Bürgerinformationssystem

Vorlage - 027/2014  

 
 
Betreff: Reform des hausärztlichen Notdienstes:
Umsetzungsstand im Ostalbkreis und Vereinbarung mit der KV Baden-Württemberg zur Einrichtung einer Notfallpraxis am Ostalb-Klinikum
Status:öffentlich  
Federführend:Ostalb-Klinikum Beteiligt:Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Kenntnisnahme
25.02.2014 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
14-02-10_Notfall-Praxis KV

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

  1. Vom aktuellen Umsetzungsstand der Reform des hausärztlichen Notdienstes wird Kenntnis genommen. Die vom Kreistag in der Sitzung am 25. Juni 2013 formulierte Forderung an die Kreisärzteschaft Aalen und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, für die Versorgung des Bereichs Bopfingen/Härtsfeld eine Notfallpraxis am Standort Bopfingen einzurichten oder geeignete Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, die über eine Versorgung durch Fahrdienste hinausgehen, wird weiterhin aufrecht erhalten.

 

  1. Der Krankenhausausschuss begrüßt die Einrichtung einer hausärztlichen Notfallpraxis am Ostalb-Klinikum Aalen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der KVBW den erforderlichen Mietvertrag und die Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

 

  1. Für die Einrichtung (Möbel, Praxisausstattung etc.) der Notfallpraxis wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 10.000 € gewährt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Sicherstellung der ambulanten hausärztlichen Notfalldienstversorgung ist originäre Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Dieser Notdienst soll von den Patienten bei Erkrankungen aufgesucht werden, bei denen sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in potentiell lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet, z. B. bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Zum Jahreswechsel 2013/2014 ist die neue Struktur des hausärztlichen Notfalldienstes in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Die KVBW hat die bisher rund 400 Notfalldienstbezirke in 66 Dienstgemeinschaften umstrukturiert. Im Ostalbkreis wurden die bisher 15 Notdienstbezirke in 3 Dienstgemeinschaften zusammengefasst. Ein Kernpunkt der Reform ist dabei die Einrichtung von Notfallpraxen, vornehmlich an Krankenhäusern. Nach den Vorstellungen der KVBW soll eine Notfallpraxis innerhalb von 20 bis 30 Autominuten von jedem Ort in Baden-Württemberg erreichbar sein.

Im Ostalbkreis sind bisher folgende Notfallpraxen eingerichtet worden:

 

Notfallpraxis Ellwangen

St. Anna-Virngrund-Klinik
Sa, So und an Feiertagen: 8-22 Uhr

 

Notfallpraxis Schwäbisch Gmünd

Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd
Sa, So und an Feiertagen: 8-8 Uhr

Mi: 13-8 Uhr

 

Notfallpraxis Schwäbisch Gmünd (Kinder)

Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd
So und an Feiertagen:  8-8 Uhr

 

Seit einigen Monaten laufen die Planungen für die Einrichtung einer Notfallpraxis auf dem Campus des Ostalb-Klinikums. Vor Inbetriebnahme der neuen Frauenklinik war die Umsetzung aus Platzgründen nicht möglich. Im Zuge der baulichen Umgestaltungen für die chefarztgeführte Zentrale Interdisziplinäre Notaufnahme können nun auch im Ostalb-Klinikum Räume für eine hausärztliche Notfallpraxis hergerichtet werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Klinikstandorten ist es in Aalen möglich, den niedergelassenen Ärzten die Räume zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Gemeinsam mit den Vertretern der Kreisärzteschaft wurde in den vergangenen Wochen ein Raumkonzept geeint (siehe Anlage).

 

Mit der KVBW befindet sich das Ostalb-Klinikum zurzeit in der Endabstimmung eines Mietvertrags und einer Kooperationsvereinbarung. Diese regelt die Zusammenarbeit zwischen der hausärztlichen Notfallpraxis und der Zentralen Interdisziplinären Notaufnahme des Klinikums. Chefarzt Dr. Kühner, Leiter der Klinik-Notaufnahme, hat bereits mit den Spitzen der Kreisärzteschaft die Schnittstellen in der kommenden Zusammenarbeit besprochen.

 

Die Erstausstattung der Notfallpraxis (Möbel, Praxiseinrichtung) soll durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 € unterstützt werden.

 

Die hausärztliche Notfallpraxis am Ostalb-Klinikum soll am 15. März 2014 starten. Die Öffnungszeiten werden von der KVBW noch bekanntgegeben.

 

In der Sitzung des Kreistags am 25. Juni 2013 wurde Zukünftige Organisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und die Versorgung der Raumschaft Bopfingen thematisiert. Der Kreistag hat dabei die Forderung der Bevölkerung an die Kreisärzteschaft Aalen und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unterstützt, für die Versorgung des Bereichs Bopfingen/Härtsfeld eine Notfallpraxis am Standort Bopfingen einzurichten oder geeignete Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, die über eine Versorgung durch Fahrdienste hinausgehen.

 

In der Zwischenzeit fanden Gespräche mit den Verantwortlichen der Kreisärzteschaft Aalen statt. Die Kreisärzteschaft hat die Alternativen für die Notdienstabdeckung des Bereichs Bopfingen/Härtsfeld in ihren Gremien diskutiert. Im Ergebnis wird mit dem Start der Notdienstpraxis am Ostalb-Klinikum (voraussichtlich am 15. März 2014) der Bereich Bopfingen/Härtsfeld über einen eigenen Fahrdienst abgedeckt. Seitens der Kreisärzteschaft ist eine Analyse der Notfall- und Patientenaufkommen in der Anlaufphase des neuen Modells der Raumschaft Bopfingen/Härtsfeld geplant. Nach einer Erprobungshase soll das Fahrdienstmodell überprüft und ggf. die Erforderlichkeit einer möglichen organisatorischen Änderung bewertet werden.

 

Der Ostalbkreis hat sich zuletzt im Januar 2014 mit einem Schreiben an den Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Fechner, gewandt und die Sorge des Landkreises über einige Punkte bei der Umsetzung der Reform im Ostalbkreis zum Ausdruck gebracht. Neben der Unterstreichung der Notwendigkeit der Versorgung der Raumschaft Bopfingen/Härtsfeld mit notdienstlichen Angeboten über einen Fahrdienst hinaus, wurde auch die Auseinandersetzung der KV mit den Verantwortlichen des Betreibervereins Ärztlicher Bereitschaftsdienst Region Schwäbisch Gmünd über die Organisation der Notdienstpraxis kritisch thematisiert. Hinterfragt wurde auch die Sinnhaftigkeit der Übertragung der Telefonauskunft des ärztlichen Notdienstes auf ein Service-Center der KV in Bayern. Daneben wurde die Notwendigkeit der Abstimmung der Organisation des Apothekennotdienstes mit den neuen ärztlichen Notdienstbezirken thematisiert.


 

Anlagen

Anlagen

 

Raumkonzept Notdienstpraxis am Ostalb-Klinikum

 

 

Sichtvermerke

 

 

Koord. Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Janischowski

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14-02-10_Notfall-Praxis KV (548 KB)