Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung: Der
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung vom 22.
Oktober 2002 dem Kreistag des Ostalbkreises einstimmig empfohlen, folgendem
Antrag der Verwaltung zuzustimmen: 1. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, - die zur Gründung von “FahrBus Gmünd”
erforderlichen Verträge nach Maßgabe der in der Vorlage genannten Eckpunkte
weiter vorzubereiten und mit den Verkehrsunternehmen Betz, Jakob, Kolb,
Krieger, RBS und Schuster abzuschließen, - alle weiteren Maßnahmen zur Gründung von
“FahrBus Gmünd” zusammen mit den oben genannten Verkehrsunternehmen zu treffen.
2. Es wird davon ausgegangen, dass “FahrBus
Gmünd” seinen Betrieb am 28. April 2003 aufnimmt. 3. Für die Umsetzung von “FahrBus Gmünd”
werden im Verwaltungshaushalt des Jahres 2003 für laufende Aufwendungen
207.000 € zur Verfügung gestellt. Für das Einführungsjahr 2003 wird
weiterhin ein einmaliger verlorener Zuschuss in Höhe von 70.000 € auf
Nachweis zur Verfügung gestellt. 4. “FahrBus Gmünd” wird als Vorstufe zur kreisweiten
Tarifkooperation angesehen. Deren Start ist innerhalb von 2 Jahren nach
Gründung von FahrBus Gmünd herbeizuführen. 5. Vor Abschluss der Verträge für “FahrBus
Gmünd” ist eine schriftliche Bestätigung des Verkehrsministeriums einzuholen,
wonach die für “FahrBus Gmünd” getätigten Zahlungen eine spätere Förderung der
kreisweiten Tarifkooperation durch das Land Baden-Württemberg nicht verringern. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, in der
ersten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung im
Jahr 2003 über die verkehrliche Ausgestaltung des neuen Fahrplanes zu
berichten. Sachverhalt/Begründung: 1. Ausgangslage Im Vergleich zum Nahverkehrsraum
Ellwangen (mit dem FahrBus Ellwangen) ist der Nahverkehrsraum um Schwäbisch
Gmünd deutlich dichter besiedelt. Dies spiegelt sich in den bereits heute höheren
ÖPNV-Nutzerzahlen und in einem höheren Angebotsstandard wieder. Die Zahl der
sonstigen Fahrgäste ist hier im Vergleich zu den Schülern deutlich höher.
Allerdings ist das vorhandene ÖPNV-Nutzerpotenzial dennoch nicht voll
ausgeschöpft. Die derzeitige Linien- und
Unternehmensstruktur des Nahverkehrsraums um Schwäbisch Gmünd ist dem als
Anlage 1 beigefügten Verkehrslinienplan zu entnehmen Von den insgesamt 12 hier tätigen
selbstständigen Busunternehmen fahren 8 den ZOB in Schwäbisch Gmünd an.
4 Unternehmen sind am Rande des Verkehrsraumes tätig. Zahlreiche Linien der im
Nahverkehrsraum Schwäbisch Gmünd tätigen Verkehrsunternehmen laufen aus
verschiedenen Richtungen auf die Stadt Schwäbisch Gmünd zu. Dort steigen viele
Fahrgäste auf den Stadtverkehr der Firma Abt um, die für die ganze Stadt
Schwäbisch Gmünd ein sehr gutes Verkehrsangebot an allen Wochentagen erbringt.
Den vielen sich in Schwäbisch Gmünd und an anderen Stellen ergebenden
Umsteigefahrten haben die Verkehrsunternehmen bereits in der Vergangenheit
durch die Gründung der Verkehrsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd (VSG) Rechnung
getragen, über die mit Förderung des Ostalbkreises in Höhe von 93.500 €
verbilligte Umsteigetickets an solche Fahrgäste ausgegeben werden, die vom Bus
eines Verkehrsunternehmens auf den Bus eines anderen Verkehrsunternehmens
umsteigen. Die bisherige Situation ist weiter
durch Folgendes gekennzeichnet: Jedes der Busunternehmen bietet,
abgestimmt auf seine unternehmerischen Belange, ein optimal organisiertes
Angebot hinsichtlich Fahrplan und Fahrpreis an. Es besteht jedoch ein
Nebeneinander nicht abgestimmter Fahrpläne der verschiedenen Unternehmen. Auch
mussten zum Schutz der einzelnen Unternehmen auf parallelen Strecken von der
Genehmigungsbehörde bereits sehr früh Bedienungsverbote und Einschränkungen
festgelegt werden, die die Nutzung des vorhandenen Angebots einschränken. So
können Fahrgäste aus Leinzell nach Schwäbisch Gmünd, die mit Zeitkarten diese
Strecke befahren wollen, jeweils nur die Busse des Unternehmens nutzen, das den
Fahrausweis ausgegeben hat (Jakob, RBS oder Krieger). Von den angebotenen 54
Fahrten (montags - freitags an Schultagen) von Leinzell nach Schwäbisch Gmünd
stehen somit tatsächlich lediglich nur 24, 21 oder 9 tatsächlich zur
Nutzung durch den Fahrgast zur Verfügung. Auf der Strecke Mutlangen - Schwäbisch
Gmünd gibt es eine ähnliche Situation. Im Rahmen der Tarifgemeinschaft
Mutlangen haben sich die Verkehrsunternehmen RBS, Schuster und Kolb jedoch vertraglich
darauf geeinigt, dass jeder Fahrgast eines Verkehrsunternehmens auch auf den
Bussen der beiden anderen Verkehrsunternehmen mitfahren darf. Zur Absicherung
von entstehenden Einnahmeausfällen und -verschiebungen bezahlen der Ostalbkreis
und die Gemeinde Mutlangen einen Zuschuss in Höhe von jährlich etwa
38.000 €. Eine entsprechende Regelung gibt es auch für die Strecke
Schwäbisch Gmünd – Herlikofen, wo der Landkreis an die Unternehmen RBS und
Domhan einen Ausgleich in Höhe von jährlich 10.000 € bezahlt. Für den Raum
Leinzell gibt es eine solche Regelung bisher nicht. Im Vergleich zur Situation vor der
Gründung von FahrBus Ellwangen bestehen im Gmünder Raum somit ganz andere Problemstellungen.
Defizite in der Schülerbeförderung liegen hier beispielsweise nicht vor.
Dagegen muss den Belangen der “sonstigen Fahrgäste” ein deutlich höheres Gewicht
beigemessen werden. Der besseren Angebotssituation im Gmünder Raum stehen
deutlich mehr unmittelbar konkurrierende Verkehrsunternehmen mit langen
Parallelbedienungen gegenüber. Hier spielt eine sinnvolle Gestaltung der
Fahrpläne (gleichmäßige zeitliche Verteilung der Kurse) eine wichtige Rolle. Von den dargestellten verkehrlichen
Problemen sind fast ausschließlich die oben genannten 5 Unternehmen
betroffen. Zwischen den Unternehmen Grötzinger, Hofmann und Rühle, die ihre
Bedienungsaufgaben am Rande des Gmünder Raumes haben, bestehen nur sehr geringe
Verflechtungen mit Umsteigeverbindungen. Die Unternehmen Betz und OVG bedienen
ebenfalls den ZOB in Schwäbisch Gmünd von Waldstetten, Göppingen und Lorch
ausgehend. Hierbei ist die OVG in einen langen Umlaufplan innerhalb des
Landkreises Göppingen eingebunden. Die Firma Betz hat hingegen mit den
Unternehmen im nördlichen Raum von Schwäbisch Gmünd enge verkehrliche
Verflechtungen im Ausbildungs- und Berufspendlerverkehr. Eine Integration aller Busunternehmen
in die landkreisweite Fahrpreiskooperation, wie sie im April 2002 im Kreistag
behandelt worden ist, ist für alle Unternehmen einschließlich der Firma Abt
vordringlich. Diese umfasst jedoch keine verkehrlichen Komponenten. Diese
Probleme müssen daher gesondert im Rahmen der Kooperation FahrBus Gmünd vorweg
gelöst werden. Erst dann kann die landkreisweite Regelung im Fahrpreisbereich
auch hier zu einem richtigen Erfolg werden. 2. Ziele von FahrBus Gmünd Mit der engen verkehrlichen und
tariflichen Kooperation der Verkehrsunternehmen Betz, Jakob, Kolb, Krieger, RBS
und Schuster wird im Raum Schwäbisch Gmünd das Ziel verfolgt, ein optimales und
abgestimmtes Busliniennetz im Umland zu schaffen. Die Verkehrsangebote der
6 vorgenannten Unternehmen werden den Fahrgästen ohne
Bedienungseinschränkungen zur Verfügung stehen. Die Unternehmen sehen in einer engen
und vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander und mit dem Ostalbkreis die
Chance zur Stabilisierung und zukunftsorientierten Entwicklung des ÖPNV in
ihrem Bedienungsgebiet. Diese Zielrichtung brachten die Unternehmen in einer
Absichtserklärung vom 17. April 1998 zum Ausdruck. Danach soll über
die Unternehmensgrenzen hinweg, gemeinsam mit dem Ostalbkreis, ein “ÖPNV aus
einem Guss” geschaffen werden, der folgende Prämissen hat: - ein Fahrplan - ein Fahrschein - ein Fahrpreis - ein gemeinsames Marketing. Diese Ziele werden nicht durch ein
Mehr an Verkehrsleistungen angestrebt, wie dies im Raum Ellwangen der Fall war,
sondern vor allem durch eine weitest gehende Entzerrung der Bedienungszeiten
und einen Abbau von Parallelverkehren. Die dadurch frei werdenden gefahrenen
Kilometer bzw. Fahrerstunden stehen dann zu Zeiten zur Verfügung, zu denen
bislang kein Angebot besteht. Mit der Harmonisierung und
Durchtarifierung der Fahrpreise im Bereich von FahrBus Gmünd wird die
kreisweite Tarifkooperation in einem kleineren räumlichen Rahmen und mit
geringeren Preisreduzierungen vorweggenommen und in der Praxis erprobt. 3. Kooperationsgebiet, Liniennetz und
Fahrpläne a) Die bisher teilweise
unübersichtlichen Linien der Unternehmen erhalten künftig eine möglichst klare
Linienführung. Dazu muss das Liniennetz teilweise neu zugeschnitten werden.
Gleichzeitig werden bestehende Bedienungslücken geschlossen und undurchsichtige
Bedienungssituationen bereinigt. FahrBus Gmünd umfasst in Zukunft folgende
Hauptlinien: 21 Waldstetten - Schwäbisch Gmünd 31 Weiler i. d. B. - Heubach 61 (Spraitbach -) Durlangen - Schwäbisch Gmünd 62 Gschwend - Ruppertshofen - Lindach -
Schwäbisch Gmünd 63 Gschwend - Spraitbach - Schwäbisch Gmünd 72 Seifertshofen - Eschach - Leinzell -
Herlikofen - Schwäbisch Gmünd 73 Schechingen - Leinzell - Mutlangen/Iggingen -
Schwäbisch Gmünd 74 Untergröningen - Hohenstadt - Heuchlingen -
Herlikofen/Iggingen - Schwäbisch Gmünd 75 Schwäbisch Gmünd - Böbingen - Heubach 76 Abtsgmünd - Heuchlingen - Mögglingen -
Heubach. Auf folgende Neuerungen wird besonders
hingewiesen: - Schließung der Bedienungslücke zwischen
Leinzell und Lindach; dadurch u. a. Direktverbindung aus dem Raum Leinzell
zur Stauferklinik. - Schließung der Bedienungslücke Durlangen -
Spraitbach zur Schaffung eines wirtschaftlich attraktiven neuen Verkehrsangebotes
für Durlangen und Spraitbach. - Verbesserte Einbindung des ZF-Werks II
(Schießtal) aus Nordost sowie Einrichtung von Direktfahrten zwischen Schwäbisch
Gmünd (Stadtmitte) und Lindach. - Erweiterung der Linie Heubach -
Heuchlingen bis Abtsgmünd mit Anschluss auf Züge der DB Regio AG in Mögglingen. - Verbesserte Bedienung von Wohngebieten in
Böbingen und Mögglingen. b) Auf Grundlage der Fahrpläne der
einzelnen Unternehmen, die jeweils nur auf deren eigene Belange zugeschnittenen
waren, wurde von der Landkreisverwaltung zunächst ein neuer, möglichst
optimaler Fahrplansystementwurf für den gesamten Untersuchungsraum erarbeitet.
Darauf aufbauend wurden in zahlreichen Abstimmungsgesprächen detaillierte
Fahrpläne erstellt, die Grundlagen für ein unternehmensübergreifendes
Bedienungskonzept sind. Die endgültigen FahrBus Gmünd-Fahrpläne werden Anfang
2003 gemeinsam mit den Unternehmen endgültig festgelegt. Bei der Erarbeitung der Fahrpläne werden
folgende Bedienungsgrundsätze angewandt: - Verbesserung des Angebotes wo möglich - vergleichbares ÖPNV-Angebot im gesamten
Raum - Abdeckung des Einkaufsverkehrs am Vor- und
Nachmittag - Abdeckung der bekannten Belange im
Schüler- und Berufsverkehr - Abendverkehr mit Bussen bis ca.
22:30 Uhr - späteres Ergänzungsangebot mit Linientaxis Der Ausschuss für Umweltschutz und
Kreisentwicklung wird in seiner ersten Sitzung im Jahr 2003 über das neue Bedienungskonzept
informiert. Die endgültigen Fahrpläne werden rechtzeitig vor dem Start von
FahrBus veröffentlicht und allen Kundengruppen bekannt gemacht. Bei der
Erarbeitung der neuen Fahrpläne ist von entscheidender Bedeutung, dass
gegenüber den von den Verkehrsunternehmen bislang ohne Zuschüsse erbrachten
Verkehrsleistungen voraussichtlich nur geringfügig Fahrzeugmehrleistungen
anfallen. Geachtet wurde bei der Erarbeitung der neuen Fahrpläne auf eine bessere
Abstimmung zwischen den einzelnen Unternehmen. Selbstverständlich wurde auch
auf eine möglichst gute Verknüpfung von Bus und Schiene Wert gelegt. Diese
Maßnahmen tragen wesentlich zur Verbesserung des Angebotes bei. Zur wirtschaftlichen Bewertung der
einzelnen Fahrpläne vor Kooperationsstart mussten alle Fahrten der Wochentage
Montag bis Freitag, Samstag sowie Sonn- und Feiertag genauestens hinsichtlich
der Verkehrsleistungen und der Fahrereinsatzstunden erfasst werden. Als
Grundlage für die Bewertung wurden die veröffentlichten Fahrpläne des
vereinbarten Basisjahres 2000 herangezogen. Das selbe musste für alle
Überführungsfahrten der Unternehmen vorgenommen werden. Insgesamt wurden im
Jahr 2000 von allen FahrBus-Unternehmen
ca. 1.740.000 Fahrzeugkilometer (Besetzt-Fahrten) erbracht (Vergleich
FahrBus Ellwangen 1.670.000 km). Die selbe Datenerfassung ist für die
neuen Fahrpläne erforderlich. c) Die in den neuen Fahrplänen
veröffentlichten Fahrten werden von den Bussen der angeschlossenen Unternehmen
unter Optimierungsgesichtspunkten durchgeführt, unabhängig von der bisherigen
Liniengenehmigung der Beförderungsunternehmen. Somit können beispielsweise
Standzeiten am ZOB verringert und für die Fahrgäste möglichst optimale Angebote
geschaffen werden. 4. Vertragliche Regelungen Die Beziehungen zwischen den
Verkehrsunternehmen untereinander und mit dem Ostalbkreis werden durch folgende
Verträge geregelt: a) Kooperationsvertrag zwischen den
Verkehrsunternehmen mit dem Ostalbkreis b) Gesellschaftsvertrag der Verkehrsunternehmen
untereinander und unter Einbeziehung des Ostalbkreises als Gesellschafter c) Pool-Vertrag der Verkehrsunternehmer
untereinander d) Vorvertrag zur Gesellschaftsgründung Die Verträge sind durch die
nachstehenden Eckpunkte gekennzeichnet, auf die sich die Landkreisverwaltung
und die Unternehmen geeinigt haben: Zu a) und b) Kooperations- bzw.
Gesellschaftsvertrag Allgemeine Eckpunkte: - Entwicklung und Anwendung eines
FahrBus-Tarifs als einheitlicher Kundenfahrpreis, gültig im ganzen
Kooperationsgebiet, - Gegenseitige Anerkennung der Fahrscheine
auf allen Linien, - Verpflichtung der Unternehmen, bestehende
Bedienungsverbote und einschränkende Bestimmungen nicht anzuwenden, - Schaffung und Betreuung eines umfassenden
Fahrgastinformationssystems - einheitliches Marketing, - Kooperation der Unternehmen untereinander
und mit dem Ostalbkreis auf freiwilliger Grundlage; Verpflichtung zu vertrauensvoller
Zusammenarbeit, - Die Verkehrsunternehmen bleiben
selbstständig und sind weiterhin Inhaber ihrer Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz. - Die Einteilung der Busse und Fahrer
erfolgt auf der Grundlage von unternehmensübergreifenden Wagenumlaufplänen
unabhängig von der Genehmigungssituation und unter Beachtung kurzer
Anfahrtswege. - Finanzielle Unterstützung seitens des
Ostalbkreises durch Übernahme der verbundbedingten Aufwendungen. - Schaffung einer Geschäftsstelle, die auch
die Verteilung der Mittel des Landkreises als Verrechnungsstelle übernimmt. Tarifliche Regelungen: Die tariflichen Regelungen entsprechen
in ihrer Struktur bereits denjenigen, wie sie bei der kreisweiten
Tarifkooperation vorgesehen sind. Im Einzelnen ergeben sich folgende Eckpunkte: - Einheitlicher Zonenplan für das ganze
Tarifgebiet als Grundlage zur Ermittlung der Fahrpreise. - Übersichtliches und vereinfachtes Fahrausweis-Sortiment. - Einheitliche Fahrpreise (Abgabepreise). - Grundlage der Abgabepreise sind die
Haustarife der einzelnen Verkehrsunternehmen (sog. BE 39). Der Fahrgast
bezahlt einen verbilligten Abgabepreis. Den Differenzbetrag übernimmt der Landkreis.
- Bei Fahrscheinen von Umsteigern werden die
Abgabepreise durch pauschale Zahlungen des Landkreises noch einmal verbilligt. Damit wird im Gebiet von FahrBus Gmünd
das Fahrschein-Angebot übersichtlicher und preisgünstiger gestaltet. Dem
Fahrgast wird der Zugang zum ÖPNV erleichtert und der ÖPNV insgesamt
attraktiver. Beim Umstieg von FahrBus-Linien auf
Linien der Firma Abt kommt weiterhin der Übergangstarif der
Verkehrsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd (VSG) zur Anwendung. Anders als bei der kreisweiten
Tarifkooperation kommen bei FahrBus Gmünd noch keine Zuschüsse des Landes zum
Tragen. Die Zuschüsse des Landkreises zum FahrBus-Tarif sind im Rahmen der
späteren kreisweiten Tarifkooperation nach Auskunft des Verkehrsministeriums
als vorzeitiger Beginn nicht schädlich, wenn sie als eine Vorstufe zur
kreisweiten Tarifkooperation, die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach
Gründung von FahrBus Gmünd herbeigeführt würde, betrachtet werden können. Verkehrliche Regelungen: -
Die
Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, künftig Verkehrsleistungen mindestens in
gleichen Umfang wie im Kalenderjahr 2000 zu erbringen. Hierin sind
Mehrleistungen von bis zu 1 % ohne Kostenausgleich enthalten. - Die Grundzüge des neuen und verbesserten
Verkehrsangebotes (Linien und Fahrplan) sind in den Verträgen festgelegt. - Anträge nach dem
Personenbeförderungsgesetz auf Änderungen und Neueinrichtungen von
Verkehrslinien und Haltestellen sowie Änderungen von Fahrzeiten werden zwischen
den beteiligten Verkehrsunternehmen einvernehmlich abgestimmt. Aufgabenverteilung und
Finanzierung: -
Gemeinsame Aufgaben sind: Angebotsplanung mit Fahrplan- und Netzgestaltung, Betreuung des
FahrBus-Tarifs, Überwachung von Verkehrsleistungen und Nachfrage, Marketing,
Beratung, Fahrgastinformation, Kundenberatung, Aufstellung eines
Wirtschaftsplanes. -
Diese
Aufgaben werden von einer Geschäftsstelle mit Sitz im ZOB in Schwäbisch Gmünd
wahrgenommen. - Die Geschäfte von FahrBus Gmünd werden von
einem Geschäftsstellenleiter und zwei ehrenamtlichen Geschäftsführern geführt.
Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nach außen unbeschränkt, der
Geschäftsstellenleiter nur bei den laufenden Geschäften des Alltags. - Der Ostalbkreis beteiligt sich an den
kooperationsbedingten Personalkosten sowie den laufenden Geschäftskosten. - Grundlegende Fragen, insbesondere solche
der Aufgabenverteilung, werden in der “Gesellschafterversammlung” behandelt, in
der Vertreter der Verkehrsunternehmen und ein Vertreter des Landkreises
mitwirken. Die eine Hälfte der Stimmanteile liegt beim Landkreis, die andere
Hälfte bei den Unternehmen. -
Der
Ostalbkreis stellt für Marketingzwecke zur Einführung von FahrBus Gmünd und für
laufende Werbemaßnahmen Finanzmittel zur Verfügung. - Eigene Zuständigkeit der Unternehmen
bei folgenden Aufgaben: Betreuung der Fahrscheindrucker, Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
Lieferung der unternehmensbezogenen Abrechnung an die Verrechnungsstelle,
Fahrereinsatz. - Für strittige Fragen wird eine Schiedsstelle
eingerichtet. Start
von FahrBus Gmünd: Die Verkehrsunternehmen und die
Landkreisverwaltung sind sich darüber im Klaren, dass noch sehr viel
Detailarbeit zu leisten ist, insbesondere bei der Feinabstimmung der Fahrpläne
und der Erarbeitung eines unternehmensübergreifenden Umlaufplanes. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen,
dass der FahrBus Gmünd mit den neuen Fahrplänen am 28. April 2003 in
Betrieb gehen soll (erster Tag nach den Osterferien). Zu c) Poolvertrag: Hier vereinbaren die
Verkehrsunternehmer untereinander, dass sie künftig alle Fahrgeldeinnahmen
inklusive des Ausgleichs des Landkreises zur Harmonisierung und
Durchtarifierung in einen gemeinsamen Einnahmepool einbezahlen. Auf Grund eines
Schlüssels, der auf Basis der im Kalenderjahr 2000 erzielten
Fahrgelderlöse der Unternehmen gebildet wird, erfolgt dann die Zuscheidung der
Fahrgeldeinnahmen auf die einzelnen Verkehrsunternehmen. Damit wird
sichergestellt, dass Fahrgastwanderungen, die durch Verschiebungen von
Fahrtzeiten entstehen, ausgeglichen werden. Die Festlegung der Schlüsselzahlen
und die dazu notwendige Erfassung von Wirtschaftsdaten erfolgen unter
Einschaltung eines Wirtschaftsprüfers und erfordern von den Unternehmen ein
hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen. Diese Lösung hat unter Gesichtspunkten
der Verträglichkeit mit dem Europa-Recht erhebliche Vorteile. Zu d) Vorvertrag
zur Gesellschaftsgründung: Von großer Bedeutung für die
Verkehrsunternehmen ist die Beschreibung der von ihnen zu erbringenden
Verkehrsleistungen. Diese Beschreibung wird erst Anfang des Jahres 2003
vorliegen. Erst ab diesem Zeitpunkt sind alle wesentlichen Vertragsbestandteile
geklärt, so dass dann die Verträge abgeschlossen werden können. Andererseits
müssen viele Vorbereitungshandlungen anlaufen, bevor die zu erbringenden
Verkehrsleistungen abschließend beschrieben werden können. Dies gilt insbesondere
für die Ausschreibung der Stelle des Geschäftsstellenleiters. Deshalb schlägt
die Landkreisverwaltung mit Zustimmung der Verkehrsunternehmen vor, dass im
Rahmen eines Vorvertrages eine Gesellschaft zur Gründung von FahrBus Gmünd
gebildet wird, die damit später in die eigentliche FahrBus-Gesellschaft
umgewandelt wird. 5. Entstehende Kosten von FahrBus Gmünd im
Vergleich zu den Kosten von FahrBus Ellwangen a) Kostensituation bei FahrBus Gmünd aa) Laufende Kosten, die der Landkreis zu
100 % übernimmt: - Durchtarifierungsverluste
(Pauschale) 10.000 € Folge: Entsprechende
Entlastung bei den Aufwendungen des Ostalbkreises für die Verkehrsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd Harmonisierungsverluste
(Spitzabrechnung) maximal 60.000 € 70.000 € Gegenseitige Anerkennung der Fahrscheine
auf parallel gefahrenen Strecken: TG Mutlangen (wie bisher) ca.
38.000 € TG Leinzell/Iggingen (neu) ca.
35.000 € ca.
73.000 € Zusammen: 143.000 € bb) Laufende Kosten der Geschäfts- und Verrechnungsstelle, die der
Landkreis zu 50 % auf Nachweis übernimmt: - Personalkosten
für Aufwand Geschäftsführer (ehrenamtlich),
Geschäftsstellenleiter und Zusatzkraft 95.000
€ - Geschäftskosten: ZOB-Raum 12.000 € laufende
Geschäfts-/Bürokosten 10.000 € Marketing 10.000 € Summe: 32.000 € Zusammen: 127.000 € Davon
Anteil Landkreis (50 %) 63.500 € Insgesamt
jährliche Kosten für Landkreis 206.500 € Die
Verkehrsunternehmer übernehmen im Jahr 63.500 € cc) Einmalige nachgewiesene Kosten bei Gründung
des FahrBus Gmünd Büro-Ausstattung EDV-Ausstattung, Softwareanpassungen u.a. (Kostengünstige Übernahme von Möbeln von 35.000 € RBS des ehemaligen RegionalCenters Schwäbisch Gmünd) Marketing zur Einführung von FahrBus Gmünd 35.000 € Summe: 70.000
€ b) Kosten von FahrBus Ellwangen: aa) Laufende Kosten (im Jahr 2000) - Durchtarifierungs-
und Harmonisierungsverluste 47.500 € Personal-
und Geschäftskosten 164.100 € zusätzliche
Fahrleistungen 409.000 € - Leistungen
des Landkreises: Mittel
aus § 28 FAG 163.000 € Landkreismittel
bis zu 230.000 € Die
Landkreismittel sind bis auf das Jahr 1997 in
vollem Umfang ausgeschöpft worden. Darstellung
der nicht gedeckten Kosten in den Folgejahren:
1998 - 80.000 €; 1999 - 90.700 €; 2000 -
98.400 € (von Unternehmen auszugleichen) bb) Einmalige Kosten: 71.000 € 6. Erläuterungen zu den entstehenden Kosten
und ihrer Struktur a) Die vorgesehene Kostenstruktur bei FahrBus
Gmünd ist in hohem Maße auf die Erfordernisse des EU-Rechts zugeschnitten. Die
Abrechnung der fahrgastbezogenen Zuschüsse zum Ausgleich von
Harmonisierungsverlusten kann über EDV wirtschaftlich gestaltet werden. Alle
anderen Kostenblöcke lassen sich durch Vorlage von Rechnungen vergleichsweise
einfach abrechnen. Die Landkreisverwaltung wird auf FahrBus Ellwangen wegen
einer entsprechenden Umgestaltung der dortigen Verträge zugehen. b) Die für FahrBus Gmünd dargestellten Kosten
sind mit den beteiligten Verkehrsunternehmen ausgehandelt worden. Dass die Aufwendungen des Landkreises für
FahrBus Gmünd niedriger als bei FahrBus Ellwangen sind, hängt unter anderem
auch damit zusammen, dass der Verkehr im Raum Schwäbisch Gmünd bereits heute -
vor FahrBus-Gründung - besser ist, als im Raum Ellwangen zum entsprechenden
Zeitpunkt. So werden bei FahrBus Gmünd z. B. aller Voraussicht nach keine
Verkehrsmehrleistungen erforderlich. c) Die Mittel für die gegenseitige Anerkennung
von Fahrscheinen auf parallel befahrenen Strecken (zwischen Mutlangen und
Schwäbisch Gmünd sowie Leinzell und Schwäbisch Gmünd) dienen zum Ausgleich
entstehender Einnahmeverluste für den Fall, dass Fahrgäste zu anderen
Unternehmen abwandern, die die parallelen Strecken ebenfalls bedienen. Diese
Gefahr ist bei einer Kooperation ohne Alteinnahmensicherung in der Tat gegeben.
Durch die gemeinsame Vereinnahmung der Einnahmen und die Aufteilung nach einem
festgelegten Schlüssel ist dieses Risiko jedoch gemildert. Die Verkehrsunternehmen machen jedoch
geltend, dass die Ausgleichszahlungen für die gegenseitige Anerkennung von
Fahrscheinen im Raum Mutlangen in Höhe von ca. 38.000 € ein
fahrpreissenkendes Element zur Ermittlung der Haustarife (BE 39) sei. Diese
müssten wesentlich erhöht werden, wenn diese Ausgleichszahlungen entfielen. Auch würden bei einer Erhöhung der
Haustarife die weggefallenen Beträge ohnehin in Form von Harmonisierungsverlusten
wieder auf den Landkreis zukommen. Höhere Haustarife würden zudem gleichzeitig
zu einer Senkung der Ausgleichszahlungen nach
§ 45 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) führen. Weiter liege keine klassische
Alteinnahmensicherung vor, sondern lediglich die Absicherung in Form eines
konstanten Verteilerschlüssels auf der Grundlage der Einnahmen im
Jahr 2000. Eine Absicherung der Entwicklung der Einnahmen der FahrBus
Gmünd-Unternehmen insgesamt bestehe nicht. Darüber hinaus haben die
Verkehrsunternehmen erklärt, dass der Raum Leinzell dem Raum Mutlangen im
Hinblick auf die oben genannten Ausgleichszahlungen gleichgestellt werden
müsse. Insgesamt haben die beteiligten
Verkehrsunternehmen erkennen lassen, dass sie der Beibehaltung der oben
genannten Ausgleichszahlungen für den Raum Mutlangen und der Einführung von
angemessenen Ausgleichszahlungen für den Raum Leinzell als eine für den
wirtschaftlichen Betrieb von FahrBus Gmünd grundlegende Bedeutung beimessen.
Auch sei keine wirtschaftlichere Lösung denkbar. Die Landkreisverwaltung hat für die
Auffassung der Verkehrsunternehmen Verständnis, zumal die bei FahrBus Gmünd für
den Ostalbkreis entstehenden Kosten deutlich niedriger liegen als die Kosten
bei FahrBus Ellwangen. Die Landkreisverwaltung hält die
Fortführung der Ausgleichsleistungen an die Unternehmen Kolb, Schuster und RBS
für die gegenseitige Anerkennung der Fahrscheine auf der parallel befahrenen
Strecke von Schwäbisch Gmünd nach Mutlangen in Höhe von 38.000 € für
gerechtfertigt. Auch sollten solche Ausgleichsleistungen nach Auffassung der
Landkreisverwaltung auch für den Raum Leinzell eingeführt werden, wobei eine
Höhe von ca. 35.000 € im Jahr für angemessen gehalten werden. d) Die oben genannten Harmonisierungs- und
Durchtarifierungsverluste werden in der dargestellten Höhe nur bis zur Einführung
der kreisweiten Tarifkooperation anfallen. Dies wird in etwa 2 Jahren der
Fall sein. Diese kreiseinheitliche Regelung wird dann auch für das Gebiet von
FahrBus Gmünd gelten. 6. Weiteres Vorgehen Die oben genannten Verträge müssen
noch ausformuliert werden. Ein Arbeitsentwurf zum Kooperations- und
Gesellschaftsvertrag, der von den Verkehrsunternehmen grundsätzlich akzeptiert
ist, liegt vor. Die Verkehrsleistungen der Unternehmen sind noch abschließend
exakt zu ermitteln. Sie werden dem Ausschuss für Umweltschutz und
Kreisentwicklung in der ersten Sitzung des Jahres 2003 vorgelegt werden. Die Verkehrsunternehmen müssen sich
noch auf den endgültigen Verteilerschlüssel auf der Grundlage der Einnahmen im
Jahr 2000 einigen. Bis zum Start von FahrBus Gmünd Ende
April 2003 sind weiterhin noch folgende Schritte erforderlich: -
Endgültige
Formulierung der erforderlichen Verträge. -
Einstellung
eines Geschäftsstellenleiters sowie einer Teilzeitkraft für die
Geschäftsstelle. -
Bestellung
von zwei Geschäftsführern. -
Sachliche
Ausstattung des ZOB-Raumes. -
Linienerweiterungen,
Haltestellenanordnungen, Fahrplanzustimmungsverfahren. -
Überarbeitung
der Fahrpläne mit unternehmensübergreifender Wagenumlaufplanung und
Fahrereinsatzplanung. -
Abstimmung
des FahrBus Gmünd-Tarifs mit allen Teilelementen. -
Erarbeitung
eines Werbekonzeptes. Finanzierungen und
Folgekosten: Für
die Kooperation FahrBus Gmünd fallen jährliche Aufwendungen für den Ostalbkreis
in Höhe von ca. 206.500 € an. Die Nettomehrbelastung für den Haushaltsplan
beträgt lediglich 158.000 €, da Aufwendungen in Höhe von 38.500 € für
die Tarifgemeinschaft Mutlangen und 10.000 € für die VSG bereits bisher
anfallen. Für einmalige Aufwendungen zur Gründung von FahrBus Gmünd werden ca.
70.000 € benötigt. Im
Verwaltungshaushalt des Jahres 2003 sind unter der Haushaltsstelle
Nr. 1.7921.637710 (FahrBus Gmünd) 207.000 € bereitzustellen. Anlagen: 1 Sichtvermerke: Fachamt __________________________________________________ Maier
Fachdezernent __________________________________________________ Götz Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel
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