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Vorlage - 017/2014  

 
 
Betreff: Flüchtlingsunterbringung im Ostalbkreis

Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
11.02.2014 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

1. Bisherige und neue rechtliche Grundlagen

 

Zum 01.01.2014 ist das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) in Kraft getreten, welches als Ziel die Verbesserung der Unterbringungsstandards für Flüchtlinge in Baden-Württemberg verfolgt. Das Gesetz wird getragen vom Grundsatz eines menschenwürdigen Umgangs mit Flüchtlingen.

 

Das bis zum 31.12.2013 gültige Flüchtlingsaufnahmegesetz sah u. a. die Unterbringung von Flüchtlingen ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften mit

4,5 m² reine Wohn- und Schlaffläche je Flüchtling vor. Erst 12 Monate nach Abschluss ihres Asylverfahrens konnten Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung einbezogen und zur weiteren Unterbringung den Städten und Gemeinden zugewiesen werden. In Gemeinschaftsunterkünften bestand der Vorrang von Sachleistungen hinsichtlich der Art der Leistungsgewährung.  Die Möglichkeit des vorzeitigen Auszugs aus den Gemeinschaftsunterkünften bestand für Flüchtlinge ebenso wenig wie ein gesetzlicher Anspruch auf Sprachkurse. Aussagen über Art und Weise der sozialpädagogischen Beratung und Betreuung wurden im alten Flüchtlingsaufnahmegesetz nicht getroffen.

 

Das zum 01.01.2014 in Kraft getretene neue Flüchtlingsaufnahmegesetz setzt nicht nur neue Maßstäbe bei den Unterbringungsstandards und der Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften, sondern verfolgt erstmals auch Aktivitäten zur Integration. Zudem erhalten die Landkreise größere Handlungs- und Gestaltungsspielräume bei der Erschließung neuer Unterkunftskapazitäten.

 

Neben der weiterhin vorrangigen Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften kommen nun auch einzelne Wohnungen als Unterbringungsoption für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in Betracht. Die durchschnittliche Wohn- und Schlaffläche eines Flüchtlings in Gemeinschaftsunterkünften soll ab dem Jahr 2016 auf 7 m² angehoben werden. Die örtliche Lage der Gemeinschaftsunterkünfte soll dazu beitragen, den Flüchtlingen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sollen die Landkreise bei der Beschaffung geeigneter Grundstücke und Gebäude unterstützen. Das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz sieht eine maximale Aufenthaltsdauer der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften von 24 Monaten nach Aufnahme durch den Landkreis vor. Danach werden sie in den Städten und Gemeinden des Landkreises im Rahmen der Anschlussunterbringung untergebracht. Der Vorrang der Sachleistungsgewährung wurde abgeschafft und die Sicherstellung einer angemessenen Flüchtlingssozialarbeit im Gesetz fixiert. Seit dem 01.01.2014 haben Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften zudem einen Anspruch auf kostenlose Sprachkurse.

 

 

 

2. Umsetzung der neuen Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes im Ostalbkreis

 

Viele Regelungen des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes, die die Landkreise ab diesem Jahr umsetzen müssen, werden im Ostalbkreis bereits erfolgreich praktiziert. Schon im Jahr 2012 hat der Landkreis die ersten Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet und somit mit der Umsetzung einer dezentralen Unterbringungsstruktur begonnen. Seit Anfang 2013 erhalten nicht nur alle Flüchtlinge der Gemeinschaftsunterkünfte Geld- statt Sachleistungen, sondern können auch kostenlos Sprachkurse besuchen. Diese werden durch Ehrenamtliche sowie verschiedene Bildungsträger angeboten. Eine umfassende soziale Beratung und Betreuung wird durch qualifiziertes kreiseigenes Personal bereits seit der Übernahme der Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung im Jahr 1998 durch den Landkreis sichergestellt.

 

Die erst im Jahr 2016 vorgeschriebene Mindestwohn- und Schlaffläche von 7 m² pro untergebrachtem Flüchtling legt der Landkreis bei seinen aktuell betriebenen 14 Gemeinschaftsunterkünften bereits jetzt zu Grunde. Alle neuen und zukünftig geplanten Flüchtlingswohnheime werden unter Einhaltung dieser Größenordnung erschlossen und belegt.

 

 

II. Aktuelle Unterbringungssituation im Ostalbkreis

 

Das Integrationsministerium Baden-Württemberg rechnet im Jahr 2014 mit einem landesweiten Flüchtlingszugang von ca. 18.000 Personen. Der Ostalbkreis steht deshalb auch in diesem Jahr vor der Herausforderung, insgesamt ca. 575 Flüchtlinge (Erstantragsteller und Asylfolgeantragsteller) aufnehmen und unterbringen zu müssen.

 

Dem Ostalbkreis stehen aktuell 14 Gemeinschaftsunterkünfte unterschiedlicher Größe mit einer Gesamtkapazität von 655 Plätzen im gesamten Kreisgebiet zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung.

Bis zum Jahresende 2014 rechnet der Ostalbkreis mit einem Gesamtbedarf von 980 Unterbringungsplätzen. Dieser Bedarf wurde wie folgt ermittelt:

 

              aktuelle Unterbringungskapazität + Belegung              655 Plätze

+              geschätzter Zugang 2014:                            575 Flüchtlinge

./. Flüchtlinge, die in die Anschlussunterbringung

              zugeteilt werden (ca. 200), Aufenthaltserlaubnis

              erhalten oder untertauchen (ca. 50):              250 Personen

 

              benötigte Unterkunftskapazität:                            980 Plätze

 

 

Im Jahr 2014 muss der Ostalbkreis somit voraussichtlich knapp 325 neue Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen schaffen.

 

Wie bereits im Jahr 2013 gestaltet sich die Suche nach neuen Unterbringungsstandorten weiterhin schwierig. In Frage kommende Gebäude müssen oftmals zunächst saniert werden. Zu kleine, kreisweit verteilte Wohneinheiten machen die Betreuung der Flüchtlinge vor Ort aufwändiger.

 

In Betracht kommen grundsätzlich auch erschlossene Grundstücke mit der Möglichkeit zur Aufstellung von Wohnraummodulen. Bereits im Jahr 2013 wurde ein Teil des Bedarfs an Wohnheimplätzen durch die Anmietung von Wohncontaineranlagen gedeckt und bislang gute Erfahrungen damit gemacht.

 

Ende 2014 endet das Mietverhältnis des Ostalbkreises mit der Stadt Schwäbisch Gmünd über die Gemeinschaftsunterkunft Oberbettringer Str. 176. Das bedeutet, dass über 200 Wohnheimplätze wegfallen und ersetzt werden müssen. Der Landkreis betreibt derzeit intensiv mit tatkräftiger Unterstützung der Stadt Schwäbisch Gmünd die Nachfolgeplanung, welche mehrere Alternativstandorte mittlerer Größe vorsieht. Ziel dabei ist es, eine zeitgemäße Konzeption zur dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge in Schwäbisch Gmünd zu erarbeiten.

 

 

III. Anschlussunterbringung

 

Das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz sieht seit 01.01.2014 bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften eine maximale Aufenthaltsdauer von 24 Monaten vor. Danach soll innerhalb von drei Monaten die unverzügliche Verteilung auf die Städte und Gemeinden erfolgen.

 

Nach derzeitigem Stand rechnet der Ostalbkreis im Jahr 2014 mit 200 Personen, die im Rahmen der Anschlussunterbringung auf die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises verteilt werden müssen. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2013 lediglich 69 Anschlussunterbringungen durchgeführt.

 

Der zeitnahe Umzug der Flüchtlinge in Unterkünfte der Städte und Gemeinden ist unerlässlich, um in den vom Landkreis betriebenen Gemeinschaftsunterkünften freie Platzkapazitäten zu schaffen. Der Ostalbkreis ist deshalb dringend darauf angewiesen, dass die Kommunen ihrer Aufnahmeverpflichtung in vollem Umfang nachkommen. Nur so wird es dem Landkreis möglich sein, die im Jahr 2014 voraussichtlich zu erwartenden 575 Flüchtlinge in den derzeit bestehenden und zukünftig neuen Wohnheimen unterzubringen.


IV. Finanzierung und Folgekosten

 

Durch den laufenden Betrieb der aktuell betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte sowie die Schaffung neuer Wohnheimplätze steigen die Aufwendungen des Landkreises für die Unterbringung von Flüchtlingen deutlich an.

 

Die Stadt- und Landkreise haben im Vorfeld des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes mit Unterstützung des Landkreistages gegenüber dem Land mehrfach geltend gemacht, dass die Kostenerstattung für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht kostendeckend ist. Gefordert seitens der Landkreise wurde entweder eine Spitzabrechnung oder eine deutliche Erhöhung der bisherigen Erstattungspauschale.

 

Die eingeforderten Veränderungen hinsichtlich der Ausgabenerstattung wurden im Gesetzgebungsverfahren leider nicht erreicht.

 

Im neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz wurde die Pauschalerstattung beibehalten. Die Landkreise erhalten weiterhin eine einmalige Gesamtpauschale pro zugewiesenem Asylbewerber i. H. v. 12.566 € im Jahr 2014 (Vergleich 2013: 12.270 €).

 

Die Gesamtpauschale setzt sich wie folgt zusammen:

 

- Leistungsausgaben, Krankenausgaben                                          7.758,36 €

- Betreuungsausgaben                                                                         979,74 €

- Liegenschaften                                                                                    2.240,37 €

- Verwaltungsausgaben, Anschlussunterbringung              1.587,07 €

                                                                                                         12.565,54 €

 

Die geforderte spürbare Erhöhung der Pauschale, welche die stark gestiegenen Ausgaben durch die veränderte Unterkunftsstruktur berücksichtigt, erfolgte somit durch das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz nicht.

 

Auch wenn die Landesregierung durch Entschließung des Landtags beauftragt wurde, bereits jetzt den liegenschaftsbezogenen Pauschalenanteil zu überprüfen, sieht das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz erst im Jahr 2016 eine Pauschalenrevision auf Grundlage der dann bestehenden Verhältnisse vor.


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Betz

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel