wurde bereits intern in deren Gremien beraten.

 

 

Bewertung für den Bereich allgemeinbildende Schulen durch das Bildungsbüro

 

Im Ostalbkreis richtete sich die Aufmerksamkeit der Bildungsakteure in den letzten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung und des drohenden Fachkräftemangels auf den Übergang von der Schule in den Beruf. Auch deshalb hat die Landkreisverwaltung in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt und der Agentur für Arbeit bereits im Jahr 2007 das Projekt ZUKUNFT als Unterstützungsprogramm für Jugendliche mit „Förderbedarf am Übergang Schule Beruf“ ins Leben gerufen und stetig weiterentwickelt.

Die Berufsorientierung wird dabei in Hände von Personen gelegt, die unabhängig mit den Schülerinnen und Schülern auf Grundlage derer Stärken individuelle Berufsprofile erstellen. Die pädagogischen Mitarbeiter von ZUKUNFT suchen somit auf der Grundlage der persönlichen Voraussetzungen und Interessen jedes einzelnen Jugendlichen gemeinsam mit den Berufsberatern nach individuellen, passgenauen Angeboten und Übergängen. Diese Fachkräfte haben ihr Büro in der Schule und sind fest verankert im Netzwerk „Übergang Schule-Beruf“. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse des lokalen Arbeitsmarktes und arbeiten vornehmlich nur an diesem Thema.

 

Das Land Baden-Württemberg reagierte ebenfalls auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen und hat deswegen Handlungsempfehlungen formuliert, die im Rahmen eines Modellvorhabens in verschiedenen Landkreisen getestet werden soll. Das Eckpunktepapier beschreibt die Idee, die Berufsorientierung stärker im Kontext des Unterrichts zu verorten. Die Handlungsempfehlung für die Neugestaltung des Übergangsbereichs von der Schule in den Beruf sieht die „Berufsorientierung als Aufgabe und in Verantwortung der allgemein bildenden Schule, in Kooperation mit Arbeitsagenturen und weiteren Partnern“. Konkret bedeutet dies:

 

  • Leitprinzip Berufliche Orientierung und neues Schulfach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung
  • verbindlicher Beratungsprozess mit Anschlussvereinbarung am Ende der Vorabgangsklasse
  • Individuelle Förderung auf der Grundlage von Kompetenzanalysen
  • enge Begleitung für Jugendliche mit Förderbedarf.

 

 

 

 

 

Viele der in Projekt ZUKUNFT beschriebenen Inhalte finden sich auch in dem jetzt von der Landesregierung vorgelegten Eckpunktepapier zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf in Baden Württemberg wieder. Beide, sowohl das Eckpunktepapier als auch die Initiativen des Landkreises, verfolgen das Ziel, dass mehr Jugendliche nach der Schule direkt in ein Ausbildungsverhältnis wechseln, allerdings mit etwas unterschiedlichen Ansätzen.

 

Da für das Modellvorhaben des Landes keine zusätzlichen finanziellen Mittel eingeplant sind –  auch nicht in Form von Lehrerstunden – besteht in der vierjährigen Pilotphase evtl. auch noch die Chance, gemeinsam mit den anderen Modelllandkreisen auf eine finanzielle Ausstattung in der späteren Umsetzung Einfluss zu nehmen. Zudem ist geplant, dass die Modellregionen die Möglichkeit haben, den neuen Bildungsplan früher umzusetzen.

 

Bei einer Einführung, nach der vierjährigen Modellerprobung in anderen Landkreisen, in welchen das Thema der beruflichen Orientierung bislang noch nicht so vertieft bearbeitet wurde, bestünde die Gefahr, dass diese landesweite Neuentwicklung für den Ostalbkreis eher ein Rückschritt als eine Weiterentwicklung sein könnte.

 

Die Akteure am Übergang Schule-Beruf im Ostalbkreis sind sich einig, dass die berufliche Orientierung vor Ort schon sehr weit entwickelt und vorgeschritten ist. Im Rahmen der Weiterentwicklung besteht der dringliche Wunsch, die berufliche Orientierung im Landkreis weiterhin nachhaltig zu stärken und eine Kontinuität versprechende Weiterentwicklung anzustreben.

 

Das Bildungsbüro wurde schon in der Bildungskonferenz 2012 mit der Weiterentwicklung des Regionalen Übergangsmanagements beauftragt. Zudem wurden im Rahmen der seit 2010 bestehenden Initiative „Bildungsregion Ostalb“ bereits zuständigkeitsübergreifende Entscheidungs- und Steuerungsstrukturen im Ostalbkreis etabliert, welche auch in diesem Eckpunktepapier gefordert werden. Bei einem Ausbau des Regionalen Übergangsmanagements im Ostalbkreis durch den Landkreis kann darauf zurückgegriffen werden.

 

Das mit dem Modellvorhaben in Verbindung stehende, im baden-württembergischen Städtetag geforderte Förderprogramm zur kommunalen Koordinierung eines regionalen Übergangsmanagements würden im Ostalbkreis hervorragend in die Initiative „Bildungsregion Ostalb“ und die Aufgaben den Bildungsbüros passen.

 

Das regionale Übergangsmanagement umfasst die Moderation und Abstimmung der regionalen Aktivitäten und Akteure auf diesem Gebiet, sowie die regionale Steuerung des Modellversuchs.

 

Zur regionalen Moderation und Abstimmung gehören insbesondere folgende Aufgaben:

 

  • die vorhandenen Daten aufzubereiten
  • die Bedarfe zu ermitteln und mit den vorhandenen Maßnahmen abzugleichen
  • die Moderation und Abstimmung der Maßnahmen im Übergangsbereich
  • die Vernetzung der relevanten Akteure mit dem Ziel, eine Verantwortungs-
    gemeinschaft aufzubauen.

 

Zur regionalen Steuerung des Modellversuchs gehört es insbesondere

 

  • eine Projektsteuerungsgruppe einzurichten und zu leiten
  • den regionalen Gesamtprozess zu steuern
  • das Scharnier zwischen Land/Ausbildungsbündnis und dem Ostalbkreis zu bilden
  • einen Jahresarbeitsplan mit Zeitplan aufzustellen
  • mit dem vom Land eingesetzten prozessbegleitenden Evaluatoren zusammen zu arbeiten
  • die regionale Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat mitgeteilt, den Ostalbkreis beim Aufbau eines regionalen Übergangsmanagements mit 1,5 Stellen zu 70 % ab 1. August 2014 befristet bis zunächst 31. Dezember 2016 zu fördern.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stellv. Geschäftsbereichsleiterin

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Freytag

 

 

Büro des Landrats

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Wagenknecht

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel