Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme und Zustimmung zu den unter Ziffer II. aufgeführten Maßnahmen.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Seit 2005 ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auch kreispolitisch ein zentrales Thema und ein wichtiges und umfangreiches Aufgabenfeld der Landkreisverwaltung. Im Ostalbkreis gibt es erfreulicherweise eine vielfältige Trägerlandschaft und gewachsene Versorgungsstrukturen. Diese Strukturen müssen aber immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden und sich einem Wandel unterziehen, um dem zukünftigen Bedarf gerecht zu werden.
Im Rahmen der Sozialplanung wurden schon frühzeitig die Weichen für ein zukunftsfähiges Hilfenetz gestellt. Ziel war und ist es, ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot zu schaffen, das sich am Bedarf der behinderten Menschen orientiert.
Im November 2006 wurde der erste Teilhabeplan für geistig und geistig mehrfach behinderte Menschen im Ostalbkreis verabschiedet. Kernstück dieses Teilhabeplans bildet die Bedarfsvorausschätzung bis zum Jahr 2015. Der Bedarf wurde sowohl für den Bereich Wohnen (stationäres Wohnen, ambulant betreutes Wohnen, betreutes Wohnen in Familien) als auch für den Bereich Tagesstruktur (Werkstatt für behinderte Menschen, Förder- und Betreuungsbereich, Tages- bzw. Seniorenbetreuung) prognostiziert. Im Sinne einer wohnortnahen Versorgung erfolgte die Planung jeweils für vier Planungsräume.
In der Zwischenzeit sind auf der Grundlage dieser Teilhabeplanung wichtige Weichenstellungen im Ostalbkreis erfolgt und die Behindertenhilfe wurde entsprechend der Planvorgaben weiterentwickelt. In der Sitzung des Sozialausschusses am 5. Juli 2011 wurden die Ergebnisse einer Zwischenbilanz vorgestellt. Insgesamt konnte eine weitgehende Übereinstimmung zwischen dem vorausgeschätzten Bedarf an Plätzen und der tatsächlichen Belegung festgestellt werden, wobei der Ausbau des ambulant betreuten Wohnens wesentlich stärker erfolgt ist als erwartet.
Da die Bedarfsprognosen zum Zeitpunkt der Planerstellung auf einigen Unwägbarkeiten beruhten, insbesondere im Planungsraum Ellwangen, wurden aufgrund der tatsächlichen Entwicklung die Bedarfszahlen für diesen Planungsraum in den Bereichen stationäres Wohnen und Tages- bzw. Seniorenbetreuung auf Beschluss des Sozialausschusses am 2. Juli 2012 entsprechend angepasst.
II. Planungen der Stiftung Haus Lindenhof
In der o. g. Sitzung des Sozialausschusses am 2. Juli 2012 wurde unter anderem auch dem Vorhaben der Stiftung Haus Lindenhof zugestimmt, zur Deckung des zusätzlich festgestellten Bedarfs an stationären Wohnplätzen in der Raumschaft Ellwangen regionale Wohngemeinschaften mit jeweils ca. 6 bis 8 Plätzen zu errichten. Diese Wohngemeinschaften sollten dezentral an verschiedenen Orten in der Umgebung von Ellwangen entstehen. Gleichzeitig bedarf das Haus Kamillus in Ellwangen nach über 20 Jahren einer dringenden Sanierung.
Da sich die Grundstücks- bzw. Immobiliensuche als äußerst schwierig erwies, hat sich die Stiftung Haus Lindenhof zu einer Interimslösung entschieden, um den dringendsten Bedarf wenigstens vorübergehend decken zu können. So wurde in Aalen beim Altenpflegeheim St. Elisabeth eine Außenwohngruppe mit 10 Plätzen eingerichtet.
Die Stiftung Haus Lindenhof ist mittlerweile von der ursprünglichen Planung abgerückt und möchte nun in Ellwangen ein Gebäude mit 3 Wohngruppen (insgesamt 24 Plätze) errichten. Dies hätte nach Ansicht des Trägers den Vorteil, dass die Bewohner/- innen des Haus Kamillus während der Sanierung komplett in das neue Wohnheim umziehen könnten. Nach Fertigstellung des Haus Kamillus könnten dann die Bewohner/- innen der Außenwohngruppe in Aalen in das neue Wohnheim in Ellwangen umziehen. Die dann darüber hinaus zur Verfügung stehenden 14 Plätze könnten danach sukzessive besetzt werden.
Für die Tagesstruktur stehen den Bewohner/- innen des neuen Wohnheims die Angebote der Werkstatt, des Förder- und Betreuungsbereichs sowie später auch die Tagesbetreuung für Senioren im geplanten Anbau des Haus Kamillus zur Verfügung. Alle Angebote sind vom geplanten Neubau aus zu Fuß zu erreichen.
Von der Stiftung Haus Lindenhof wurden im Rahmen ihres Dezentralisierungskonzeptes u. a. vor rund 10 Jahren zwei Wohngemeinschaften in Schwäbisch Gmünd-Oberbettringen (6 Plätze) und in Durlangen (7 Plätze) eingerichtet. Bei beiden Wohngemeinschaften handelt es sich um Mietobjekte, die sich nach Angaben der Stiftung Haus Lindenhof in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand befinden (Probleme mit Raumaufteilung, Sanitärbereichen, Aufzug, Brandschutz, Energetik, Barrierefreiheit …). Ein sachgerechter Umbau sei wirtschaftlich nicht darstellbar.
Im Sinne einer möglichst kostenbewussten Planung ist deshalb ein Neubau mit zwei Wohngemeinschaften mit jeweils 8 Plätzen vorgesehen, das heißt 3 Plätze mehr als bisher. Hierfür steht der Stiftung Haus Lindenhof ein Grundstück auf dem Hardt in Schwäbisch Gmünd zur Verfügung. Von diesem Standort aus bestehe eine gute Busverbindung zur Innenstadt und zum Bahnhof. Zudem gäbe es Einkaufsmöglichkeiten und kurze Wege zu Ärzten, Apotheke, Kirchen usw. Im Stadtteil existiere auch ein gutes Netz an Initiativen, Vereinen und Institutionen wie z. B. Stadtteilbüro, Familien- und Nachbarschaftszentrum etc.
Ein weiteres Argument für diesen Standort ist die bestehende Angebotsdichte im Stadtzentrum von Schwäbisch Gmünd. Nach den zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Förderrichtlinien des Landes kann ein Vorhaben nur dann gefördert werden, wenn im Umkreis von 500 Metern grundsätzlich keine weitere Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen besteht.
III. Vorschlag der Verwaltung
Für das Bauvorhaben in Ellwangen wurden die von der Sozialplanung abweichenden Planzahlen bereits in der Sitzung des Sozialausschusses am 2. Juli 2012 beschlossen. Das ursprüngliche Konzept einzelner kleinerer Wohngemeinschaften an dezentralen Standorten wurde zwischenzeitlich geändert in ein zentrales Wohnheim mit drei Wohngemeinschaften, allerdings in fußläufiger Nähe zu tagesstrukturierenden Angeboten der Stiftung Haus Lindenhof.
In Schwäbisch Gmünd-Hardt sollen zwei dezentrale Wohngemeinschaften an einem Standort zusammengelegt werden, was mit einer Platzzahlerhöhung um drei Plätze verbunden ist.
Nach intensiven Gesprächen sowohl mit der Stiftung Haus Lindenhof als auch mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales – KVJS sowie unter Abwägung aller Sachargumente befürwortet der Ostalbkreis die geplanten Neubauvorhaben. Die Vorhaben an sich tragen dem vorhandenen Bedarf Rechnung, auch unter dem Aspekt einer wohnortnahen Versorgung.
Finanzierung und Folgekosten
Neubauvorhaben können mit einem Investitionskostenzuschuss des Landes gefördert werden. Eine Förderung setzt voraus, dass der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII den Bedarf für das Vorhaben bestätigt und dem Vorhaben zustimmt.
Die Leistungen des Wohnens an sich sind im Rahmen der Einzelfallhilfe als Pflichtaufgabe des Ostalbkreises zu erbringen und über den Eingliederungshilfeetat des Landkreises zu finanzieren.
Anlagen
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Sichtvermerke
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