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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Die Notwendigkeit der Fassadensanierung an den Erweiterungsbauten I und II des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd sowie die Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Architekturbüro wurde im Kreistag am 05.11.2013 (Vorlage Nr. 178/2013) in öffentlicher Sitzung behandelt.
Die Fa. Guttendörfer, Ansbach, ging als wirtschaftlichster Bieter aus dem Ausschreibungsverfahren hervor und wurde mit der Ausführung der Metallbau- und Verglasungsarbeiten zum Angebotspreis von 440.525,00 € (Erweiterungsbau I) und 76.839,00 € (Erweiterungsbau II) beauftragt.
Die Kostensituation stellte sich unter Einbeziehung der Nebenkosten und zurückgestellten Instandhaltungskosten wie folgt dar:
Die Fa. Guttendörfer hat am 10.03.2014 in einem ersten Abschnitt mit den Metallbau- und Verglasungsarbeiten begonnen. Schon kurz nach Beginn zeigte sich beim Öffnen der Fassadenkonstruktion, dass verschiedene Zusatzmaßnahmen zur Durchführung einer technisch erfolgreichen Sanierungsmaßnahme notwendig sind. Hierbei handelt es sich vor allem um statische Ertüchtigungen, deren Durchführung vom Tragwerksplaner, Sachverständigen Herrn Zimmermann und Architekten als notwendig wie sinnvoll erachtet wird.
Insgesamt wurden von der Fa. Guttendörfer drei Nachträge zur Prüfung vorgelegt:
Die aufgeführten Maßnahmen der Nachträge 1-3 wurden gemeinsam zwischen dem Ostalbkreis, dem vom Gericht beauftragten Sachverständigen und den Rechtsanwälten der Beteiligten besprochen.
Eine endgültige Kostenverteilung der Nachträge konnte auf Grund der rechtlichen Komplexität noch nicht abschließend geklärt werden. Da die Notwendigkeit der Nachträge jedoch außer Frage steht, waren sich die Parteien einig darüber, dass diesen zugestimmt werden soll, zumal bei einer Bauverzögerung Schadensersatzansprüche der beauftragten Fa. Guttendörfer die Folge wären. Der Ostalbkreis wird darauf drängen, dass die Kostenverteilung entsprechend der vom Gericht beschlossenen Quotelung 85 % (Architekturbüro) zu 15 % (Ostalbkreis) erfolgt.
Entsprechend dem Vorgespräch mit allen Beteiligten kann bei realistischer Einschätzung der Rechtslage von folgender Kostenverteilung hinsichtlich der Nachträge ausgegangen werden:
Die beim Ostalbkreis verbleibenden Mehrkosten belaufen sich auf rund 78.000 €. Zusammen mit der ursprünglichen Kostenbeteiligung des Ostalbkreises in Höhe von 302.000 € ergibt sich somit ein Gesamtaufwand von 380.000 €.
Auf Grund des wirtschaftlichen Ausschreibungsergebnisses kann die erhöhte Kostenbeteiligung des Ostalbkreises über die im Haushaltsplan bereitgestellten Ermächtigungen abgedeckt werden.
Der Ostalbkreis ist Auftraggeber für die Gesamtmaßnahme. Eine Kostenüberschreitung von mehr als 200.000 € bedarf der Zustimmung des zuständigen Ausschusses. Finanzierung und Folgekosten
Die Beteiligung des Ostalbkreises an den Mehrkosten der Nachträge 1-3 beträgt voraussichtlich 78.000 €. Der damit auf 380.000 € erhöhte Kostenanteil des Ostalbkreises bei der Fassadensanierung der Erweiterungsbauten I und II ist im Haushaltsplan 2014 durch Haushaltsermächtigungen aus den Vorjahren gedeckt.
Sichtvermerke
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