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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt den Bericht über den aktuellen Sachstand zur Regionalen Schulentwicklung zur Kenntnis. Sachverhalt/Begründung
Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2013 die Eckpunkte zur Regionalen Schulentwicklung verabschiedet (Anlage 2). Inhaltlich wird in diesem seitens der Landesregierung im allgemeinbildenden Bereich ein „Zwei-Säulen-Modell“ angestrebt, das einerseits aus dem Gymnasium und andererseits aus einem integrativen Bildungsweg besteht. In dem Eckpunktepapier wurden auch erstmalig Mindestschülerzahlen festgelegt: Neue Schulen sollen künftig nur noch dann eingerichtet werden, wenn die Schule zum Zeitpunkt der Prognose in der Eingangsstufe voraussichtlich mindestens 40 Schüler aufweist und diese Schülerzahl auch langfristig in der Eingangsstufe zu erwarten ist. Für die allgemeinbildenden Gymnasien liegt die Mindestzahl von Neueinrichtungen bei 60 Schülern in der Eingangsstufe, für bereits bestehende Gymnasien gilt wie bei den anderen Schularten auch langfristig die Mindestzahl 40. Ebenso müssen für die Sekundarstufe II an Gemeinschaftsschulen in Klassenstufe 10 mindestens 60 Schüler für die Klassenstufe 11 prognostiziert werden.
Am 10. Dezember 2013 hat das Landeskabinett den Gesetzentwurf zur Regionalen Schulentwicklung (Anlage 1) zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf spiegelt im Wesentlichen die damaligen Eckpunkte wieder. Im Einzelnen haben sich folgende Konkretisierungen, Ergänzungen und Änderungen ergeben:
§ 30a Absatz 1 Satz 1 Hier wird deutlich, dass die Regionale Schulentwicklung alle Bildungsabschlüsse umfasst. Damit sind von Anfang an die beruflichen Schulen und die Sonderschulen eingebunden.
§ 30b Absatz 1 Nr. 3 Im Gegensatz zu den Eckpunkten ist bezüglich der Festlegung der Mindestschülerzahlen vorgesehen, für die dreijährige gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule die Prognose von 60 Schülern bereits in Klassenstufe 9 (ursprünglich in Klassenstufe 10) zu treffen.
§ 30b Absatz 2 In diesem Absatz wird ein neuer Begriff „allgemeines berufliches Schulwesen“ eingeführt.
§ 30c Absatz 2 Es wird klargestellt, dass der Schulträger, der das Verfahren der Regionalen Schulentwicklung initiiert, die vom Antrag berührten weiteren Gemeinden und Landkreise zu beteiligen hat. Einzubeziehen sind auch die Belange der Schülerbeförderung, bei Maßnahmen im Bereich der allgemeinbildenden Schulen die Auswirkungen auf das allgemeine berufliche Schulwesen sowie bei Bildungsgängen der Berufsschule die Belange der Wirtschaft.
§ 30e Dieser Paragraph enthält die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung besondere Bestimmungen zur Regelung der Regionalen Schulentwicklung an allgemeinen beruflichen Schulen und an Sonderschulen zu erlassen.
Im Ostalbkreis wurde die Regionale Schulentwicklung in der Bildungskonferenz mit Kultusminister Andreas Stoch am 8. Oktober 2013 ausführlich thematisiert. Zuletzt fand am 20. Februar 2014 eine Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums Stuttgart im Beruflichen Schulzentrum Aalen mit dem Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl, der Schulpräsidentin, dem Leiter des Staatlichen Schulamts Göppingen und vielen weiteren Verantwortlichen statt. Hierbei wurde über den aktuellen Stand der Regionalen Schulentwicklung in Baden-Württemberg am Beispiel des Ostalbkreises aus erster Hand informiert und allen relevanten Akteuren ein Kennenlernen und eine Vernetzung ermöglicht. Die Präsentation der Veranstaltung ist als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt.
In der Sitzung des Ausschuss für Bildung und Finanzen wird der Leiter des Staatlichen Schulamts Göppingen, Ltd. Schulamtsdirektor Hans-Jörg Polzer, über den aktuellen Sachstand der Regionalen Schulentwicklung berichten.
Anlagen
Anlage 1: Gesetzentwurf zur Regionalen Schulentwicklung vom 10.12.2013 Anlage 2: Eckpunkte zur Regionalen Schulentwicklung vom 23.07.2013 Anlage 3: Präsentation der Veranstaltung des RP Stg. im BSZ Aalen am 20.02.2014
Sichtvermerke
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