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Vorlage - 223/2013  

 
 
Betreff: Nahverkehrsplan für den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
29.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
NVP_Deckblatt 2013-11-14
NVP_Text 2013-11-14
NVP_Karten 2013-11-14
NVP_Anlagen 2013-11-14

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Nahverkehrsplans für den Ostalbkreis zu.

 

2.              Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung des Beschlusses über den endgültigen Nahverkehrsplan das Anhörungsverfahren durchzuführen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wurde zuletzt in der Sitzung vom 24. September 2013 über den Sachstand des Verfahrens berichtet. Auf Grundlage des in dieser Sitzung präsentierten Planungsstandes wurden von der beauftragten Bietergemeinschaft BBG & Partner/Nahverkehrsberatung Südwest (NBSW) der Entwurf des Nahverkehrsplans (Textteil mit Anlagen und Karten) fertig gestellt. Die wesentliche Inhalte des Entwurfs werden von Herrn Maier, NBSW, vorgestellt.

 

In der Einleitung wird festgehalten, dass der Ostalbkreis mit dem vorliegenden Nahverkehrsplan den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV in den nächsten Jahren festlegt. Er löst den bisherigen Nahverkehrsplan, der im September 1999 beschlossen wurde, ab. Dieser Plan manifestiert nicht nur die politische Willensbildung, sondern stellt gleichzeitig ein Rechtsinstrument dar, mit dem die Erteilung von Liniengenehmigungen beeinflusst wird. Kernpunkt des Nahverkehrsplans ist die Festlegung von Zielen und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV im Ostalbkreis. Hier wird festgelegt, welches räumlich abgestufte Bedienungsniveau gesichert oder erreicht werden soll, wie die Hauptverkehrsachsen in ihrer Attraktivität gestärkt und die Daseinsvorsorge in der Fläche vor dem Hintergrund der demographischen Veränderung in der Zukunft gesichert werden kann. In Kapitel 2.6 ist die genehmigungsrechtlich relevante sogenannte „ausreichende Verkehrsbedienung“ festgelegt. Die in Kapitel 3 dargelegte Möglichkeit, Linienbündel zu definieren, ermöglicht dem Ostalbkreis als Aufgabenträger für den ÖPNV genehmigungsrechtlich eine integrierte Planung und Verkehrsbedienung sowie einen wirtschaftlichen Ausgleich der einzelnen Linien in den Teilräumen abzusichern. Insgesamt wurden 8 Linienbündel mit einem Gesamtumfang von ca. 11 Mio. km/Jahr dargestellt. Die auf Grundlage eines beschlossenen Linienbündelungskonzeptes mögliche Harmonisierung von Laufzeiten von Genehmigungen kann nach den Ausführungen in Kapitel 3 frühestens im August 2016 starten. Detaillierte Ausführungen zur rechtlichen Wirkung der Festlegungen einer ausreichenden Verkehrsbedienung und von Linienbündelungen finden sich in Kapitel 1.1.2 des Textteiles.

 

Nachdem es sich bei dem Nahverkehrsplan nicht um ein Verkehrsgutachten handelt, werden die grundlegenden Analyseergebnisse am Ende des Werkes dokumentiert. Dort finden sich Basisinformationen zur Raumstruktur, Verkehrsangebot, Verkehrsnachfrage und zu deren Entwicklung. Der ÖPNV-Finanzierung und deren Entwicklung wird am Ende des Nahverkehrsplans im Kapitel 5.4.5 ein besonderes Augenmerk geschenkt. Hier wird festgehalten, dass sich die finanzielle Situation des Nahverkehrs im Ostalbkreis bis 2018 je nach Szenario verschlechtern wird. In Kombination mit der Erlösprognose wird eine Finanzierungslücke zwischen 3,0 und 11,1 Mio. € bis 2018 aufgezeigt.

 

Anhörverfahren

 

Im Rahmen einer vorgezogenen Beteiligung wurden den betroffenen Verkehrsunternehmen als Auszug aus dem Vorentwurf die Kapitel „Ziele und Rahmenvorgaben“ sowie „Linienbündelungskonzept“ zugeleitet. Die Städten und Gemeinden im Ostalbkreis erhielten gleichzeitig im Rahmen des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens die Ziele und Rahmenvorgaben.

 

 

Entsprechend § 12 des ÖPNV-Gesetzes Baden-Württemberg sind bei der Vorbereitung des Nahverkehrsplanes die Gemeinden im Gebiet des Aufgabenträgers, der örtlich zuständige Träger der Regionalplanung, die Straßenbaulastträger, die vorhandenen Verkehrsunternehmer sowie die für die Erteilung von Genehmigungen für Linienverkehre nach dem Personenbeförderungsgesetz zuständigen Behörden zu beteiligen. Soweit Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte der Aufgabenträger vorhanden sind, sind diese anzuhören. Andere Stellen können beteiligt werden. Ebenfalls sind benachbarte Aufgabenträger in den Planungsprozess einzubinden.

 

Das offizielle Anhörungsverfahren schließt sich unmittelbar an die Beschlussfassung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung an. Der Versand der Unterlagen an die zu beteiligenden Stellen ist in der ersten Dezemberwoche vorgesehen. Zur Sicherstellung einer Beratung in den kommunalen Gremien, ist eine Fristsetzung für Anfang Februar 2014 vorgesehen.

 

Die Aufstellung des Nahverkehrsplans erfolgt durch einen Beschluss des Aufgabenträgers (Kreistag des Ostalbkreises) und ist dem Regierungspräsidium anzuzeigen.


Anlagen

 

1

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

__________________________________________

 

Maier

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 NVP_Deckblatt 2013-11-14 (79 KB)    
Anlage 4 2 NVP_Text 2013-11-14 (1348 KB)    
Anlage 3 3 NVP_Karten 2013-11-14 (9467 KB)    
Anlage 1 4 NVP_Anlagen 2013-11-14 (2439 KB)