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Vorlage - 018/2014  

 
 
Betreff: Einrichtung einer einjährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule in Schwäbisch Gmünd zum Schuljahr 2014/2015
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
25.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. An der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd wird zum Schuljahresbeginn 2014/2015 eine einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe eingerichtet.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu die Zustimmung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gemäß § 30 Schulgesetz einzuholen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Bereits im Rahmen des Schulentwicklungskonzeptes 2013 der Beruflichen Schulen des Ostalbkreises und im Zuge des OES-Prozesses („Operativ Eigenständige Schule“) an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd hat sich herauskristallisiert, dass die Agnes-von-Hohenstaufen-Schule als Zentrum für Gesundheit und Pflege gestärkt werden soll.

 

Der Ostalbkreis hat eine Fülle an Altenpflegeheimen, die im Zuge der Änderung des Betreuungsschlüssels allesamt dringend Personal benötigen und suchen. Die Agnes-von-Hohenstaufen-Schule kann in einer einjährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe ressourcenneutral ausbilden.

 

Für Jugendliche an den Beruflichen Schulen in Schwäbisch Gmünd sind derzeit im Pflegebereich keine Ausbildungsangebote vorhanden. Darüber hinaus ist eine Erweiterung von Ausbildungsberufen eine wichtige Säule für die Agnes-von-Hohenstaufen-Schule, da diese derzeit fast vollständig auf Vollzeit-Schularten ausgerichtet ist. Eine Partnerschaft mit Pflegeeinrichtungen für Behinderte und alte Menschen wird im Zuge des OES-Prozesses bereits vorbereitet und teilweise auch durchgeführt.

 

Die einjährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer/in vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Pflege, Beratung, Begleitung und Betreuung gesunder und kranker älterer Menschen erforderlich sind. Die Ausbildung erfolgt in Einrichtungen der Altenhilfe und in der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe. Die schulische Ausbildung erfolgt kostenlos. Während der gesamten Ausbildungszeit wird durch die Einrichtung der Altenhilfe eine monatliche Ausbildungsvergütung gewährt.

 

Aufnahmevoraussetzungen sind ein ärztliches Attest, das die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs des Altenpflegehelfers/in bescheinigt sowie der Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.

 

Die Einrichtung einer einjährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd wurde entsprechend der Forderung des Regierungspräsidiums Stuttgart bereits zum Schuljahr 2013/2014 mit einer Fachklasse für Praktikanten (H2HP) substituiert.

 

Das Regierungspräsidium stimmte bereits der Einrichtung einer einjährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe zu und bittet den Ostalbkreis, einen Antrag gemäß § 30 Schulgesetz auf Einrichtung der einjährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 vorzulegen.

 

Die Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd hat die Einrichtung der einjährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe beantragt. Von Seiten der Schule sind sämtliche Voraussetzungen für den Beginn des Unterrichts in dem neuen Ausbildungsgang zum kommenden Schuljahr gegeben. Beschaffungen in größerem Umfang sind nicht zu erwarten.

 

Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung dieses neuen Ausbildungsganges an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd, um den Bedarf an Personal in den Altenpflegeheimen im Ostalbkreis auch unter Berücksichtigung der Änderung des Betreuungsschlüssels und somit an qualifizierten Fachkräften zu sichern und jungen Menschen Lebenschancen zu eröffnen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Eine Erhöhung des Budgets ist an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd nicht erforderlich.

Anlage

Anlage

 

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Sichtvermerke

 

Stellv. Geschäftsbereichsleiterin

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Freytag

 

 

Geschäftsbereichsleiter

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Maier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel