Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Bildungs- und Finanzausschuss nimmt von der Aufstellung der Privaten Beruflichen Schulen im Ostalbkreis Kenntnis. Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der Verabschiedung des Schulentwicklungskonzepts 2013 in der Kreistagssitzung vom 05.11.2013 wurde von der SPD-Fraktion das Thema „Berufliche Privatschulen im Ostalbkreis“ diskutiert bzw. angefragt. Aus der folgenden Darstellung sind die uns vom Regierungspräsidium Stuttgart übermittelten aktuellsten Zahlen ersichtlich.
Aufstellung der Privaten Beruflichen Schulen im Ostalbkreis - Bildungsgänge, Klassenstufen, Schülerzahlen
Die Zahlen basieren auf der Schulstatistik 2012/2013. Stichtag für die Schulstatistik 2013/2014 war der 16.10.2013. Dem Regierungspräsidium Stuttgart liegen diese Zahlen noch nicht vollständig vor. Die Zahlen 2013/2014 sind frühestens im Januar/Februar 2014 verfügbar. Kosten der Schülerbeförderung für den Ostalbkreis
Die Kosten der Schülerbeförderung basieren auf den ausgegebenen Schülermonatskarten im Schuljahr 2012/2013.
Bei den Kosten der Schülerbeförderung handelt es sich um den tatsächlichen Zuschuss des Geschäftsbereichs Nahverkehr zu den Fahrkarten der Schüler. Sonderfahrten für diese Schulen sind nicht eingerichtet. Die Kosten wurden aus den Fahrkartenabrechnungslisten der Verkehrsunternehmen entnommen und je Schule aufsummiert. Die Schülerinnen und Schüler bezahlen einen Eigenanteil in Höhe von 35,- € monatlich. Den Differenzbetrag zu den Haustarifen der Verkehrsunternehmen bezahlt der Ostalbkreis gemäß der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten und der Tarifkooperation OstalbMobil.
Besonderheit/Ausnahme:
Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten nach § 18 Finanzausgleichsgesetz (FAG) ist auf öffentliche Schulen sowie auf Fachschulen und private Ersatzschulen für die das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die oberste Aufsichtsbehörde ist, beschränkt. Für Fachschulen für soziale Berufe, wie z.B. Jugend- und Heimerzieher, Sozialwesen, Gesundheits- und Krankenpflege, Schule für medizinisch-technische Assistenz, die dem Sozialministerium unterstellt sind, wird keine Fahrtkostenerstattung gewährt. Dies ist auf die Schulreform von 1965 und der damaligen Schulentwicklungspläne zurückzuführen. Die Reform führte für viele Schülerinnen und Schüler zu weiteren Schulwegen als bisher. Die Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales wurden vom Geltungsbereich des Gesetzes zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens ausdrücklich ausgenommen und nicht in die in § 18 FAG getroffene Regelung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten einbezogen.
======= Finanzierung und Folgekosten
Keine.
Anlagen
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Sichtvermerke
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