Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Hintergrund
In vielen Verkehrsverbünden bzw. Landkreisen Baden-Württembergs sind Fahrgastbeiräte bereits Realität. So zum Beispiel beim Kreisverkehr Schwäbisch Hall oder beim VVS. Die Forderung nach der Einrichtung eines Fahrgastbeirats im Ostalbkreis besteht schon seit Längerem und wurde verstärkt im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplanes geäußert.
Primäre Aufgabe eines Fahrgastbeirates ist es, als unabhängiges Bindeglied zwischen Fahrgast, Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen Impulse zur Verbesserung des ÖPNV zu setzen. Er ist dabei direkter Ansprechpartner für Anregungen, Lob, Kritik und auch beratendes Gremium bei ÖPNV-Verbesserungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Wünsche und Anregungen der Nahverkehrsnutzer direkt in die tägliche Praxis einfließen zu lassen.
Ein Fahrgastbeirat soll insbesondere einen repräsentativen Querschnitt der unterschiedlichen Nutzergruppen z. B. hinsichtlich Alter, Geschlecht, Motiv der Nahverkehrsnutzung und Wohnort haben. In der Regel setzen sich Fahrgastbeiräte aus verbandsabhängigen und verbandsunabhängigen Mitgliedern zusammen. Eine Einbindung von Vertretern der Verkehrsunternehmen wird angeregt.
Rolle des Ostalbkreises
Aufgabe des Ostalbkreises ist es, den ersten Impuls zur Einrichtung eines Fahrgastbeirates zu geben. Dies erfolgt durch entsprechende Presseaufrufe, Informationen in den Amtsblättern und in elektronischen Medien. Der Ostalbkreis nimmt im Fahrgastbeirat seine Funktion als Aufgabenträger war. Dies bedeutet, dass Vertreter des Geschäftsbereich Nahverkehr an den Sitzungen teilnehmen und zunächst für den organisatorischen Rahmen verantwortlich sind.
Vorgehensweise/Organisation
In einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Ostalbkreishaus in Aalen am 6. Februar 2014 wird über den künftigen „Fahrgastbeirat Ostalb“ informiert und die Gründung des ehrenamtlich tätigen Gremiums vorbereitet. Hierzu gehören Informationen, was ein Fahrgastbeirat ist, womit sich ein solches Gremium in der Regel beschäftigt und arbeitet. Ebenfalls soll die Vorstellung des Entwurfs einer Geschäftsordnung für einen Fahrgastbeirat, die Abstimmung des weiteren Vorgehens, die Festlegung des Auswahlverfahrens für die Mitglieder des Fahrgastbeirats und ggf. die Wahl eines kommissarischen Vorsitzenden aus den Reihen der Interessierten erfolgen.
Bei entsprechender Resonanz und nach Aufarbeitung der Ergebnisse dieser Informations- und Diskussionsveranstaltung findet im Frühjahr 2014 die konstituierende Sitzung des Fahrgastbeirats statt. In dieser ist die Wahl/Benennung der Mitglieder und des/der Vorsitzenden vorgesehen sowie die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung und der Einstieg in die inhaltliche Arbeit.
Im Folgenden sollte sich der Fahrgastbeirat weitgehend selbst organisieren. Die Betreuung des Fahrgastbeirat ist künftig auf die zu gründende Verbundgesellschaft zu übertragen. Über die Arbeit des Fahrgastbeirats wird öffentlich berichtet.
Anlagen
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||