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Vorlage - 046/2014  

 
 
Betreff: Fassadensanierung beim Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gebäudemanagement   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
25.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

 

 

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:

 

  1. Den Nachträgen Nr. 1-3 der Fa. Guttendörfer über insgesamt 224.744 zur Ausführung von statischen Ertüchtigungen, bauphysikalischen Verbesserungen, einer Dreifachverglasung und sonstigen Leistungen bei der Fassadensanierung an den Erweiterungsbauten I und II des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd wird zugestimmt.

 

  1. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, eine Kostenverteilung zu erzielen, die der vom Landgericht beschlossenen Quotelung in Höhe von 85 % (Prozessgegner) zu 15 % (Ostalbkreis) entspricht.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Notwendigkeit der Fassadensanierung an den Erweiterungsbauten I und II des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd sowie die Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Architekturbüro wurde im Kreistag am 05.11.2013 (Vorlage Nr. 178/2013) in öffentlicher Sitzung behandelt.

 

Die Fa. Guttendörfer, Ansbach, ging als wirtschaftlichster Bieter aus dem Ausschreibungsverfahren hervor und wurde mit der Ausführung der Metallbau- und Verglasungsarbeiten zum Angebotspreis von 440.525,00 € (Erweiterungsbau I) und 76.839,00 € (Erweiterungsbau II) beauftragt.

 

Die Kostensituation stellte sich unter Einbeziehung der Nebenkosten und zurückgestellten Instandhaltungskosten wie folgt dar:

 

 

 

Erweiterungsbau I

Erweiterungsbau II

Haftpflichtschaden

432.000 €

---

- Anteil Architekturbüro

367.000 €

---

- Anteil Ostalbkreis

65.000 €

---

Instandhaltung (Ostalbkreis)

108.000 €

129.000 €

Gesamtaufwand Ostalbkreis

302.000 €

 

 

Die Fa. Guttendörfer hat am 10.03.2014 in einem ersten Abschnitt mit den Metallbau- und Verglasungsarbeiten begonnen. Schon kurz nach Beginn zeigte sich beim Öffnen der Fassadenkonstruktion, dass verschiedene Zusatzmaßnahmen zur Durchführung einer technisch erfolgreichen Sanierungsmaßnahme notwendig sind. Hierbei handelt es sich vor allem um statische Ertüchtigungen, deren Durchführung vom Tragwerksplaner, Sachverständigen Herrn Zimmermann und Architekten als notwendig wie sinnvoll erachtet wird.

 

Insgesamt wurden von der Fa. Guttendörfer drei Nachträge zur Prüfung vorgelegt:

 

Inhalt der Nachträge

Mehrkosten

Statische Ertüchtigung

100.579 €

Konstruktive Zusatzmaßnahmen Dachpaneel

28.664 €

Hinterlüftete Paneelkonstruktion

44.665 €

Dreifachverglasung

31.898 €

Sonstige Maßnahmen

18.938 €

Gesamtaufwand Nachtrag 1-3

224.744 €

 

Die aufgeführten Maßnahmen der Nachträge 1-3 wurden gemeinsam zwischen dem Ostalbkreis, dem vom Gericht beauftragten Sachverständigen und den Rechtsanwälten der Beteiligten besprochen.

 

Eine endgültige Kostenverteilung der Nachträge konnte auf Grund der rechtlichen Komplexität noch nicht abschließend geklärt werden. Da die Notwendigkeit der Nachträge jedoch außer Frage steht, waren sich die Parteien einig darüber, dass diesen zugestimmt werden soll, zumal bei einer Bauverzögerung Schadensersatzansprüche der beauftragten Fa. Guttendörfer die Folge wären. Der Ostalbkreis wird darauf drängen, dass die Kostenverteilung entsprechend der vom Gericht beschlossenen Quotelung 85 % (Architekturbüro) zu 15 % (Ostalbkreis) erfolgt.

 

Entsprechend dem Vorgespräch mit allen Beteiligten kann bei realistischer Einschätzung der Rechtslage von folgender Kostenverteilung hinsichtlich der Nachträge ausgegangen werden:

 

 

Architekturbüro

Ostalbkreis

Statische Ertüchtigung

50.000 €

50.000 €

Dachpaneel

24.000 €

5.000 €

Paneelkonstruktion

37.000 €

8.000 €

Dreifachverglasung

24.000 €

8.000 €

Sonstige Maßnahmen

12.000 €

7.000 €

Gesamt

147.000 €

78.000 €

 

Die beim Ostalbkreis verbleibenden Mehrkosten belaufen sich auf rund 78.000 €.

Zusammen mit der ursprünglichen Kostenbeteiligung des Ostalbkreises in Höhe von 302.000 € ergibt sich somit ein Gesamtaufwand von 380.000 €.

 

Auf Grund des wirtschaftlichen Ausschreibungsergebnisses kann die erhöhte Kostenbeteiligung des Ostalbkreises über die im Haushaltsplan bereitgestellten Ermächtigungen abgedeckt werden.

 

Der Ostalbkreis ist Auftraggeber für die Gesamtmaßnahme. Eine Kostenüberschreitung von mehr als 200.000 € bedarf der Zustimmung des zuständigen Ausschusses.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Beteiligung des Ostalbkreises an den Mehrkosten der Nachträge 1-3 beträgt voraussichtlich 78.000 €. Der damit auf 380.000 € erhöhte Kostenanteil des Ostalbkreises bei der Fassadensanierung der Erweiterungsbauten I und II ist im Haushaltsplan 2014 durch Haushaltsermächtigungen aus den Vorjahren gedeckt.

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Langer

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel