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Vorlage - 035/2014  

 
 
Betreff: Situationsbericht zur Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
13.05.2014 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises wurde im Jahr 1990 eingerichtet. In den ersten Jahren hatte der Trägerverein Frauen- und Kinderschutzeinrichtung e.V. die Einrichtung betrieben. Seit 01.09.1994 befindet sich die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung in der Trägerschaft des Ostalbkreises.

 

Die Einrichtung ist eine Anlaufstelle für misshandelte Frauen und deren Kinder. Sie bietet Schutz und Unterkunft vor psychischer und physischer Gewalt in der Familie. Die Frauen mit ihren Kindern werden vor den Verfolgungen der Männer geschützt und können hier zunächst einmal zur Ruhe kommen. Es finden Frauen aller Nationalitäten und Religionen Aufnahme. Frauen aus dem Ostalbkreis haben bei der Aufnahme in der Einrichtung Vorrang.

 

II. Ziele und Methoden in der Arbeit mit den Frauen und Kindern

 

Die Frauen werden in ihrem Selbstwertgefühl aufgebaut und gestärkt. Sie lernen mit Hilfe der Sozialpädagoginnen ihre Fähigkeiten und Stärken zu erkennen und zu nutzen. Sie sollen auch die Möglichkeit finden, ihren weiteren Lebensweg gemeinsam mit ihren Kindern selbständig zu gestalten. Die Entscheidung über die weitere Lebensplanung liegt jedoch allein bei der Frau und wird von den Mitarbeiterinnen der Einrichtung in jedem Fall respektiert.

 

In räumlicher und emotionaler Distanz zur bisherigen Lebenssituation werden mit den Frauen folgende Ziele verfolgt:

 

- Reflexion der erfahrenen Gewaltsituation

- Entwicklung neuer Lebensperspektiven

- Durchbrechen der bisherigen Isolation, verbunden mit der Erkenntnis, dass  
  ausweglos erscheinende Situationen nicht immer die Folge von persönlichem
  Versagen sein müssen

- Aufzeigen konkreter Handlungsschritte, so z. B. Kontaktherstellung zum Sozial- oder

  Jugendamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Anwälte etc.

 

Im Rahmen der wöchentlichen Hausversammlung, an der alle in der Einrichtung lebenden Frauen und die Sozialpädagoginnen teilnehmen, findet soziale Gruppenarbeit statt. Regelmäßige Einzelgespräche durch die Mitarbeiterinnen stärken und begleiten darüber hinaus die Frauen.

 

Die Sozialpädagoginnen versuchen zusammen mit den Müttern, den Kindern neue positive Erlebnisse zu ermöglichen. Die emotionalen Bindungen zwischen Kindern und Müttern werden gestärkt. Zwei mal wöchentlich werden die Kinder nachmittags besonders betreut. Hier können sie neue Freiräume entdecken, lernen aber auch Grenzen kennen. Sie erleben, wie Konflikte gewaltfrei gelöst werden können, ohne dabei wehrlos zu werden.

III. Aufnahmeverfahren und Ausschlusskriterien

 

Die Adresse der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises ist geheim. Sie darf auch von den Bewohnerinnen an keine dritten Personen weitergegeben werden. Die Mitarbeiterinnen appellieren an alle Personen und Ämter, die wissen, wo sich die Einrichtung befindet, die genaue Anschrift geheim zu halten. Immer wieder kommen Frauen mit ihren Kindern in die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung, die in großer Angst leben, weil sie von ihren Ehemännern massiv bedroht werden, bis hin zu Morddrohungen.

 

Name, Telefonnummer und Postfachadresse der Einrichtung stehen unter anderem in den Telefonbüchern und können an Hilfesuchende weitergegeben werden.

 

Bedrohte Frauen können sich telefonisch direkt mit dem Haus in Verbindung setzen. Die Mitarbeiterinnen führen dann entweder ein telefonisches Aufnahmegespräch oder vereinbaren einen Gesprächstermin außerhalb der Einrichtung. Dabei werden die Aufnahmemodalitäten erläutert, das Leben im Haus wird geschildert, der genaue Aufnahmezeitpunkt - und ort wird besprochen und die Frauen erfahren, welche Unterlagen sie mitbringen sollten.

 

Notaufnahmen abends, nachts und an Wochenenden erfolgen über das Polizeirevier in Schwäbisch Gmünd.

 

Suchtkranke, obdachlose und psychisch kranke Frauen können nicht in der Einrichtung aufgenommen werden. Dasselbe gilt für Mädchen unter 18 Jahren. Die Mitarbeiterinnen bemühen sich, gegebenenfalls geeignete Alternativen und spezielle Hilfsangebote aufzuzeigen.

 

Töchter finden in Begleitung der Mutter immer Schutz, während Söhne über 13 Jahre nicht aufgenommen werden. Mit Hilfe anderer sozialer Einrichtungen werden für diese individuelle Lösungen erarbeitet.

 

IV. Personelle und räumliche Rahmenbedingungen

 

Bei der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises sind drei Halbtagsfachkräfte (Sozialpädagoginnen) beschäftigt, des weiteren ist noch eine Kraft als geringfügig Beschäftigte für zeitweise Kinderbetreuung eingesetzt.

 

Die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung verfügt derzeit über 16 Plätze. Es können 5 Frauen mit bis zu 11 Kindern aufgenommen werden. Jede Frau bewohnt mit ihren Kindern ein separates Zimmer. Die Mitarbeiterinnen können über zwei kleine Büroräume und ein Besprechungszimmer verfügen, welches auch für Gruppenarbeit genutzt wird.

 

Seit Bestehen der Einrichtung haben sich immer wieder Frauen bereit erklärt, auf ehrenamtlicher Basis mitzuarbeiten. Sie stehen am Wochenende und an Feiertagen stundenweise den Bewohnerinnen und auch der Polizei als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Durch dieses Engagement ist eine Aufnahme in der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung auch am Wochenende möglich. In dringenden Fällen stehen der Polizei und den Rufbereitschaftsfrauen auch die privaten Telefonnummern der Sozialpädagoginnen zur Verfügung. Es ist erfreulich, dass es Frauen gibt, die sich ehrenamtlich dieser verantwortungsvollen und mit unter psychisch sehr belastenden Aufgabe annehmen.

 

Die Belegung der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises entsprach in den letzten Jahren der Situation in anderen Landkreisen. Im vergangenen Jahr 2013 lag die Belegungsquote bei 93,7 %.

 

 

V. Kostentragung für einen Frauenhausaufenthalt

 

Die Bewohnerinnen des Frauenhauses sind in der Regel leistungsberechtigt im Sinne des SGB II.

 

Die ursprüngliche Fassung des SGB II hatte keine Kostentragungsregelung für einen Frauenhausaufenthalt. Um eine einseitige Kostenbelastung der Standortkommunen zu verhindern, wurde zum 01.09.2005 ein neuer § 36a im SGB II eingeführt.

 

§ 36a SGB (aktuelle Fassung)

Sucht eine Person in einem Frauenhaus Zuflucht, ist der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthalt verpflichtet, den durch die Aufnahme im Frauenhaus zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des Aufenthalts im Frauenhaus zu erstatten.

 

Durch die Einführung des § 36a SGB II wurde klar geregelt, dass für die Kostentragung eines Frauenaufenthalts der Herkunftslandkreis zuständig bleibt. Der Herkunftslandkreis erstattet die entstandenen Kosten (Betreuungskosten und Unterkunftskosten) an den in Vorleistung tretenden Landkreis. Die Leistungen des Lebensunterhalts werden vom Bund im Rahmen des SGB II getragen.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Gebühren für Unterkunft und Heizung in der Frauenschutzeinrichtung werden in der Gebührensatzung des Ostalbkreises festgelegt. Sie orientieren sich zum Einen an der Belegungsquote der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung, zum Anderen am gebührenrechtlichen Kosten-Nutzen-Prinzip. Gebührenbeträge müssen sich am Nutzen orientieren, den die Frauen mit dem Aufenthalt in der Einrichtung erlangen. Auf dieser Basis ist es nicht möglich, die Gebühren so festzusetzen, dass unabhängig von der Belegungsquote eine Kostendeckung erreicht wird. Die Restkosten für den Betrieb der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung, die nicht über Gebühren ausgeglichen werden können, sind aus Mitteln des Sozialhilfehaushaltes zu bestreiten.

 

Die Aufwendungen für die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung belaufen sich auf 220.438,- € (HH 2014). Die Kostendeckung erfolgt durch Zuschüsse, Erstattungen, Benutzungsgebühren und die Restkostenabdeckung aus dem Sozialhilfehaushalt (von 2008 - 2012 durchschnittlich 47.310,- €).

 

 

 


Anlagen:

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Traub

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel