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Vorlage - 269-1/02  

 
 
Betreff: "FahrBus Gmünd"
- Schaffung einer verkehrlichen und tariflichen ÖPNV-Kooperation im Raum Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
269/02
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
05.11.2002 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2002 dem Kreistag des Ostalbkreises einstimmig empfohlen, folgendem Antrag der Verwaltung zuzustimmen:

 

1.       Die Landkreisverwaltung wird beauftragt,

 

-      die zur Gründung von “FahrBus Gmünd” erforderlichen Verträge nach Maßgabe der in der Vorlage genannten Eckpunkte weiter vorzubereiten und mit den Verkehrsunternehmen Betz, Jakob, Kolb, Krieger, RBS und Schuster abzuschließen,

 

-      alle weiteren Maßnahmen zur Gründung von “FahrBus Gmünd” zusammen mit den oben genannten Verkehrsunternehmen zu treffen.

 

2.       Es wird davon ausgegangen, dass “FahrBus Gmünd” seinen Betrieb am 28. April 2003 aufnimmt.

 

3.       Für die Umsetzung von “FahrBus Gmünd” werden im Verwaltungshaushalt des Jahres 2003 für laufende Aufwendungen 207.000 € zur Verfügung gestellt. Für das Einführungsjahr 2003 wird weiterhin ein einmaliger verlorener Zuschuss in Höhe von 70.000 € auf Nachweis zur Verfügung gestellt.

 

4.       “FahrBus Gmünd” wird als Vorstufe zur kreisweiten Tarifkooperation angesehen. Deren Start ist innerhalb von 2 Jahren nach Gründung von FahrBus Gmünd herbeizuführen.

 

5.       Vor Abschluss der Verträge für “FahrBus Gmünd” ist eine schriftliche Bestätigung des Verkehrsministeriums einzuholen, wonach die für “FahrBus Gmünd” getätigten Zahlungen eine spätere Förderung der kreisweiten Tarifkooperation durch das Land Baden-Württemberg nicht verringern.

 

6.       Die Verwaltung wird beauftragt, in der ersten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung im Jahr 2003 über die verkehrliche Ausgestaltung des neuen Fahrplanes zu berichten.

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

1.       Ausgangslage

 

          Im Vergleich zum Nahverkehrsraum Ellwangen (mit dem FahrBus Ellwangen) ist der Nahverkehrsraum um Schwäbisch Gmünd deutlich dichter besiedelt. Dies spiegelt sich in den bereits heute höheren ÖPNV-Nutzerzahlen und in einem höheren Angebotsstandard wieder. Die Zahl der sonstigen Fahrgäste ist hier im Vergleich zu den Schülern deutlich höher. Allerdings ist das vorhandene ÖPNV-Nutzerpotenzial dennoch nicht voll ausgeschöpft.

 

          Die derzeitige Linien- und Unternehmensstruktur des Nahverkehrsraums um Schwäbisch Gmünd ist dem als Anlage 1 beigefügten Verkehrslinienplan zu entnehmen

 

          Von den insgesamt 12 hier tätigen selbstständigen Busunternehmen fahren 8 den ZOB in Schwäbisch Gmünd an. 4 Unternehmen sind am Rande des Verkehrsraumes tätig.

 

          Zahlreiche Linien der im Nahverkehrsraum Schwäbisch Gmünd tätigen Verkehrsunternehmen laufen aus verschiedenen Richtungen auf die Stadt Schwäbisch Gmünd zu. Dort steigen viele Fahrgäste auf den Stadtverkehr der Firma Abt um, die für die ganze Stadt Schwäbisch Gmünd ein sehr gutes Verkehrsangebot an allen Wochentagen erbringt. Den vielen sich in Schwäbisch Gmünd und an anderen Stellen ergebenden Umsteigefahrten haben die Verkehrsunternehmen bereits in der Vergangenheit durch die Gründung der Verkehrsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd (VSG) Rechnung getragen, über die mit Förderung des Ostalbkreises in Höhe von 93.500 € verbilligte Umsteigetickets an solche Fahrgäste ausgegeben werden, die vom Bus eines Verkehrsunternehmens auf den Bus eines anderen Verkehrsunternehmens umsteigen.

 

          Die bisherige Situation ist weiter durch Folgendes gekennzeichnet:

 

          Jedes der Busunternehmen bietet, abgestimmt auf seine unternehmerischen Belange, ein optimal organisiertes Angebot hinsichtlich Fahrplan und Fahrpreis an. Es besteht jedoch ein Nebeneinander nicht abgestimmter Fahrpläne der verschiedenen Unternehmen. Auch mussten zum Schutz der einzelnen Unternehmen auf parallelen Strecken von der Genehmigungsbehörde bereits sehr früh Bedienungsverbote und Einschränkungen festgelegt werden, die die Nutzung des vorhandenen Angebots einschränken. So können Fahrgäste aus Leinzell nach Schwäbisch Gmünd, die mit Zeitkarten diese Strecke befahren wollen, jeweils nur die Busse des Unternehmens nutzen, das den Fahrausweis ausgegeben hat (Jakob, RBS oder Krieger). Von den angebotenen 54 Fahrten (montags - freitags an Schultagen) von Leinzell nach Schwäbisch Gmünd stehen somit tatsächlich lediglich nur 24, 21 oder 9 tatsächlich zur Nutzung durch den Fahrgast zur Verfügung.

 

          Auf der Strecke Mutlangen - Schwäbisch Gmünd gibt es eine ähnliche Situation. Im Rahmen der Tarifgemeinschaft Mutlangen haben sich die Verkehrsunternehmen RBS, Schuster und Kolb jedoch vertraglich darauf geeinigt, dass jeder Fahrgast eines Verkehrsunternehmens auch auf den Bussen der beiden anderen Verkehrsunternehmen mitfahren darf. Zur Absicherung von entstehenden Einnahmeausfällen und -verschiebungen bezahlen der Ostalbkreis und die Gemeinde Mutlangen einen Zuschuss in Höhe von jährlich etwa 38.000 €. Eine entsprechende Regelung gibt es auch für die Strecke Schwäbisch Gmünd – Herlikofen, wo der Landkreis an die Unternehmen RBS und Domhan einen Ausgleich in Höhe von jährlich 10.000 € bezahlt. Für den Raum Leinzell gibt es eine solche Regelung bisher nicht.

 

          Im Vergleich zur Situation vor der Gründung von FahrBus Ellwangen bestehen im Gmünder Raum somit ganz andere Problemstellungen. Defizite in der Schülerbeförderung liegen hier beispielsweise nicht vor. Dagegen muss den Belangen der “sonstigen Fahrgäste” ein deutlich höheres Gewicht beigemessen werden. Der besseren Angebotssituation im Gmünder Raum stehen deutlich mehr unmittelbar konkurrierende Verkehrsunternehmen mit langen Parallelbedienungen gegenüber. Hier spielt eine sinnvolle Gestaltung der Fahrpläne (gleichmäßige zeitliche Verteilung der Kurse) eine wichtige Rolle.

 

          Von den dargestellten verkehrlichen Problemen sind fast ausschließlich die oben genannten 5 Unternehmen betroffen. Zwischen den Unternehmen Grötzinger, Hofmann und Rühle, die ihre Bedienungsaufgaben am Rande des Gmünder Raumes haben, bestehen nur sehr geringe Verflechtungen mit Umsteigeverbindungen.

 

          Die Unternehmen Betz und OVG bedienen ebenfalls den ZOB in Schwäbisch Gmünd von Waldstetten, Göppingen und Lorch ausgehend. Hierbei ist die OVG in einen langen Umlaufplan innerhalb des Landkreises Göppingen eingebunden. Die Firma Betz hat hingegen mit den Unternehmen im nördlichen Raum von Schwäbisch Gmünd enge verkehrliche Verflechtungen im Ausbildungs- und Berufspendlerverkehr.

 

          Eine Integration aller Busunternehmen in die landkreisweite Fahrpreiskooperation, wie sie im April 2002 im Kreistag behandelt worden ist, ist für alle Unternehmen einschließlich der Firma Abt vordringlich. Diese umfasst jedoch keine verkehrlichen Komponenten. Diese Probleme müssen daher gesondert im Rahmen der Kooperation FahrBus Gmünd vorweg gelöst werden. Erst dann kann die landkreisweite Regelung im Fahrpreisbereich auch hier zu einem richtigen Erfolg werden.

 

2.       Ziele von FahrBus Gmünd

 

          Mit der engen verkehrlichen und tariflichen Kooperation der Verkehrsunternehmen Betz, Jakob, Kolb, Krieger, RBS und Schuster wird im Raum Schwäbisch Gmünd das Ziel verfolgt, ein optimales und abgestimmtes Busliniennetz im Umland zu schaffen. Die Verkehrsangebote der 6 vorgenannten Unternehmen werden den Fahrgästen ohne Bedienungseinschränkungen zur Verfügung stehen.

 

          Die Unternehmen sehen in einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander und mit dem Ostalbkreis die Chance zur Stabilisierung und zukunftsorientierten Entwicklung des ÖPNV in ihrem Bedienungsgebiet. Diese Zielrichtung brachten die Unternehmen in einer Absichtserklärung vom 17. April 1998 zum Ausdruck. Danach soll über die Unternehmensgrenzen hinweg, gemeinsam mit dem Ostalbkreis, ein “ÖPNV aus einem Guss” geschaffen werden, der folgende Prämissen hat:

 

-      ein Fahrplan

 

-      ein Fahrschein

 

-      ein Fahrpreis

 

-      ein gemeinsames Marketing.

 

          Diese Ziele werden nicht durch ein Mehr an Verkehrsleistungen angestrebt, wie dies im Raum Ellwangen der Fall war, sondern vor allem durch eine weitest gehende Entzerrung der Bedienungszeiten und einen Abbau von Parallelverkehren. Die dadurch frei werdenden gefahrenen Kilometer bzw. Fahrerstunden stehen dann zu Zeiten zur Verfügung, zu denen bislang kein Angebot besteht.

 

          Mit der Harmonisierung und Durchtarifierung der Fahrpreise im Bereich von FahrBus Gmünd wird die kreisweite Tarifkooperation in einem kleineren räumlichen Rahmen und mit geringeren Preisreduzierungen vorweggenommen und in der Praxis erprobt.

 

3.       Kooperationsgebiet, Liniennetz und Fahrpläne

 

a)            Die bisher teilweise unübersichtlichen Linien der Unternehmen erhalten künftig eine möglichst klare Linienführung. Dazu muss das Liniennetz teilweise neu zugeschnitten werden. Gleichzeitig werden bestehende Bedienungslücken geschlossen und undurchsichtige Bedienungssituationen bereinigt. FahrBus Gmünd umfasst in Zukunft folgende Hauptlinien:

 

21   Waldstetten - Schwäbisch Gmünd

31   Weiler i. d. B. - Heubach

61   (Spraitbach -) Durlangen - Schwäbisch Gmünd

62   Gschwend - Ruppertshofen - Lindach - Schwäbisch Gmünd

63   Gschwend - Spraitbach - Schwäbisch Gmünd

72   Seifertshofen - Eschach - Leinzell - Herlikofen - Schwäbisch Gmünd

73   Schechingen - Leinzell - Mutlangen/Iggingen - Schwäbisch Gmünd

74   Untergröningen - Hohenstadt - Heuchlingen - Herlikofen/Iggingen - Schwäbisch Gmünd

75   Schwäbisch Gmünd - Böbingen - Heubach

76   Abtsgmünd - Heuchlingen - Mögglingen - Heubach.

 

       Auf folgende Neuerungen wird besonders hingewiesen:

 

-      Schließung der Bedienungslücke zwischen Leinzell und Lindach; dadurch u. a. Direktverbindung aus dem Raum Leinzell zur Stauferklinik.

 

-      Schließung der Bedienungslücke Durlangen - Spraitbach zur Schaffung eines wirtschaftlich attraktiven neuen Verkehrsangebotes für Durlangen und Spraitbach.

 

-      Verbesserte Einbindung des ZF-Werks II (Schießtal) aus Nordost sowie Einrichtung von Direktfahrten zwischen Schwäbisch Gmünd (Stadtmitte) und Lindach.

 

-      Erweiterung der Linie Heubach - Heuchlingen bis Abtsgmünd mit Anschluss auf Züge der DB Regio AG in Mögglingen.

 

-      Verbesserte Bedienung von Wohngebieten in Böbingen und Mögglingen.

 

b)            Auf Grundlage der Fahrpläne der einzelnen Unternehmen, die jeweils nur auf deren eigene Belange zugeschnittenen waren, wurde von der Landkreisverwaltung zunächst ein neuer, möglichst optimaler Fahrplansystementwurf für den gesamten Untersuchungsraum erarbeitet. Darauf aufbauend wurden in zahlreichen Abstimmungsgesprächen detaillierte Fahrpläne erstellt, die Grundlagen für ein unternehmensübergreifendes Bedienungskonzept sind. Die endgültigen FahrBus Gmünd-Fahrpläne werden Anfang 2003 gemeinsam mit den Unternehmen endgültig festgelegt.

 

       Bei der Erarbeitung der Fahrpläne werden folgende Bedienungsgrundsätze angewandt:

 

-      Verbesserung des Angebotes wo möglich

 

-      vergleichbares ÖPNV-Angebot im gesamten Raum

 

-      Abdeckung des Einkaufsverkehrs am Vor- und Nachmittag

 

-      Abdeckung der bekannten Belange im Schüler- und Berufsverkehr

 

-      Abendverkehr mit Bussen bis ca. 22:30 Uhr

 

-      späteres Ergänzungsangebot mit Linientaxis

 

       Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wird in seiner ersten Sitzung im Jahr 2003 über das neue Bedienungskonzept informiert. Die endgültigen Fahrpläne werden rechtzeitig vor dem Start von FahrBus veröffentlicht und allen Kundengruppen bekannt gemacht. Bei der Erarbeitung der neuen Fahrpläne ist von entscheidender Bedeutung, dass gegenüber den von den Verkehrsunternehmen bislang ohne Zuschüsse erbrachten Verkehrsleistungen voraussichtlich nur geringfügig Fahrzeugmehrleistungen anfallen. Geachtet wurde bei der Erarbeitung der neuen Fahrpläne auf eine bessere Abstimmung zwischen den einzelnen Unternehmen. Selbstverständlich wurde auch auf eine möglichst gute Verknüpfung von Bus und Schiene Wert gelegt. Diese Maßnahmen tragen wesentlich zur Verbesserung des Angebotes bei.

 

       Zur wirtschaftlichen Bewertung der einzelnen Fahrpläne vor Kooperationsstart mussten alle Fahrten der Wochentage Montag bis Freitag, Samstag sowie Sonn- und Feiertag genauestens hinsichtlich der Verkehrsleistungen und der Fahrereinsatzstunden erfasst werden. Als Grundlage für die Bewertung wurden die veröffentlichten Fahrpläne des vereinbarten Basisjahres 2000 herangezogen. Das selbe musste für alle Überführungsfahrten der Unternehmen vorgenommen werden. Insgesamt wurden im Jahr 2000 von allen FahrBus-Unternehmen ca. 1.740.000 Fahrzeugkilometer (Besetzt-Fahrten) erbracht (Vergleich FahrBus Ellwangen 1.670.000 km). Die selbe Datenerfassung ist für die neuen Fahrpläne erforderlich.

 

c)            Die in den neuen Fahrplänen veröffentlichten Fahrten werden von den Bussen der angeschlossenen Unternehmen unter Optimierungsgesichtspunkten durchgeführt, unabhängig von der bisherigen Liniengenehmigung der Beförderungsunternehmen. Somit können beispielsweise Standzeiten am ZOB verringert und für die Fahrgäste möglichst optimale Angebote geschaffen werden.

 

4.       Vertragliche Regelungen

 

          Die Beziehungen zwischen den Verkehrsunternehmen untereinander und mit dem Ostalbkreis werden durch folgende Verträge geregelt:

 

a)    Kooperationsvertrag zwischen den Verkehrsunternehmen mit dem Ostalbkreis

 

b)    Gesellschaftsvertrag der Verkehrsunternehmen untereinander und unter Einbeziehung des Ostalbkreises als Gesellschafter

 

c)     Pool-Vertrag der Verkehrsunternehmer untereinander

 

d)    Vorvertrag zur Gesellschaftsgründung

 

          Die Verträge sind durch die nachstehenden Eckpunkte gekennzeichnet, auf die sich die Landkreisverwaltung und die Unternehmen geeinigt haben:

 

          Zu a) und b) Kooperations- bzw. Gesellschaftsvertrag

 

          Allgemeine Eckpunkte:

 

-      Entwicklung und Anwendung eines FahrBus-Tarifs als einheitlicher Kundenfahrpreis, gültig im ganzen Kooperationsgebiet,

 

-      Gegenseitige Anerkennung der Fahrscheine auf allen Linien,

 

-      Verpflichtung der Unternehmen, bestehende Bedienungsverbote und einschränkende Bestimmungen nicht anzuwenden,

 

-      Schaffung und Betreuung eines umfassenden Fahrgastinformationssystems

 

-      einheitliches Marketing,

 

-      Kooperation der Unternehmen untereinander und mit dem Ostalbkreis auf freiwilliger Grundlage; Verpflichtung zu vertrauensvoller Zusammenarbeit,

 

-      Die Verkehrsunternehmen bleiben selbstständig und sind weiterhin Inhaber ihrer Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz.

 

-      Die Einteilung der Busse und Fahrer erfolgt auf der Grundlage von unternehmensübergreifenden Wagenumlaufplänen unabhängig von der Genehmigungssituation und unter Beachtung kurzer Anfahrtswege.

 

-      Finanzielle Unterstützung seitens des Ostalbkreises durch Übernahme der verbundbedingten Aufwendungen.

 

-      Schaffung einer Geschäftsstelle, die auch die Verteilung der Mittel des Landkreises als Verrechnungsstelle übernimmt.

 

          Tarifliche Regelungen:

 

          Die tariflichen Regelungen entsprechen in ihrer Struktur bereits denjenigen, wie sie bei der kreisweiten Tarifkooperation vorgesehen sind. Im Einzelnen ergeben sich folgende Eckpunkte:

 

-      Einheitlicher Zonenplan für das ganze Tarifgebiet als Grundlage zur Ermittlung der Fahrpreise.

 

-      Übersichtliches und vereinfachtes Fahrausweis-Sortiment.

 

-      Einheitliche Fahrpreise (Abgabepreise).

 

-      Grundlage der Abgabepreise sind die Haustarife der einzelnen Verkehrsunternehmen (sog. BE 39). Der Fahrgast bezahlt einen verbilligten Abgabepreis. Den Differenzbetrag übernimmt der Landkreis.

 

-      Bei Fahrscheinen von Umsteigern werden die Abgabepreise durch pauschale Zahlungen des Landkreises noch einmal verbilligt.

 

          Damit wird im Gebiet von FahrBus Gmünd das Fahrschein-Angebot übersichtlicher und preisgünstiger gestaltet. Dem Fahrgast wird der Zugang zum ÖPNV erleichtert und der ÖPNV insgesamt attraktiver.

 

          Beim Umstieg von FahrBus-Linien auf Linien der Firma Abt kommt weiterhin der Übergangstarif der Verkehrsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd (VSG) zur Anwendung.

 

          Anders als bei der kreisweiten Tarifkooperation kommen bei FahrBus Gmünd noch keine Zuschüsse des Landes zum Tragen. Die Zuschüsse des Landkreises zum FahrBus-Tarif sind im Rahmen der späteren kreisweiten Tarifkooperation nach Auskunft des Verkehrsministeriums als vorzeitiger Beginn nicht schädlich, wenn sie als eine Vorstufe zur kreisweiten Tarifkooperation, die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Gründung von FahrBus Gmünd herbeigeführt würde, betrachtet werden können.

 

          Verkehrliche Regelungen:

 

-            Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, künftig Verkehrsleistungen mindestens in gleichen Umfang wie im Kalenderjahr 2000 zu erbringen. Hierin sind Mehrleistungen von bis zu 1 % ohne Kostenausgleich enthalten.

 

-      Die Grundzüge des neuen und verbesserten Verkehrsangebotes (Linien und Fahrplan) sind in den Verträgen festgelegt.

 

-      Anträge nach dem Personenbeförderungsgesetz auf Änderungen und Neueinrichtungen von Verkehrslinien und Haltestellen sowie Änderungen von Fahrzeiten werden zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen einvernehmlich abgestimmt.

 

          Aufgabenverteilung und Finanzierung:

 

-            Gemeinsame Aufgaben sind: Angebotsplanung mit Fahrplan- und Netzgestaltung, Betreuung des FahrBus-Tarifs, Überwachung von Verkehrsleistungen und Nachfrage, Marketing, Beratung, Fahrgastinformation, Kundenberatung, Aufstellung eines Wirtschaftsplanes.

 

-            Diese Aufgaben werden von einer Geschäftsstelle mit Sitz im ZOB in Schwäbisch Gmünd wahrgenommen.

 

-      Die Geschäfte von FahrBus Gmünd werden von einem Geschäftsstellenleiter und zwei ehrenamtlichen Geschäftsführern geführt. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nach außen unbeschränkt, der Geschäftsstellenleiter nur bei den laufenden Geschäften des Alltags.

 

-      Der Ostalbkreis beteiligt sich an den kooperationsbedingten Personalkosten sowie den laufenden Geschäftskosten.

 

-      Grundlegende Fragen, insbesondere solche der Aufgabenverteilung, werden in der “Gesellschafterversammlung” behandelt, in der Vertreter der Verkehrsunternehmen und ein Vertreter des Landkreises mitwirken. Die eine Hälfte der Stimmanteile liegt beim Landkreis, die andere Hälfte bei den Unternehmen.

 

-            Der Ostalbkreis stellt für Marketingzwecke zur Einführung von FahrBus Gmünd und für laufende Werbemaßnahmen Finanzmittel zur Verfügung.

 

-      Eigene Zuständigkeit der Unternehmen bei folgenden Aufgaben: Betreuung der Fahrscheindrucker, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Lieferung der unternehmensbezogenen Abrechnung an die Verrechnungsstelle, Fahrereinsatz.

 

-      Für strittige Fragen wird eine Schiedsstelle eingerichtet.

 

Start von FahrBus Gmünd:

 

          Die Verkehrsunternehmen und die Landkreisverwaltung sind sich darüber im Klaren, dass noch sehr viel Detailarbeit zu leisten ist, insbesondere bei der Feinabstimmung der Fahrpläne und der Erarbeitung eines unternehmensübergreifenden Umlaufplanes.

 

          Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, dass der FahrBus Gmünd mit den neuen Fahrplänen am 28. April 2003 in Betrieb gehen soll (erster Tag nach den Osterferien).

 

          Zu c)        Poolvertrag:

 

          Hier vereinbaren die Verkehrsunternehmer untereinander, dass sie künftig alle Fahrgeldeinnahmen inklusive des Ausgleichs des Landkreises zur Harmonisierung und Durchtarifierung in einen gemeinsamen Einnahmepool einbezahlen. Auf Grund eines Schlüssels, der auf Basis der im Kalenderjahr 2000 erzielten Fahrgelderlöse der Unternehmen gebildet wird, erfolgt dann die Zuscheidung der Fahrgeldeinnahmen auf die einzelnen Verkehrsunternehmen. Damit wird sichergestellt, dass Fahrgastwanderungen, die durch Verschiebungen von Fahrtzeiten entstehen, ausgeglichen werden. Die Festlegung der Schlüsselzahlen und die dazu notwendige Erfassung von Wirtschaftsdaten erfolgen unter Einschaltung eines Wirtschaftsprüfers und erfordern von den Unternehmen ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen.

 

          Diese Lösung hat unter Gesichtspunkten der Verträglichkeit mit dem Europa-Recht erhebliche Vorteile.

 

          Zu d)       Vorvertrag zur Gesellschaftsgründung:

 

          Von großer Bedeutung für die Verkehrsunternehmen ist die Beschreibung der von ihnen zu erbringenden Verkehrsleistungen. Diese Beschreibung wird erst Anfang des Jahres 2003 vorliegen. Erst ab diesem Zeitpunkt sind alle wesentlichen Vertragsbestandteile geklärt, so dass dann die Verträge abgeschlossen werden können. Andererseits müssen viele Vorbereitungshandlungen anlaufen, bevor die zu erbringenden Verkehrsleistungen abschließend beschrieben werden können. Dies gilt insbesondere für die Ausschreibung der Stelle des Geschäftsstellenleiters. Deshalb schlägt die Landkreisverwaltung mit Zustimmung der Verkehrsunternehmen vor, dass im Rahmen eines Vorvertrages eine Gesellschaft zur Gründung von FahrBus Gmünd gebildet wird, die damit später in die eigentliche FahrBus-Gesellschaft umgewandelt wird.

 

5.       Entstehende Kosten von FahrBus Gmünd im Vergleich zu den Kosten von FahrBus Ellwangen

 

a)    Kostensituation bei FahrBus Gmünd

 

aa)   Laufende Kosten, die der Landkreis zu 100 % übernimmt:

 

-      Durchtarifierungsverluste (Pauschale)                                             10.000 €

       Folge:      Entsprechende Entlastung bei den

                     Aufwendungen des Ostalbkreises für die

                     Verkehrsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd

       Harmonisierungsverluste (Spitzabrechnung) maximal                       60.000 €

                                                                                                        70.000 €

 

       Gegenseitige Anerkennung der Fahrscheine auf parallel gefahrenen Strecken:

 

       TG Mutlangen (wie bisher)                                                             ca. 38.000 €

       TG Leinzell/Iggingen (neu)                                                             ca. 35.000 €

                                                                                                          ca. 73.000 €

 

       Zusammen:                                                                                      143.000 €

 

bb)   Laufende Kosten der Geschäfts- und Verrechnungsstelle, die der Landkreis zu 50 % auf Nachweis übernimmt:

 

-      Personalkosten für Aufwand Geschäftsführer

       (ehrenamtlich), Geschäftsstellenleiter und

       Zusatzkraft                                                                                  95.000 €

 

-      Geschäftskosten:

       ZOB-Raum                                                                                  12.000 €

       laufende Geschäfts-/Bürokosten                                                    10.000 €

       Marketing                                                                                   10.000 €

       Summe:                                                                                     32.000 €

 

       Zusammen:                                                                               127.000 €

 

       Davon Anteil Landkreis (50 %)                                                       63.500 €

 

       Insgesamt jährliche Kosten für Landkreis                                       206.500 €

 

       Die Verkehrsunternehmer übernehmen im Jahr                              63.500 €

 

cc)   Einmalige nachgewiesene Kosten bei Gründung des FahrBus Gmünd

 

       Büro-Ausstattung

       EDV-Ausstattung, Softwareanpassungen u.a.

       (Kostengünstige Übernahme von Möbeln von                                         35.000 €

        RBS des ehemaligen RegionalCenters

        Schwäbisch Gmünd)

 

       Marketing zur Einführung von FahrBus Gmünd                                      35.000 €

       Summe:                                                                                            70.000 €

 

b)    Kosten von FahrBus Ellwangen:

 

aa)   Laufende Kosten (im Jahr 2000)

 

-      Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste                              47.500 €

       Personal- und Geschäftskosten                                                    164.100 €

       zusätzliche Fahrleistungen                                                           409.000 €

 

-      Leistungen des Landkreises:

 

       Mittel aus § 28 FAG                                                                   163.000 €

       Landkreismittel bis zu                                                                 230.000 €

 

       Die Landkreismittel sind bis auf das Jahr 1997

       in vollem Umfang ausgeschöpft worden.

 

       Darstellung der nicht gedeckten Kosten in den

       Folgejahren: 1998 - 80.000 €; 1999 - 90.700 €;

       2000 - 98.400 € (von Unternehmen auszugleichen)

 

bb)   Einmalige Kosten:                                                                               71.000 €

 

 

6.       Erläuterungen zu den entstehenden Kosten und ihrer Struktur

 

a)    Die vorgesehene Kostenstruktur bei FahrBus Gmünd ist in hohem Maße auf die Erfordernisse des EU-Rechts zugeschnitten. Die Abrechnung der fahrgastbezogenen Zuschüsse zum Ausgleich von Harmonisierungsverlusten kann über EDV wirtschaftlich gestaltet werden. Alle anderen Kostenblöcke lassen sich durch Vorlage von Rechnungen vergleichsweise einfach abrechnen. Die Landkreisverwaltung wird auf FahrBus Ellwangen wegen einer entsprechenden Umgestaltung der dortigen Verträge zugehen.

 

b)    Die für FahrBus Gmünd dargestellten Kosten sind mit den beteiligten Verkehrsunternehmen ausgehandelt worden.

 

       Dass die Aufwendungen des Landkreises für FahrBus Gmünd niedriger als bei FahrBus Ellwangen sind, hängt unter anderem auch damit zusammen, dass der Verkehr im Raum Schwäbisch Gmünd bereits heute - vor FahrBus-Gründung - besser ist, als im Raum Ellwangen zum entsprechenden Zeitpunkt. So werden bei FahrBus Gmünd z. B. aller Voraussicht nach keine Verkehrsmehrleistungen erforderlich.

 

c)     Die Mittel für die gegenseitige Anerkennung von Fahrscheinen auf parallel befahrenen Strecken (zwischen Mutlangen und Schwäbisch Gmünd sowie Leinzell und Schwäbisch Gmünd) dienen zum Ausgleich entstehender Einnahmeverluste für den Fall, dass Fahrgäste zu anderen Unternehmen abwandern, die die parallelen Strecken ebenfalls bedienen. Diese Gefahr ist bei einer Kooperation ohne Alteinnahmensicherung in der Tat gegeben. Durch die gemeinsame Vereinnahmung der Einnahmen und die Aufteilung nach einem festgelegten Schlüssel ist dieses Risiko jedoch gemildert.

 

       Die Verkehrsunternehmen machen jedoch geltend, dass die Ausgleichszahlungen für die gegenseitige Anerkennung von Fahrscheinen im Raum Mutlangen in Höhe von ca. 38.000 € ein fahrpreissenkendes Element zur Ermittlung der Haustarife (BE 39) sei. Diese müssten wesentlich erhöht werden, wenn diese Ausgleichszahlungen entfielen.

 

       Auch würden bei einer Erhöhung der Haustarife die weggefallenen Beträge ohnehin in Form von Harmonisierungsverlusten wieder auf den Landkreis zukommen. Höhere Haustarife würden zudem gleichzeitig zu einer Senkung der Ausgleichszahlungen nach § 45 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) führen.

 

       Weiter liege keine klassische Alteinnahmensicherung vor, sondern lediglich die Absicherung in Form eines konstanten Verteilerschlüssels auf der Grundlage der Einnahmen im Jahr 2000. Eine Absicherung der Entwicklung der Einnahmen der FahrBus Gmünd-Unternehmen insgesamt bestehe nicht.

 

       Darüber hinaus haben die Verkehrsunternehmen erklärt, dass der Raum Leinzell dem Raum Mutlangen im Hinblick auf die oben genannten Ausgleichszahlungen gleichgestellt werden müsse.

 

       Insgesamt haben die beteiligten Verkehrsunternehmen erkennen lassen, dass sie der Beibehaltung der oben genannten Ausgleichszahlungen für den Raum Mutlangen und der Einführung von angemessenen Ausgleichszahlungen für den Raum Leinzell als eine für den wirtschaftlichen Betrieb von FahrBus Gmünd grundlegende Bedeutung beimessen. Auch sei keine wirtschaftlichere Lösung denkbar.

 

       Die Landkreisverwaltung hat für die Auffassung der Verkehrsunternehmen Verständnis, zumal die bei FahrBus Gmünd für den Ostalbkreis entstehenden Kosten deutlich niedriger liegen als die Kosten bei FahrBus Ellwangen.

 

       Die Landkreisverwaltung hält die Fortführung der Ausgleichsleistungen an die Unternehmen Kolb, Schuster und RBS für die gegenseitige Anerkennung der Fahrscheine auf der parallel befahrenen Strecke von Schwäbisch Gmünd nach Mutlangen in Höhe von 38.000 € für gerechtfertigt. Auch sollten solche Ausgleichsleistungen nach Auffassung der Landkreisverwaltung auch für den Raum Leinzell eingeführt werden, wobei eine Höhe von ca. 35.000 € im Jahr für angemessen gehalten werden.

 

d)    Die oben genannten Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste werden in der dargestellten Höhe nur bis zur Einführung der kreisweiten Tarifkooperation anfallen. Dies wird in etwa 2 Jahren der Fall sein. Diese kreiseinheitliche Regelung wird dann auch für das Gebiet von FahrBus Gmünd gelten.

 

6.       Weiteres Vorgehen

 

          Die oben genannten Verträge müssen noch ausformuliert werden. Ein Arbeitsentwurf zum Kooperations- und Gesellschaftsvertrag, der von den Verkehrsunternehmen grundsätzlich akzeptiert ist, liegt vor. Die Verkehrsleistungen der Unternehmen sind noch abschließend exakt zu ermitteln. Sie werden dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in der ersten Sitzung des Jahres 2003 vorgelegt werden.

 

          Die Verkehrsunternehmen müssen sich noch auf den endgültigen Verteilerschlüssel auf der Grundlage der Einnahmen im Jahr 2000 einigen.

 

          Bis zum Start von FahrBus Gmünd Ende April 2003 sind weiterhin noch folgende Schritte erforderlich:

 

-            Endgültige Formulierung der erforderlichen Verträge.

-            Einstellung eines Geschäftsstellenleiters sowie einer Teilzeitkraft für die Geschäftsstelle.

-            Bestellung von zwei Geschäftsführern.

-            Sachliche Ausstattung des ZOB-Raumes.

-            Linienerweiterungen, Haltestellenanordnungen, Fahrplanzustimmungsverfahren.

-            Überarbeitung der Fahrpläne mit unternehmensübergreifender Wagenumlaufplanung und Fahrereinsatzplanung.

-            Abstimmung des FahrBus Gmünd-Tarifs mit allen Teilelementen.

-            Erarbeitung eines Werbekonzeptes.

 

Finanzierungen und Folgekosten:

Finanzierungen und Folgekosten:

 

Für die Kooperation FahrBus Gmünd fallen jährliche Aufwendungen für den Ostalbkreis in Höhe von ca. 206.500 € an. Die Nettomehrbelastung für den Haushaltsplan beträgt lediglich 158.000 €, da Aufwendungen in Höhe von 38.500 € für die Tarifgemeinschaft Mutlangen und 10.000 € für die VSG bereits bisher anfallen. Für einmalige Aufwendungen zur Gründung von FahrBus Gmünd werden ca. 70.000 € benötigt.

 

Im Verwaltungshaushalt des Jahres 2003 sind unter der Haushaltsstelle Nr. 1.7921.637710 (FahrBus Gmünd) 207.000 € bereitzustellen.

 

Anlagen: 1

Anlagen:  1

 

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt                 __________________________________________________

                                                Maier

 

Fachdezernent          __________________________________________________

                   Götz

 

Hauptamt               __________________________________________________

                             Wolf

 

Kämmerei               __________________________________________________

                             Hubel

 

Landrat                   __________________________________________________

                             Pavel

Stammbaum:
269/02   "FahrBus Gmünd" - Schaffung einer verkehrlichen und tariflichen ÖPNV-Kooperation im Raum Schwäbisch Gmünd   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage
269-1/02   "FahrBus Gmünd" - Schaffung einer verkehrlichen und tariflichen ÖPNV-Kooperation im Raum Schwäbisch Gmünd   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage