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Vorlage - 038/2014  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Kleinkindbetreuung im Landratsamt Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal Beteiligt:Geschäftsbereich Gebäudemanagement
    Geschäftsbereich Jugend und Familie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
25.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Konzeption Räumlichkeiten für die Kindertagespflege und den Umbau Kreismedienzentrum

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt der Einrichtung einer Kinderbetreuung im Landratsamt Aalen in Kooperation mit dem Verein für Pflegeeltern, Adoptiveltern, Tageseltern und Eltern im Ostalbkreis (P.A.T.E. e.V.) ab September 2014 zu.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Landkreisverwaltung bewertet die betriebliche Kleinkindbetreuung als einen wichtigen Baustein zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aus diesem Grund plant sie die Einrichtung eines eigenen Kinderbetreuungsangebots im Jahr 2014 im Landratsamt Aalen (Gebäude Stuttgarter Straße 41) mit den folgenden Eckpunkten:

 

  • Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahr bis zum Eintritt in den Kindergarten

 

  • Im Bedarfsfall auch Betreuung von Kindergartenkindern (z.B. in den Kindergartenferien)

 

  • Betreuung durch Tagespflegepersonen („Tagesmütter/Tagesväter“) in Form der KinderTagespflege in anderen geeigneten Räumen (sog. „TigeR-Gruppe“)

 

  • Schaffung geeigneter Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung im Erdgeschoss des Landratsamts Aalen (hinterer Bereich des Kreismedienzentrums)

 

Dem Ausschuss für Bildung und Finanzen wurden in der Sitzung am 02.07.2013 die Planungen der Landkreisverwaltung zur Konzeption der kurz-/mittelfristigen sowie zur langfristigen Unterbringung der Landkreisverwaltung vorgestellt. Ein Punkt dieses zusammenhängenden Konzepts war die Einrichtung einer Kinderbetreuung im Landratsamt Aalen. Inhaltlich wurden bereits damals die o. g. Eckpunkte genannt. Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Finanzen haben dieser Raumkonzeption einstimmig zugestimmt.

 

 

Raumkonzeption Kinderbetreuung

 

Die Landkreisverwaltung hat in Abstimmung mit P.A.T.E. e.V. unter Beachtung der Empfehlungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg das als Anlage 1 beigefügte Raumkonzept entwickelt. Es beinhaltet neben einem separaten Außenzugang einen großen, hellen Spiel- und Mehrzweckraum mit einer Küchenzeile, einen Schlafraum, einen kindgerechten Sanitärbereich mit Wickelstation sowie eine Außenspielfläche.

 

Die Kinderbetreuung soll im Erdgeschoss des Landratsamts im hinteren Teil des heutigen Kreismedienzentrums realisiert werden. Hierfür ist eine Fläche von insgesamt 108 m² vorgesehen. Das Kreismedienzentrum bleibt an seinem bisherigen Standort auf reduzierter Fläche erhalten. Dies ist durch die neuen Medien (DVDs anstelle von Filmrollen), die deutlich weniger Stauraum benötigen, möglich. Gleichzeitig wird die Gelegenheit genutzt, das Kreismedienzentrum zu modernisieren.

 

Die Einrichtung der Kleinkindbetreuung stellt baurechtlich eine Nutzungsänderung dar, für die eine Baugenehmigung bei der Stadt Aalen zu beantragen ist. Sobald die interne Abstimmung im Detail abgeschlossen ist, wird die Baugenehmigung beantragt.

 

 

Bedarfsumfrage

 

Im Oktober 2013 wurde bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Dienstort Aalen, deren Kinder im Sommer 2014 zwischen 1 und 3 Jahre alt sind, eine Bedarfsumfrage durchgeführt. Dabei bekundeten zunächst 13 Personen ihr grundsätzliches Interesse an einer betrieblichen Kleinkindbetreuung. Nach aktuellem Stand werden 4 Mitarbeiterinnen bereits ab September 2014 konkret das Angebot nützen, weitere 4 Mitarbeiterinnen nehmen bis Jahresanfang 2015 ihre Arbeit nach Elternzeit wieder auf und bringen dann ihre Kinder zur Betreuung mit. Nach Einführung dieses Betreuungsangebotes ist mit einer kontinuierlichen Belegung zu rechnen.

 

Betreuungskonzept (Personal und Öffnungszeiten)

 

Die Erziehung, Bildung und Betreuung soll durch qualifizierte Tagespflegepersonen („Tagesmütter“/“Tagesväter“) in Form der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen nach § 22 Abs. 1 SGB VIII, § 1 Abs. 7 Kindertagesbetreuungsgesetz i. V. mit der VwV Kindertagespflege“ erfolgen. Bekannt ist diese Betreuungsform auch als „TigeR-Gruppe“.

 

In einer TigeR-Gruppe können 12 Kinder angemeldet sein. Gleichzeitig dürfen maximal 9 Kinder von mehreren Tagespflegepersonen betreut werden. Ab dem achten zu betreuenden Kind muss eine Tagespflegeperson zugleich Fachkraft i. S. d. § 7 Abs. 1 KiTaG (z. B. Erzieherin oder Kinderpflegerin) sein. Der Personaleinsatz richtet sich nach dem Alter der zu betreuenden Kinder: Eine Tagespflegeperson kann 2 Kinder im Alter von 0 - 2 Jahren bzw. 3 Kinder im Alter von 2 - 3 Jahren gleichzeitig betreuen.

 

Die Tagespflegepersonen können entweder selbständig tätig sein oder fest angestellt werden. Für das Personal der TigeR-Gruppe im Landratsamt ist eine Festanstellung zu empfehlen. Die Anstellung kann sowohl beim Ostalbkreis als auch bei P.A.T.E. e.V. erfolgen. Der Verein P.A.T.E e.V. führt im Auftrag des Landkreises seit dem Jahr 2001 die Qualifizierung, Vermittlung und Beratung von Tageseltern durch. Seit dem Jahr 2013 stellt der Verein auch selbst Tagespflegepersonen an.

 

Hinsichtlich der Umsetzung in die Praxis ist eindeutig die Festanstellung durch

P.A.T.E. e. V. zu bevorzugen, da der Personaleinsatz stark schwanken kann. Er ist von der Zahl und dem Alter der jeweils anwesenden Kinder abhängig und muss deshalb detailliert geplant werden. P.A.T.E. e. V. betreut bereits heute mehrere TigeR-Gruppen und verfügt daher neben Erfahrung auch über einen entsprechenden Personalpool, mit dem Urlaubs- und Krankheitsvertretungen problemlos abgedeckt werden können.

 

Zwischen dem Ostalbkreis und P.A.T.E. e.V. ist eine Vereinbarung über die Modalitäten abzuschließen. Der Landkreis erstattet monatlich die Personalkosten der Tagespflegepersonen zuzüglich einem Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 10 % an P.A.T.E. e.V.. In Abzug gebracht werden die Leistungen des Geschäftsbereichs Jugend und Familie mit 5,50 Euro/Betreuungsstunde und Kind. Kostenbeiträge der Eltern werden an die Wirtschaftliche Jugendhilfe gezahlt.

 

Die Öffnungszeiten werden an der konkreten Nachfrage ausgerichtet, wobei für die Beschäftigten die Möglichkeit bestehen wird, ihre Kinder montags bis donnerstags ganztägig sowie freitags vormittags in der TigeR-Gruppe betreuen zu lassen.

 

Weitere Zeitplanung:

 

bis Mitte April 2014 :              Letzte interne Detailabstimmungen, anschließend                                                                       Einreichung des Bauantrags bei der Stadt Aalen,

                                                        Ausschreibung der Bauarbeiten

Sommerferien 2014:              Durchführung der Umbauarbeiten

15.09.2014:                             Aufnahme der ersten Kinder in der TigeR-Gruppe

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

a) Einmalige Kosten:

 

Im Haushaltsplan 2014 sind 130.000 Euro für den Umbau der Räumlichkeiten (Einrichtung Kinderbetreuung sowie bauliche Anpassungen im Kreismedienzentrum) veranschlagt. Da das Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungs-finanzierung 2013 -2014“ bereits jetzt überzeichnet ist, kann mit Fördermitteln nur gerechnet werden, wenn vor Baubeginn noch ein neues Investitionsprogramm aufgelegt wird. Nach den bisherigen Richtlinien wäre maximal ein Zuschuss in Höhe von 18.000 Euro möglich gewesen.

 

Für die Erstausstattung (kindgerechtes Mobiliar, Ausstattungsgegenstände, Spielmaterial) sind 25.000 Euro im Haushalt eingeplant.

 

b) Laufende Kosten:

 

Der Landkreis stellt die Räume für die TigeR-Gruppe kostenlos zur Verfügung. Er übernimmt auch die Kosten für den laufenden Unterhalt (Energie, Reinigung, etc.).

 

Der Ostalbkreis trägt den Teil der Personalkosten zuzüglich 10 % Gemeinkosten-zuschlag, der nicht über die laufenden Geldleistungen gem. §§ 23, 24 SGB VIII für die Tagespflegepersonen einschließlich der Kostenbeiträge der Eltern abgedeckt wird. Je nach Grad der Belegung ist mit einem Betrag zwischen 30.000 und 50.000 Euro/Jahr zu rechnen.

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1              Konzeption „Räumlichkeiten für die Kindertagespflege und den Umbau                             Kreismedienzentrum“

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Brandt

 

 

Dezernent / Sozialdezernent

__________________________________________

 

Wolf                                                        Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzeption Räumlichkeiten für die Kindertagespflege und den Umbau Kreismedienzentrum (3721 KB)