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Vorlage - 001/2014  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Kreissparkasse Ostalb
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
18.02.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Ostalb in seiner Sitzung am 31. Januar 2014 beschlossenen Änderung der Satzung der Kreissparkasse Ostalb wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 13 Abs. 1 Sparkassengesetz Baden-Württemberg (SpG) gehören dem Verwaltungsrat der Sparkassen mindestens neun und höchstens 18 Mitglieder an. In besonderen Fällen kann die Höchstzahl überschritten werden. Die Zahl der Mitglieder muss durch drei teilbar sein und wird in der Satzung bestimmt. § 13 Abs. 2 SpG regelt, dass der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und zu einem Drittel aus Beschäftigten der Kreissparkasse besteht. Die restliche Anzahl der Mitglieder sind „weitere Mitglieder“, welche durch den Kreistag zu bestellen sind. Die Bestellung der Mitglieder des
Verwaltungsrats erfolgt jeweils für eine komplette Amtsperiode. Eine Änderung der Mitgliederzahl während der Amtszeit ist nicht möglich.

 

Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Ostalb hat nach § 6 ihrer Satzung 21 Mitglieder. Damit wird seit der Fusion der beiden Sparkassen Aalen und Schwäbisch Gmünd die Ausnahmeregelung des § 13 Abs. 1 Satz 3 SpG in Anspruch genommen.

 

Die nächste Bestellung des Verwaltungsrats der Kreissparkasse wird im Zuge der Kommunalwahlen 2014 erfolgen. Entsprechend den Vorberatungen im Ältestenrat und im Ausschuss für Bildung und Finanzen sowie im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Ostalb selbst soll im Zuge der Kommunalwahlen 2014 der Status Quo beibehalten werden. Gleichzeitig hat man sich dabei darauf geeinigt, die Mitgliederzahl des Verwaltungsrats mit Wirkung ab der Konstituierung im Jahr 2019 auf 18 zu reduzieren.

 

Für eine Änderung der Satzung ist der Erlass einer Änderungssatzung notwendig,
worüber nach § 12 Abs. 2 Ziffer 1 SpG der Verwaltungsrat zu beschließen hat.

 

Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Ostalb hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2014 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

„Satzung zur Änderung der Satzung der Kreissparkasse Ostalb

Die Satzung der Kreissparkasse Ostalb vom 14. Dezember 1973, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 21.07.2007, wird wie folgt geändert:
 

1. Änderung des § 6 der Satzung
 

§ 6 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
 

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, 11 weiteren Mitgliedern und 6 Vertretern der Beschäftigten.

 

2. Inkrafttreten
 

Die geänderte Satzung tritt am Tag der Neukonstituierung des Verwaltungsrats nach den Kommunalwahlen in 2019 in Kraft.“

 

Für die Satzungsänderung ist gemäß § 7 SpG die Zustimmung des Kreistags und des Regierungspräsidiums Stuttgart erforderlich.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Schneider

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel