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Vorlage - 009/2014  

 
 
Betreff: Darstellung der finanziellen Aufwendungen bei einer möglichen Einführung eines Ostalb-Abos für ALG II-Empfänger - Einführung von Sozialtickets
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
04.02.2014 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
11.02.2014 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

1.              Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung und der Sozialausschuss nehmen vom Bericht Kenntnis.

 

2.              Die Einführung eines Sozialtickets wird abgelehnt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Vorbemerkungen

Im Zuge der Haushaltsberatungen im November 2013 stellte „DIE LINKE“ im Kreistag folgenden Antrag:

„Zu sozialer Nahverkehrspolitik gehört für uns natürlich die Einführung eines Sozialtickets, das finanziell benachteiligten Menschen die Möglichkeit gibt, kostenlos kreisweit gesellschaftliche Ereignisse erreichen zu können. DIE LINKE im Kreistag beantragt daher einen schriftlichen Bericht, der die finanziellen Aufwendungen des Kreises darlegt, die ein Ostalb-Abo für ALG II-Empfänger mit sich bringt.“

Nachstehend werden die Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Sozialtickets und deren finanziellen Auswirkungen auf Basis der aktuellen Daten dargestellt.

Hintergrund

 

In den vergangenen Jahren sind in einigen Teilen Deutschlands Sozialtickets für die ÖPNV-Nutzung entwickelt worden. Hierbei sind insbesondere Städte und Gemeinden (finanziell) tätig geworden. Verbund- oder landkreisweite Sozialtickets existieren nur sehr vereinzelt. Eine einheitliche Ausgestaltung, z.B. über die Art und Weise bzw. Höhe der Vergünstigung oder den Umfang der potentiell Berechtigten gibt es nicht. So zahlt etwa die Stadt Ansbach pauschal 10,00 €/Monat für eine im Stadtgebiet gültige Zeitkarte und stellt hierfür bis zu 10.000,00 €/Jahr bereit, die Stadt Heidelberg bezuschusst z.B. eine im Gesamtgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar gültige Zeitkarte mit bis zu 35,20 €/Monat und stellt hierfür im Jahr 2014 bis zu 536.000 € aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung. In aktuellen, kontrovers geführten Diskussionen in Stuttgart wird mit einer jährlichen Belastung der städtischen Kassen je nach Nutzerzahlen zwischen 2,3 Mio. und 17 Mio. € gerechnet.

 

Berechtigte

Für den Bezug eines Sozialtickets gemäß des Antrages können folgende Personengruppen in Frage kommen. Die entsprechende Zahl der Leistungsempfänger im Ostalbkreis beziehen sich auf den Monat Oktober 2013.

Empfänger von Arbeitslosengeld II nach SGB II               9.534
(davon 2.500 unter 15 Jahre, 1.155 zwischen 15 und 25 Jahre und 5.879 über 25 Jahre).

Empfänger für Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII                  109
Empfänger für Grundsicherung nach SGB XII              1.695
(davon 28 unter 15 Jahre, 150 zwischen 15 und 25 Jahre und 1626 über 25 Jahre).


Weitere Anspruchsberechtigte könnten u. a. sein: Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldempfänger.



Ausgestaltungsmöglichkeiten

Um „kostenlos kreisweit gesellschaftliche Ereignisse erreichen zu können“ wäre ein OstalbMobil-Netzticket erforderlich. Die Angebote von OstalbMobil sind jedoch streckengebunden, eine Netzkarte gibt es bei OstalbMobil nicht. Vor diesem Hintergrund wird hilfsweise der durchschnittliche Preis einer OstalbMobil-Zeitkarte im Abonnement für Jedermann bzw. für Auszubildende als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die entsprechenden Kosten für eine OstalbMobil-Abokarte für Jedermann belaufen sich auf ca. 70,00 €, für den Ausbildungsverkehr auf 61,00 €.

Das Ostalb-Abo wird an eigenanteilspflichtige Schülerinnen und Schüler im Ostalbkreis ausgegeben, sofern diese bzw. ihre Eltern dem Verkehrsunternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Für das Ostalb-Abo im Schülerverkehr ist der Eigenanteil in der Höhe von 35,00 € bzw. 25,50 € für Schüler weiterführender Schulen zu entrichten. In den Monaten Januar und Juli fällt nur der halbe Eigenanteil an. Im Monat August ist kein Eigenanteil zu zahlen. Das Ostalb-Abo wird für die regelmäßig benutze Strecke zwischen Wohnung und Schule ausgegeben und gilt ab 12:00 Uhr als Netzkarte im gesamten Ostalbkreis in allen Nahverkehrsmitteln.

Nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT) werden für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsvergütung auch Aufwendungen für die Schülerbeförderung bezuschusst. Die Erlassregelung in der entsprechenden Satzung des Ostalbkreises wurde vor diesem Hintergrund im Juli 2012 geändert. Der Personenkreis der Berechtigten hat demnach keinen Anspruch auf einen Erlass mehr, erhält jedoch Geldleistungen in Höhe der Eigenanteile monatlich im Voraus über das BuT. Die Betroffenen (hier Schüler) erwerben ein reguläres Ostalb-Abo und haben dadurch alle Vorteile des Ostalb-Abos. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen haben die Eltern eine Eigenleistung von 5,00 €/Monat selbst aufzubringen. Sollten die Eltern diese Regelung nicht in Anspruch nehmen wollen, erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler eine streckengebundene Schülermonatskarte für die entsprechende Fahrstrecke.

Bisher empfangen 460 Personen Leistungen für Bildung und Teilhabe im Bereich der Schülerbeförderung.

Finanzielle Aufwendungen

 

1. Sozialticket für Jedermann


ALG II-Bezieher über 25 Jahre               5.879
SGB XII-Bezieher über 25 Jahre               1.626
gesamt:               7.505

Unter der Annahme, dass 5 %, 10 % oder 15 % der Berechtigten ein entsprechendes Sozialticket mit einem durchschnittlichen Kostenumfang von 70,00 € für jeweils 12 Monate im Jahr erwerben, ergibt dies jährliche Kosten in Höhe von 315.000,00 €, 630.000,00 € oder 945.000,00 €.


2. Sozialticket für Schüler/Auszubildende (unter 25 Jährige)


ALG II-Bezieher 15 bis 25 Jahre               1.155
SGB XII-Bezieher bis 25 Jahre                 150
gesamt:               1.305
abzüglich bisherige BuT-Bezieher (460)               845

Unter der Annahme, dass 5 %, 10 % bzw. 15 % der Anspruchsberechtigten ein entsprechendes Sozialticket für Auszubildende erwerben, ergeben sich bei durchschnittlichen Kosten je Karte von 61,00 € und einer Bezugsdauer von 12 Monaten jährliche Kosten in Höhe von 31.000,00 €, 62.000,00 € oder 93.000,00 €.

 

3. Kostenübernahme für Ostalb-Abos für ALG II-Bezieher

Die Übernahme der Eigenbeteiligung von 5,00 €/Monat würde Kosten in Höhe von ca. 25.000,00 €/Jahr verursachen (460 Anspruchsberechtigte x 11 Monate x 5,00 €/Monat). Bezuschussungen in Geldform wären bei den Berechtigten jedoch als Einkommen anzurechnen.
 

Stellungnahme der Landkreisverwaltung


Je nach Ausgestaltung eines Sozialtickets für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist mit jährlichen Kosten zwischen 350.000,00 € und über 1.000.000,00 € im Ostalbkreis zu rechnen. Die Übernahme der Eigenbeteiligung nach dem BuT für das Ostalb-Abo hätte Kosten in Höhe von 25.000,00 €/Jahr zur Folge. Angesichts der begrenzten Finanzmittel für ÖPNV und Schülerbeförderung sowie des nicht abschätzbaren Verwaltungsaufwandes sollte aus Sicht des Geschäftsbereichs Nahverkehr die Einführung von Sozialtickets auf Grundlage des Antrages als Freiwilligenleistung kreisweit nicht weiter verfolgt werden, zumal auch die bisher eingeführten Sozialtickets fast ausschließlich durch Städte und nicht durch Verbünde/Landkreise finanziert sind. Dies insbesondere dann, wenn die Einführung eines solchen Angebotes zu Lasten anderer Fahrgastgruppen, z.B. der Schülerinnen und Schüler oder normal zahlender Zeitkartenkunden geht.


Finanzierung und Folgekosten

 

     

 

 

Anlagen

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

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Maier

 

 

Dezernent/in

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Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel