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Vorlage - 283/02  

 
 
Betreff: Landkreisweite Tarifkooperation - Hinzuziehung eines Beratungsbüros, Vergabe des Auftrages
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
29.11.2002 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung

Antrag der Verwaltung:

 

Der Auftrag zur Beratung der Landkreisverwaltung und der Verkehrsunternehmen bei der Vorbereitung einer landkreisweiten Tarifkooperation und zur Ermittlung der kooperationsbedingten Aufwendungen wird an eines der in der Vorlage genannten Büros erteilt.


Sachverhalt/Begründung:

 

1.Grundlage des Beratungsauftrages

 

Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seinen Sitzungen vom 23. April und 5. November 2002 die Landkreisverwaltung beauftragt, eine landkreisweite Tarifkooperation im Ostalbkreis innerhalb von 2 Jahren herbeizuführen. Mit dieser Kooperation aller im Nahverkehr tätigen Verkehrsunternehmen (Bus und Bahn) sollen ein einheitliches und übersichtliches Fahrausweissortiment mit einheitlichen Preisen auf der Grundlage eines einheitlichen, kreisweit gültigen Zonenplanes und ein einheitliches abgestimmtes Marketing eingeführt werden.

 

Die Verwaltung ist außerdem beauftragt worden, mit den Verkehrsunternehmen und gegebenenfalls einem externen Berater Vorschläge zur Umsetzung dieser Kooperation auszuarbeiten und die voraussichtlich zu erwartenden kooperationsbedingten Kosten zu ermitteln. Abstimmungsgespräche in einer begleitenden Arbeitsgruppe mit Verkehrsunternehmen ergaben, dass für den zuletzt genannten Punkt die Hinzuziehung eines fachkundigen und von allen Beteiligten akzeptierten Beratungsbüros unverzichtbar ist.

 

Aufgabe dieses Büros sind zum Einen Befragungen und Zählungen von Fahrgästen im Schienenpersonennahverkehr. Durch Hochrechnungen dieser Zählungen werden die Gesamtnutzerzahlen und die Erlöse im Schienenverkehr ermittelt. Zum Anderen sind die Fahrausweisverkäufe bei allen Busunternehmen fahrscheinscharf zu erfassen. Auf dieser Grundlage werden die Fahrgelderlöse aller Verkehrsunternehmen auf abgestimmter Art und Weise vor Einführung der landkreisweiten Tarifkooperation erhoben ("Ist-Erhebung").

 

Unter Verwendung dieser Daten sind im nächsten Arbeitsschritt die Erlöse zu ermitteln, die bei Anwendung der neuen Fahrausweisarten, der kreiseinheitlichen Fahrpreise und eines landkreisweit gültigen Zonenplanes entstehen. Weiter sind die von den Fahrgästen tatsächlich zu bezahlenden Beträge festzulegen. Daraus ergeben sich die vom Ostalbkreis und dem Land Baden-Württemberg auszugleichenden Harmonisierungsverluste. Gleichzeitig sind die Einnahmeausfälle (Durchtarifierungsverluste) zu berechnen, die entstehen, wenn beim Umstieg nur noch ein Fahrausweis erhoben wird, unabhängig vom in Anspruch genommenen Unternehmen. Je nach Ausgestaltung von Fahrpreisniveau und Zonenplan sind verschiedene Alternativen zu berechnen. Die erzielten Ergebnisse stellen eine wichtige Grundlage für die Finanzierungsvereinbarung zur landkreisweiten Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg und somit auch der künftigen Haushaltsplanung des Landkreises für diesen Bereich dar. Nachdem es sich voraussichtlich um erhebliche Finanzmittel handelt, müssen diese Daten möglichst exakt ermittelt werden.

 

 

2.Auftragsformulierung

 

Auf Grundlage der im Kreistag behandelten Eckpunkte der vertraglichen Ausgestaltung der kreisweiten Kooperation (siehe Vorlage 193/02) wurden von der Verwaltung Ausschreibungsunterlagen vorbereitet und in der Arbeitsgruppe besprochen. Die Aufgabenbeschreibung liegt als Anlagen 1 dieser Vorlage bei.

 

In diesen Unterlagen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Abweichen von den in der Kreistagsvorlage genannten Eckpunkten nicht möglich ist. Auch wurde deutlich gemacht, dass alle gedanklichen Schritte zur Vorbereitung der kreisweiten Tarifkooperation in der oben genannten Arbeitsgruppe erarbeitet werden sollen. Diese Gespräche soll der Gutachter begleiten und spezielle, ausgesuchte Fragestellungen bearbeiten. Auch wurde klargestellt, dass es nicht Aufgabe des Gutachters ist, ein in sich geschlossenes Gutachten zu erstellen.

 

Schließlich wurde hervorgehoben, dass eine absolut vertrauliche Behandlung der sensiblen Unternehmensdaten (auch gegenüber dem Auftraggeber) sicherzustellen ist.

 

Insgesamt wurden 6 in Frage kommende Büros um die Abgabe aussagekräftiger Angebote mit Zeitplan und der Angabe von Referenzen für vergleichbare Untersuchungen gebeten. 4 Angebote gingen bis zum Angebotsschluss am 4. November 2002 ein, nämlich von

 

-Dr. Brenner + Münnich, Aalen-Unterkochen

-PTV Planung Transport Verkehr, Karlsruhe

-WVI Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung, Braunschweig

-IVV Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung, Aachen

 

 

3.Gegenüberstellung der Angebote

 

Von der Landkreisverwaltung wurden die Angebote genau geprüft. In Anlage 2 sind deren wesentlichste Inhalte und Vorschläge zur Bearbeitung des Auftrages zusammengefasst. Den Sprechern der Fraktionen im Ausschuss liegen die Angebote in vollem Umfang vor. Ebenfalls liegen diese beim Nahverkehrsamt des Ostalbkreises (Zimmer 377) zur Einsichtnahme aus.

 

Eine Gegenüberstellung der Gesamtkosten der vorliegenden Angebote enthält Anlage 3. Die Angebote liegen innerhalb einer sehr großen Preisspanne von ca. 48.000 € bis 181.000 €. Als Bearbeitungsdauer wurden von 3 Büros ca. 12 Monate nach Auftragserteilung angegeben. Das Büro Brenner + Münnich legte keinen Terminplan vor. Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt einer landkreisweiten Kooperation liegt demnach im Jahr 2004.

 

 

4.Stellungnahme der Landkreisverwaltung und der Arbeitsgruppe der Verkehrsunternehmen

 

Die Landkreisverwaltung und die in der Arbeitsgruppe vertretenen Verkehrsunternehmen setzten sich intensiv mit den eingegangenen Angeboten auseinander. Hierzu fand am 8. November 2002 ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Arbeitsgruppe statt. Bei einem zweiten Gespräch am 25. November 2002 werden mit den beiden günstigsten Anbietern die Arbeitsprogramme und die anzuwendenden Untersuchungsmethoden besprochen. Über dieses Gesprächsergebnis wird in der Sitzung berichtet.

 

Bei der Beurteilung der 4 vorliegenden Angebote und der Entscheidung über das geeignetste Büro sind aus Sicht der Landkreisverwaltung insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:

 

=>Ermittlung der Nachfragedaten im SPNV auf möglichst genauer Datengrundlage

-Erhebungen müssen kreisgrenzenübergreifend erfolgen,

-Die Zahl der Fahrgäste in allen Zügen muss mit möglichst hoher statistischer Sicherheit erhoben werden,

-Fahrgastbefragung und Zählung müssen alle in der Aufgabenbeschreibung geforderten Elemente umfassen,

-Umsteiger/Bus - Schiene und umgekehrt sind zu ermitteln.

 

=>Datenerfassung und Auswertung im Busverkehr

-Technische Abwicklung der Datenlieferung muss sichergestellt sein,

-Datenlieferung der Verkehrsunternehmen und vertrauensvoller Umgang mit den sensiblen Daten ist sicherzustellen,

-Bus- und Schienedaten sind abzugleichen.

 

=>Darstellung der finanziellen Konsequenzen

-Die entstehenden Kosten für Harmonisierung und Durchtarifierung sind möglichst exakt zu erfassen und auszuwerten,

-Möglichst hohe statistische Sicherheit der Datenerfassung,

-Die sich aus der Umsetzung der landkreisweiten Kooperation ergebenden Konsequenzen sind für alle Beteiligten (Auftraggeber, Verkehrsunternehmen und Fahrgäste) darzustellen,

-Auswirkungen auf Beförderungsentgelte und staatliche Ausgleichsleistungen müssen dargestellt sein,

-Vorschläge für die Behandlung von Parallelverkehren werden erwartet.

 

=>Terminplanung

-Objektive Einschätzung des Arbeitsumfangs wird erwartet,

-Klare Termindarstellung.

 

=>Fachliche Begleitung

-Büro muss Hilfestellungen in allen geforderten Bereichen anbieten können.

 

=>Büro muss praktische Erfahrungen mit Zählungen, möglichst auch im Bereich der DB und in der Ermittlung der finanziellen Konsequenzen für alle Beteiligten (z. B. durch Anwendung entsprechender Hochrechnungsverfahren) haben.

Die Verkehrsunternehmen legten in den ersten Gesprächen zur Gutachterauswahl besonderes Gewicht auf folgende Punkte:

 

=>Fachliche Eignung

-Angebot hat eigene Handschrift des Gutachters zu tragen (nicht lediglich Wiedergabe des Auftrages),

-Vollständige Erfassung aller geforderten Erhebungen,

-Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste sind möglichst exakt zu ermitteln (hohe statistische Sicherheit).

 

=>Zusammenarbeit mit Gutachter

-Gutachter muss sich an Vorgaben halten (Beratung, nicht Konzeptentwicklung),             

-Keine Einflussnahme des Gutachters auf abgestimmte Eckpunkte,

-Unternehmen müssen Gutachter vertrauen können,

-Kein vorbelasteter Gutachter.

 

=>Preisliche Seriosität

-Nach-/Zusatzforderungen sind von vorne herein auszuschließen,

-Große Preisdifferenzen sind genau zu hinterfragen.

 


Finanzierungen und Folgekosten:

 

Im Haushaltsplan 2002 des Ostalbkreises stehen für die landkreisweite Tarifkooperation bzw. für Planungen im ÖPNV (Haushaltsstellen-Nr. 1.7921.637700.1 bzw. 1.7921.638000.2) insgesamt 99.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden für diesen Gutachterauftrag eingestellt. Die finanzielle Abwicklung fällt erst im Jahr 2003 an. Aus diesem Grunde wird im Verwaltungshaushalt ein Haushaltsrest in Höhe von 99.000 € gebildet.


Anlagen:   3

 

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Maier

 

Fachdezernent__________________________________________________

Götz

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel