Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Die Sicherstellung der ambulanten hausärztlichen Notfalldienstversorgung ist originäre Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Dieser Notdienst soll von den Patienten bei Erkrankungen aufgesucht werden, bei denen sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in potentiell lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet, z. B. bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall. Zum Jahreswechsel 2013/2014 ist die neue Struktur des hausärztlichen Notfalldienstes in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Die KVBW hat die bisher rund 400 Notfalldienstbezirke in 66 Dienstgemeinschaften umstrukturiert. Im Ostalbkreis wurden die bisher 15 Notdienstbezirke in 3 Dienstgemeinschaften zusammengefasst. Ein Kernpunkt der Reform ist dabei die Einrichtung von Notfallpraxen, vornehmlich an Krankenhäusern. Nach den Vorstellungen der KVBW soll eine Notfallpraxis innerhalb von 20 bis 30 Autominuten von jedem Ort in Baden-Württemberg erreichbar sein. Im Ostalbkreis sind bisher folgende Notfallpraxen eingerichtet worden:
Notfallpraxis Ellwangen St. Anna-Virngrund-Klinik
Notfallpraxis Schwäbisch Gmünd Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Mi: 13-8 Uhr
Notfallpraxis Schwäbisch Gmünd (Kinder) Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd
Seit einigen Monaten laufen die Planungen für die Einrichtung einer Notfallpraxis auf dem Campus des Ostalb-Klinikums. Vor Inbetriebnahme der neuen Frauenklinik war die Umsetzung aus Platzgründen nicht möglich. Im Zuge der baulichen Umgestaltungen für die chefarztgeführte Zentrale Interdisziplinäre Notaufnahme können nun auch im Ostalb-Klinikum Räume für eine hausärztliche Notfallpraxis hergerichtet werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Klinikstandorten ist es in Aalen möglich, den niedergelassenen Ärzten die Räume zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Gemeinsam mit den Vertretern der Kreisärzteschaft wurde in den vergangenen Wochen ein Raumkonzept geeint (siehe Anlage).
Mit der KVBW befindet sich das Ostalb-Klinikum zurzeit in der Endabstimmung eines Mietvertrags und einer Kooperationsvereinbarung. Diese regelt die Zusammenarbeit zwischen der hausärztlichen Notfallpraxis und der Zentralen Interdisziplinären Notaufnahme des Klinikums. Chefarzt Dr. Kühner, Leiter der Klinik-Notaufnahme, hat bereits mit den Spitzen der Kreisärzteschaft die Schnittstellen in der kommenden Zusammenarbeit besprochen.
Die Erstausstattung der Notfallpraxis (Möbel, Praxiseinrichtung) soll durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 € unterstützt werden.
Die hausärztliche Notfallpraxis am Ostalb-Klinikum soll am 15. März 2014 starten. Die Öffnungszeiten werden von der KVBW noch bekanntgegeben.
In der Sitzung des Kreistags am 25. Juni 2013 wurde Zukünftige Organisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und die Versorgung der Raumschaft Bopfingen thematisiert. Der Kreistag hat dabei die Forderung der Bevölkerung an die Kreisärzteschaft Aalen und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unterstützt, für die Versorgung des Bereichs Bopfingen/Härtsfeld eine Notfallpraxis am Standort Bopfingen einzurichten oder geeignete Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, die über eine Versorgung durch Fahrdienste hinausgehen.
In der Zwischenzeit fanden Gespräche mit den Verantwortlichen der Kreisärzteschaft Aalen statt. Die Kreisärzteschaft hat die Alternativen für die Notdienstabdeckung des Bereichs Bopfingen/Härtsfeld in ihren Gremien diskutiert. Im Ergebnis wird mit dem Start der Notdienstpraxis am Ostalb-Klinikum (voraussichtlich am 15. März 2014) der Bereich Bopfingen/Härtsfeld über einen eigenen Fahrdienst abgedeckt. Seitens der Kreisärzteschaft ist eine Analyse der Notfall- und Patientenaufkommen in der Anlaufphase des neuen Modells der Raumschaft Bopfingen/Härtsfeld geplant. Nach einer Erprobungshase soll das Fahrdienstmodell überprüft und ggf. die Erforderlichkeit einer möglichen organisatorischen Änderung bewertet werden.
Der Ostalbkreis hat sich zuletzt im Januar 2014 mit einem Schreiben an den Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Fechner, gewandt und die Sorge des Landkreises über einige Punkte bei der Umsetzung der Reform im Ostalbkreis zum Ausdruck gebracht. Neben der Unterstreichung der Notwendigkeit der Versorgung der Raumschaft Bopfingen/Härtsfeld mit notdienstlichen Angeboten über einen Fahrdienst hinaus, wurde auch die Auseinandersetzung der KV mit den Verantwortlichen des Betreibervereins Ärztlicher Bereitschaftsdienst Region Schwäbisch Gmünd über die Organisation der Notdienstpraxis kritisch thematisiert. Hinterfragt wurde auch die Sinnhaftigkeit der Übertragung der Telefonauskunft des ärztlichen Notdienstes auf ein Service-Center der KV in Bayern. Daneben wurde die Notwendigkeit der Abstimmung der Organisation des Apothekennotdienstes mit den neuen ärztlichen Notdienstbezirken thematisiert.
Anlagen
Raumkonzept Notdienstpraxis am Ostalb-Klinikum
Sichtvermerke
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