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Vorlage - 042/2014  

 
 
Betreff: Neugestaltung der Zentralen Notaufnahme am Stauferklinikum
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Kenntnisnahme
01.04.2014 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Plan ZNA Vorlage
Anlage 2 - Plan ZNA Vorlage

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die Betriebsleitung des Stauferklinikums wird beauftragt ein Raum- und Funktionsprogramm zur Neugestaltung der Zentralen Notaufnahme am Stauferklinikum vorzulegen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Zentrale Notaufnahme des Stauferklinikums liegt in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Unfallchirurgischen Ambulanz im Funktionstrakt des 1. Obergeschosses des Stauferklinikums. Die Zentrale Notaufnahme entstand im baulichen Zusammenhang mit der Erstellung des sogenannten „Apotheken- und Funktionsbaus“ im Jahre 2003. Durch die Verlegung des einstigen Zentrallabors in das 3. Obergeschoss des Funktionsgebäudes wurden die freiwerdenden Flächen entsprechend umgebaut. Neben den Räumlichkeiten der Unfallchirurgischen Ambulanz entstanden damals 3 internistische Untersuchungszimmer, ein zusätzlicher Schockraum und ein Überwachungsbereich für Notfallpatienten mit 8 Liegeplätzen.

 

Die Konzentration der Aufnahme ambulanter und stationärer Notfallpatienten an einem Ort im Klinikum sowie die Sicherstellung einer gut organisierten interdisziplinären Diagnostik zur Abklärung der Notwendigkeit einer stationären Aufnahme galt zum damaligen Zeitpunkt als vorbildlich. Im Laufe der Jahre 2004 und 2005 waren eine Vielzahl der umliegenden Kliniken bei uns zu Gast und informierten sich über diese neue Organisationsform.

 

Die Notwendigkeit der sicheren Abklärung zur stationären Aufnahme hat sich durch immer rigidere Maßnahmen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) stets weiter verschärft. In zunehmendem Maße wurde und wird von den Kostenträgern die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bezweifelt, mit der Folge, dass stationäre Abrechnungen verweigert werden und immer häufiger die Anrufung der Sozialgerichtsbarkeit nötig wird.

 

Diese sich von Jahr zu Jahr weiter verschärfende Handlungsweise der Kostenträger führt dazu, dass in einem immer intensiveren Maße diagnostische Abklärungen erforderlich werden. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass deutlich längere Wartezeiten entstehen, in welcher die Patienten in der Zentralen Notaufnahme verbleiben müssen, bis eine Vielzahl von Labor- und radiologischen Befunden oder auch differenzierte internistische oder chirurgische Diagnostik vorliegen.

 

Seit Bezug des Neubaus verzeichnet das Stauferklinikum einen stetig zunehmenden Patientenzufluss sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. In den letzten 2 Jahren konnte insbesondere eine deutliche Zunahme von Patienten aus dem Kocher-/Rottal registriert werden. Diese Situation wirkt sich ganz selbstverständlich auch auf den Bereich der Zentralen Notaufnahme aus. Wurden im Jahre 2004 hier insgesamt 16.430 stationäre und ambulante Patienten behandelt, so hat sich diese Zahl bis zum Jahre 2013 auf 26.466 Patienten erhöht.

 

In der Folge stark zunehmender Patientenzahlen sowie aufgrund der sich durch immer differenziertere Diagnostik verlängernder Abklärungszeiten ist der im Jahre 2003 in Betrieb genommene Raumbereich hoffnungslos überfordert und viel zu klein. Zum einen sind Sanitärmöglichkeiten für eine derart große Patientenzahl nicht vorhanden, zum anderen gestaltet sich der dringend erforderliche Schutz der Privatsphäre und der Schutz der Patientendaten immer schwieriger und ist häufig nur noch grenzwertig sicherzustellen.

 

Die beschriebene für die Patienten und Mitarbeiter sehr schwierige Entwicklung hat die Betriebsleitung veranlasst, im Gespräch mit Landrat Pavel Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

 

Variante 1:

Unter schwierigsten Umständen könnte mittels einer sehr umfangreichen und sehr langfristigen Umbaumaßnahme im Bestand die Raumsituation verbessert werden. Da stets die Funktionalität der Zentralen Notaufnahme gewährleistet sein muss, kann eine Umbaumaßnahme nur mittels einer langfristigen und auch sehr teuren Interimslösung in containerbauweise hergestellt werden, welche nach Abschluss der Maßnahme wieder zurückgebaut werden muss. Die Umbaumaßnahme selbst könnte dann nur in mehreren Bauabschnitten erfolgen und würde sich auf ca. 2 bis
2 ½ Jahre hin erstrecken. Zu den möglichen Ablaufphasen einer Umbaulösung wird auf die Anlage 1 verwiesen. Als erster Schritt wäre zunächst eine auf Höhe des
1. Obergeschosses aufgeständerte Containerlösung erforderlich. Die einzelnen Umbauschritte würden dann in 3 weiteren Bauphasen ablaufen.

 

Es ist keine Frage, dass eine Umbaumaßnahme in diesem zentral gelegenen und hochfrequentierten Funktionsbereich des Klinikums nur mit gewaltigen Einschränkungen und mit hohen Lärm- und Schmutzbelastungen möglich wäre. Diese Lösung muss auch unter dem Aspekt als kritisch bewertet werden, zumal im Stockwerk darüber die neu sanierte zentrale OP-Funktionseinheit des Klinikums liegt und dieser Bereich auf die Dauer von ca. 2 Jahren mit intensiven Lärmbelästigungen beeinträchtigt wäre. Hierzu ist weiter auszuführen, dass die betroffene Bausubstanz im 1. Obergeschoss aus den Jahren 1980 bis 1984 stammt und sämtlich in Ziegelmauerwerk ausgeführt ist. Darüber hinaus wären brandschutztechnische Zusammenhänge zu prüfen. In weiterer intensiver Beratung wurde diese Lösungsmöglichkeit letztlich verworfen.

 

Variante 2:

Als deutlich bessere alternative Lösungsmöglichkeit bietet sich die Erstellung eines 2-geschossigen Bauwerks im nördlichen Anschluss an den Apothekenbau an. Hier befindet sich im Moment noch ein Parkplatzbereich, auf welchen jedoch aufgrund des ansonsten hinreichenden Parkraums am Stauferklinikum verzichtet werden kann. Zur räumlichen Orientierung wird hierzu auf die Anlage 2 verwiesen.

 

Diese Lösungsmöglichkeit würde sich vom Bauablauf her völlig unproblematisch gestalten, zumal die Baustelle von 3 Seiten her leicht angedient werden kann. Auch würden sich Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen des Klinikbetriebes auf ein absolutes Mindestmaß reduzieren.

 

Ein weiterer großer Vorteil würde darin bestehen, dass sich dieser neue Bereich der Zentralen Notaufnahme für Notfallpatienten deutlich direkt sichtbar im oberen Zufahrtsbereich des Stauferklinikums befindet und quasi ebenerdig zugehbar ist. Auch die Anlieferungssituation für Notfallpatienten aus dem Rettungsdienst (Liegendanfahrt) würde sich deutlich verbessern, da auch hier auf der Ostseite des Gebäudes eine ebenerdige Anbindung möglich ist. Die seitherige Wegstrecke der Notfallanlieferung wäre sowohl von der Distanz her als auch zeitlich deutlich verkürzt, zumal, wie seither, die Nutzung eines Aufzuges entfällt.

 

Ein weiteres sehr wesentliches Argument stellt die Kostenseite dar. Im Rahmen einer Modellstudie hat hier das Büro SGP Architekten, Herr Architekt Friedrich Hachtel BDA, Berechnungen erstellt, welche für die Umbaulösung (Variante 1) inklusive einer temporären Containerstation Kosten in Höhe von rund 12,6 Mio. Euro vorgesehen, wobei die Kostenschätzung bezogen auf einen Neubau (Variante 2) sich auf eine Summe von ca. 10,7 Mio. Euro beläuft. Selbstverständlich ist auch die Bauzeit bei Erstellung eines Neubaus deutlich kürzer.

 

Die Modellstudie wurde in einem ausführlichen Gespräch am 06.03.2014 Herrn Landrat Pavel vorgestellt. Um in dieser Angelegenheit jedoch konkret weiter voran kommen zu können, ist zunächst die Aufstellung eines Raum- und Funktionsprogramms erforderlich. Nur auf dieser Basis können dann auch konkrete Kosten errechnet werden.


 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1

Anlage 2

 

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

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Hees

 

 

Koord. Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Janischowski

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Plan ZNA Vorlage (1473 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Plan ZNA Vorlage (1129 KB)