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Vorlage - 011/2014  

 
 
Betreff: Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Status:öffentlich  
Federführend:Gleichstellungs- und Familienbeauftragte   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Vorberatung
11.02.2014 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
18.02.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Antrag der Verwaltung

 

Der Sozialausschuss und der Jugendhilfeausschuss empfehlen/der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Ostalbkreis schließt sich der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene an und begrüßt ausdrücklich die Unterzeichnung der Charta.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, einen Gleichstellungsaktionsplan für die Kreisverwaltung zu erarbeiten. Unterstützend wird eine Gleichstellungs-kommission eingerichtet, der auch Mitglieder des Kreistages angehören.

 

  1. Die Gleichstellungs- und Familienbeauftragte des Ostalbkreises übernimmt die Geschäftsführung.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

In der Stellungnahme zum Kreishaushalt 2014 beantragte die SPD-Kreistagsfraktion die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene für den Ostalbkreis. Im Rahmen der Charta soll unter Federführung der Gleichstellungbeauftragten des Ostalbkreises ein Aktionsplan erarbeitet werden, der speziell auf die Verbesserung der Situation der Frauen im Ostalbkreis zugeschnitten ist. Die Unterzeichnung der Charta ist auch eine wesentliche Forderung der Vertreterinnen des neu gegründeten Kreisfrauenrats Ostalbkreis e. V.

 

 

II.  Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

 

„In der Welt von heute und morgen ist eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern auch der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg - nicht nur auf europäischer oder nationaler Ebene, sondern auch in unseren Regionen, Städten und Gemeinden.“ (Zitat aus der EU-Charta)

 

1. Zur Entstehung der Charta

 

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde am 12. Mai 2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) mit Partnern/innen aus folgenden Ländern beschlossen

 

        Österreich, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Polen und Spanien.

        Für Deutschland wirkten die Deutsche Sektion der RGRE und die Stadt Frankfurt am Main mit.

 

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern lädt die Lokal- und Regionalregionen Europas ein, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihrer Möglichkeiten umzusetzen.

 

2. Zielsetzung der Europäischen Charta

 

Ziel der EU-Charta ist es, flächendeckend in Europa die gleichen Handlungsansätze der Gleichstellungpolitik zu manifestieren und damit der Gleichstellungspolitik eine stärkere Schubkraft und Akzeptanz zu sichern, sie in alle Bereiche von Politik, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Verwaltung einfließen zu lassen und dort umzusetzen.

Die EU-Charta definiert Grundsätze, die auf lokaler Ebene zu konkretisieren sind. Mit der Unterzeichnung erklären sich die Kommunen zur Erarbeitung eines Gleichstellungs-Aktionsplanes bereit, der die für diesen Zweck vorgesehenen Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen darlegt. Das Präsidium der Deutschen RGRE-Sektion ist laut Beschluss vom 29. November 2006 der Auffassung, „dass es der Entscheidung jeder einzelnen Kommune überlassen sein muss, inwiefern bzw. in welchem Umfang sie sich durch die Unterzeichnung der Charta konkret auf deren Umsetzung verpflichtet.“

Der Gleichstellungs-Aktionsplan wird lokal entwickelt, um die Gleichstellung in alle Bereiche von Politik und Verwaltung einfließen zu lassen. Einige Aspekte der Charta sind bereits jetzt Bestandteil der frauenpolitischen Arbeit in der Kreisverwaltung.

 

3. Grundsätze der Charta

 

Die EU-Charta beinhaltet 6 Grundsätze:

 

        Das Grundrecht der Gleichstellung von Frauen und Männern flächendeckend umsetzen

        Diskriminierungen und Benachteiligungen bekämpfen

        Ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

        Beseitigung von Geschlechterstereotypen als grundlegende Bedeutung für die Gleichstellung

        Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen

        Aktionspläne und Programme als notwendige Instrumente für die Umsetzung

 

Die Charta betrifft alle Bereiche in Politik, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Verwaltung um optimale spezifische Rahmen- und Lebensbedingungen für Frauen und Männer zu schaffen.

 

4. Welcher Handlungsrahmen ist mit der Umsetzung der Charta verbunden?

 

Mit der Umsetzung der Charta erklärt sich der Ostalbkreis bereit, die Grundsätze der Charta anzuerkennen. Er verpflichtet sich

 

        innerhalb von 2 Jahren ab Unterzeichnungsdatum einen ersten Gleichstellungsaktionsplan zu entwickeln,

        im Gleichstellungsaktionsplan Ziele, Prioritäten, Maßnahmen und Ressourcen festzulegen und

        einen Zeitrahmen für die Umsetzung darzulegen,

        eine Vielzahl von Meinungen vor der Annahme des Gleichstellungsaktionsplans einzuholen,

        nach der Annahme des Gleichstellungsaktionsplanes für seine weitere Verbreitung zu sorgen und

        über die gemachten Schritte öffentlich zu berichten.

 

Darüberhinaus verpflichten sich die Unterzeichnenden

 

        die Maßnahmen 2-jährlich zu evaluieren, um die Fortschritte beurteilen zu können,

        europaweit voneinander zu lernen, wie die Gleichstellung von Frauen und Männern besser erreicht werden kann sowie

        den Rat der Gemeinden und Regionen Europas schriftlich darüber zu informieren, dass und wann die Charta unterzeichnet wurde.

III. Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit dem Beitritt entsteht ein Verbund mit einer Aktionsgemeinschaft, die bislang 1.378 Kommunen in Europa aus 29 Ländern umfasst, davon 35 aus Deutschland u. a. die Städte Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Stuttgart sowie die Kreise Göttingen, Neunkirchen, Rhein-Sieg-Kreis und Steinfurt.

Die Charta ist ein wichtiger neuer Gesichtspunkt bei der inhaltlichen Weiterentwicklung der Standortanalyse und Kreisentwicklung des Ostalbkreises. Frauen spielen eine zentrale Rolle für die Beschäftigung und das Wachstum. Ihre Qualifikationen und Talente sind für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung erforderlich.

Mit dem Beitritt und der Unterzeichnung der Charta wäre der Ostalbkreis der erste Landkreis in Baden-Württemberg, der mit deutlich sichtbarem Einsatz für die gleichen Lebenschancen von Frauen und Männern eintritt und Möglichkeiten aufzeigt, mit denen der erforderliche Wandel auf der kommunalen Ebene unterstützt werden kann.

 

Die kommunale Ebene ist wichtig für die Gleichstellungspolitik. Sie ist der Ort, wo Demokratie am direktesten erfahren werden kann. Sie ist auch der Ort, an dem dieses Politikfeld von Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten unterstützt wird, wo es schon Konzepte gibt, auf die es sich lohnt, aufzubauen. Wir können es uns nicht leisten, den sozialen Wandel und die damit verbundenen Herausforderungen zu ignorieren.

 

Mit der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern ginge der Ostalbkreis seinen pragmatischen Weg hin zu mehr Chancengleichheit weiter. Von der strukturellen Neuanbindung an europäische Prozesse würde nicht nur die Verwaltung profitieren, sondern es würden sich auch positive Effekte im ganzen Ostalbkreis und den Institutionen, Betrieben, Unternehmen, Verbänden und Initiativen ergeben.

 

„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Trotz vielfältiger formaler Anerkennung und zahlreicher Fortschritte ist die Gleichstellung von Frauen und Männern im Alltag immer noch nicht Realität geworden. (…) Wenn wir eine Gesellschaft schaffen wollen, die auf Gleichstellung beruht, müssen Lokal- und Regionalregierungen die Gender-Dimension in ihrer Politik, Organisation und praktischen Arbeit umfassend berücksichtigen. In der Welt von morgen ist eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern auch der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg - nicht nur auf europäischer und nationaler Ebene, sondern auch in unseren Regionen, Städten und Gemeinden.“

(aus der Einleitung der EU-Charta)


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

Anlagen

 

Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

 

 

Sichtvermerke

 

Gleichstellungs- und Familienbeauftragte

__________________________________________

 

Krumm

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (157 KB)