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Vorlage - 030/2014  

 
 
Betreff: Einrichtung eines zweijährigen Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen an der Kaufmännischen Schule in Schwäbisch Gmünd zum Schuljahr 2014/2015
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
25.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 20.01.2014

Antrag der Verwaltung

 

  1. An der Kaufmännischen Schule Schwäbisch Gmünd wird zum Schuljahresbeginn 2014/2015 ein zweijähriges Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen eingerichtet.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu die Zustimmung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gemäß § 30 Schulgesetz einzuholen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Globalisierung schreitet kontinuierlich voran. Dadurch werden internationale Handelsbeziehungen immer dichter. Das Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen (BKFR) richtet sich an junge Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss, die im Fach Englisch mindestens die Note „befriedigend“ erreicht haben. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler mit der Fachschulreife oder mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des 9-jährigen Bildungsganges oder mit dem Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines 8-jährigen gymnasialen Bildungsganges aufgenommen werden.

 

Das BKFR ist eine berufliche Vollzeitschule. Es vermittelt die für qualifizierte kaufmännische Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Den Kern der Ausbildung bildet der intensive, praxisnahe Unterricht in Englisch und Französisch bzw. Spanisch für die Dauer von zwei Schuljahren. Die anwendungsorientierte Verknüpfung von Betriebswirtschaftslehre und Fremdsprachen entspricht den Anforderungen der globalisierten Wirtschaft. Damit werden insbesondere die Fähigkeiten angestrebt, um im Betrieb kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten in fremdsprachlich geprägten Aufgabenfeldern zielorientiert zu bewältigen.

 

Am Ende der zweijährigen Ausbildung steht eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung. Wird diese Prüfung erfolgreich abgelegt, erhalten die Absolventen das Zeugnis der Fachhochschulreife, welche zum Studium an allen Fachhochschulen in Baden-Württemberg berechtigt. Durch die Belegung von Zusatzunterricht und durch die erfolgreiche Ablegung einer Zusatzabschlussprüfung am Ende des zweiten Schuljahres erhalten die Absolventen den Abschluss zum „Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten“. Darüber hinaus berechtigt der Abschluss als „Staatlich geprüfter Wirtschaftassistent“ zum

 

              Eintritt in das Berufsleben im mittleren Management oder als Angestellter in

              Verwaltung und Wirtschaft.

              Eintritt in eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf bei Banken, Industrie, Handel,

              Versicherungen und weiteren Dienstleistungssektoren, den Kommunal-, Landes-

              und Bundesbehörden im mittleren Verwaltungsdienst,

              Eintritt in eine Wirtschaftsoberschule, Technische Oberschule oder Sozial-

              oberschule. Diese Schularten führen zur fachgebundenen bzw. allgemeinen

              Hochschulreife.

              Eintritt in den gehobenen Verwaltungsdienst bei Behörden des Bundes, der Länder

              und Kommunen. Aufnahme in den 1 ½-jährigen Vorbereitungsdienst für Technische

              Lehrerinnen und Lehrer, wenn eine zweijährige Berufstätigkeit im Büro- oder Ver-

              waltungsbereich nachgewiesen werden kann.


Das BKFR wird in den Nachbarlandkreisen an den Kaufmännischen Berufsschulen in Göppingen, Heidenheim, Schorndorf und Schwäbisch Hall angeboten.

 

Bereits zum Schuljahresbeginn 2013/2014 hat der Ostalbkreis beantragt, an der Kaufmännischen Schule Schwäbisch Gmünd ein zweijähriges Berufskolleg Fremdsprachen einzurichten. Inzwischen hat das Kultusministerium der Einrichtung des Berufskollegs Fremdsprachen in Schwäbisch Gmünd zum Schuljahr 2014/2015 unter bestimmten Bedingungen zugestimmt.

 

Die Einrichtung dieses neuen Bildungsganges muss wie folgt substituiert werden:

 

a)   eine Klasse des Kaufmännischen Berufskollegs I. Damit wird das Kaufmännische Berufskolleg I auf zwei Züge in der Eingangsklasse begrenzt und
 

b)   eine Klasse des zweiten Jahres der zweijährigen Berufsfachschule. Damit wird die zweijährige Berufsfachschule auf drei Züge in der Eingangsklasse begrenzt.

 

Für den neuen Bildungsgang gilt eine Mindestschülerzahl von 24 Schülern. Diese Vorgabe ist unbedingt einzuhalten.

 

Das entsprechende Schreiben des Kultusministeriums vom 20.01.2014 ist in der Anlage enthalten.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen vom 07. Mai 2013 hat der Ausschuss einstimmig der Einrichtung des Berufskollegs Fremdsprachen an der Kaufmännischen Schule Schwäbisch Gmünd zum Schuljahr 2013/2014 zugestimmt.

 

Das Landratsamt Ostalbkreis wird gebeten, dem Regierungspräsidium Stuttgart baldmöglichst den neuen Kreistagsbeschluss über die Einrichtung des Berufskollegs Fremdsprachen zum Schuljahr 2014/2015 vorzulegen, da der alte Beschluss sich auf das Jahr 2013/2014 bezieht.

 

Von Seiten der Schule sind sämtliche Voraussetzungen für den Beginn des Unterrichts in dem neuen Ausbildungsgang zum kommenden Schuljahr gegeben. Beschaffungen in größerem Umfang sind aus heutiger Sicht nicht zu erwarten.

 

Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung dieses neuen Ausbildungsgangs an der Kaufmännischen Schule Schwäbisch Gmünd, um den Bedarf der Wirtschaft an qualifizierten Fachkräften zu sichern und jungen Menschen Lebenschancen zu eröffnen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Das im Haushaltsplan der Kaufmännischen Schule Schwäbisch Gmünd bislang bereitgestellte Budget ist ausreichend und muss nicht erhöht werden.


Anlagen

 

Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom

20. Januar 2014

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Maier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 20.01.2014 (377 KB)