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Vorlage - 209/2013  

 
 
Betreff: Bericht zur Situation junger Menschen im Leistungsbereich des SGB II
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
05.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Einleitung

 

Junge Menschen gehören seit Beginn des SGB II zur wichtigsten Zielgruppe des Jobcenter Ostalbkreis. Das Jobcenter hat sich zum Ziel gesetzt, dass jeder Jugendliche ein Angebot erhält und nicht untätig oder unversorgt ist. Dieses Ziel wird durch eine besonders hohe Kontaktdichte von mindestens allen vier Wochen bei den Integrationsfachkräften unterstützt.

 

Im Berichtsjahr 2013 ist es den Integrationsfachkräften gelungen, alle ausbildungsplatzsuchenden jungen Menschen in einen Ausbildungs-,  Studien- oder Schulplatz zu integrieren.

 

Jugendliche und jungen Erwachsene im SGB II Bezug

 

Insgesamt werden aktuell 1.300 junge Menschen im Jobcenter Ostalbkreis betreut.

Diese unterteilen sich in 470 Schüler, die nach dem Schülerkonzept betreut werden,

120 junge Frauen und Männer, die Kinder unter 3 Jahren erziehen und 300 Jugendlichen, die sich in der Ausbildung (schulisch, betrieblich und überbetrieblich), in einer Einstiegsqualifizierung (EQ) oder in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befinden. Bei diesen reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, den Bedarf aus eigenen Mitteln zu decken. Sie erzielen entweder kein Einkommen (z.B. im ersten Lehrjahr an der Berufsfachschule für Schreiner oder Friseure) oder die Ausbildungsvergütung ist zur Deckung des Lebensunterhaltes zu gering.

 

Darüber hinaus werden 280 Arbeitssuchende betreut. Diese besuchen entweder eine Maßnahme des Jobcenters, absolvieren ein freiwilliges soziales Jahr oder sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei diesen sogenannten Ergänzern reicht das Einkommen der Beschäftigung nicht zur Bedarfsdeckung aus.

 

Abbildung 1

 

Den wichtigsten Teil der Arbeit im U25 Team bildet der Personenkreis der arbeitslosen jungen Menschen. Zum Zeitpunkt Oktober 2013 sind dies 130 Personen.

 

Abbildung 2: Arbeitslose unter 25 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 3: Struktur der Arbeitslosen unter 25 Jahren

 

 

Die erste Priorität in der Arbeit mit Jugendlichen, ist die Heranführung und das Erreichen eines Berufsabschlusses.

Dies ist vielfach eine Herausforderung, da z. B. 11 Personen keinen Schulabschluss vorweisen können und weitere 26 Personen einen schlechten Haupt- oder Sonderschulabschluss haben.

 

Im Fallmanagement werden 75 Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen betreut. Sie sind z.B. obdachlos, haben Suchterkrankungen und wurden bereits straffällig. Gerade die straffälligen und/oder suchtkranken Jugendlichen bilden dabei eine besondere Zielgruppe. Hier ergibt sich häufig ein besonderes Spannungsfeld durch den gesetzlich verankerten Grundsatz des „Förderns und Forderns“. Diese jungen Menschen entziehen sich dem Beratungsangebot, in dem sie kurzfristig Aushilfstätigkeiten annehmen oder den Terminen im Jobcenter nicht nachkommen. Kurzfristige Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit treten deshalb in einem besonders hohen Maße auf. Es ist für die Fachkräfte eine Herausforderung, Jugendliche dauerhaft im Integrationsprozess zu halten. Sanktionen sind hier nicht immer das richtige Mittel, um zu der gewünschten Verhaltensänderung zu führen und werden daher mit besonderem „Augenmaß“ angewendet.

 

Nur 18 der arbeitslosen jungen Menschen bringen eine abgeschlossene Ausbildung mit. Die Arbeitslosigkeit ist hier eher kurzfristig und die Jugendlichen können in der Regel schnell wieder in Arbeit integriert werden.

 

Neben den Bestandszahlen an jugendlichen Arbeitslosen sind für das Jobcenter Ostalbkreis die Zu- und Abgänge in und aus der Arbeitslosigkeit eine wichtige Größe. Sie zeigen insbesondere auf, dass sich die Jugendarbeitslosigkeit im Ostalbkreis nur wenig verfestigt hat. Über das Jahr betrachtet, gibt es durchschnittlich jeden Monat 82 Zu- und 84 Abgänge.

 

Abbildung 4: Zu- und Abgänge der Arbeitslosen unter 25 Jahren

 

 

Eine weitere besondere Zielgruppe unter den Jugendlichen sind die Alleinerziehenden. Die meisten davon sind junge Frauen, die während der Schwangerschaft beim Jobcenter einen Antrag auf SGB II Leistungen stellen. Es wird schon in der Schwangerschaft Kontakt zu den Erziehungsberatungsstellen und dem Amt für Jugend und Familie hergestellt. Auch in der Elternzeit wird die Zusammenarbeit angeregt, um gemeinsam frühzeitig Schritte zur beruflichen Integration zu vereinbaren. Dies gestaltet sich mitunter sehr schwierig, da nur die wenigsten über einen Berufsabschluss verfügen. Bei der Integration in Ausbildung in Verbindung mit der Kinderbetreuung bedarf es besondere Anstrengungen der Integrationsfachkräfte.

 

Abbildung 5: Alleinerziehende unter 25 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Organisation des U25 Teams

 

Das U25 Team ist an allen vier Standorten des Jobcenters vertreten und betreut alle jungen Menschen von 15 Jahre bis unter 25 Jahren, die sich im Arbeitslosengeld II-Bezug befinden.

 

Die Fallmanager/innen kümmern sich um Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen, wie Sucht-, Obdachlosen-, Schuldenproblematik. Durch diese verschiedenen Problemlagen ist eine sofortige Vermittlung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zunächst nicht möglich. Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement greift unterstützend bei Problemen ein, um die Jugendlichen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu aktivieren.

 

Die Vermittler/innen haben die Aufgabe, die arbeitsmarktnahen arbeitslosen und arbeitssuchenden Kunden in Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln.

 

Des Weiteren betreuen die Vermittler/innen auch alle Schüler/innen, um frühzeitig am Übergang Schule und Beruf ansetzen zu können. Hierzu wurde ein „Entlass-Schülerkonzept“ entwickelt. Dieses konzentriert sich auf die Schüler/innen, die im Folgejahr die Schule verlassen. Die Kontaktaufnahme erfolgt im Sommer des Vorentlassjahres, um frühzeitig zu erfahren, welchen Weg sie nach der Schule einschlagen möchten. Suchen sie einen Ausbildungsplatz, werden sie intensiv betreut und erhalten regelmäßig passende Angebote für Ausbildungsstellen. Der Firmenkundenservice des Jobcenters wird für die Ausbildungsplatzsuchenden auch initiativ durch gezielte Ansprache von Ausbildungsbetrieben aktiv.

 

Beratungsarbeit

 

Die Arbeit der Integrationsfachkräfte wird geleitet vom Motto „Keiner darf im Übergang Schule und Beruf verloren gehen“ und gestaltet sich nach Prioritäten:

 

Priorität 1: Vermittlung in einen Ausbildungsplatz

Priorität 2: Maßnahmen für nicht ausbildungsreife Jugendliche

Priorität 3: Vermittlung in einen Arbeitsplatz

 

Die aktive Arbeitsförderung ist der wichtigste Baustein in der Vermittlungsarbeit. Nach einem ausführlichen Assessment durch die Integrationsfachkraft wird das individuell passende Instrument der aktiven Arbeitsförderung angewendet.

 

Abbildung 6: Beratungs- und Angebotsmodell für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Priorität 1: Vermittlung in Ausbildung

 

Der erste Ansatz in der Arbeit mit den Jugendlichen ist präventiv, um die Arbeitslosigkeit im Vorfeld zu verhindern.

 

Zusammenarbeit mit Projekten des Europäischen Sozialfonds und Schulen

 

Schon bei den Schülern wird mit der aktiven Arbeitsförderung begonnen. Hier arbeitet das Jobcenter eng mit seinen Netzwerkpartnern zusammen. An den allgemeinbildenden Schulen ist das ESF-Projekt „Zukunft“ seit mehreren Jahren fest verankert. An den Beruflichen Schulen setzt sich die Unterstützung durch das Projekt „Ausbildungsvermittlung junger Menschen im Ostalbkreis (AVJ)“ für Jugendliche fort, die nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule noch keinen Ausbildungsplatz erhalten haben. Ziel der Projekte ist eine passgenaue Vermittlung in Praktika, betriebliche Ausbildungen aber auch die Entwicklung von beruflichen Alternativen.

 

Das Jobcenter arbeitet auch sehr eng mit weiteren ESF-Projekten, die entweder an den Schulen oder in den Kommunen stattfinden, zusammen. Projekte sind beispielsweise „Ausbildung Chefsache“, „Azubi statt ungelernt“ oder „MTAO (Mehr türkische Auszubildende im Ostalbkreis)“. Bei diesen Projekten liegt der besondere Fokus auf jugendlichen Migranten.

 

Fallbeispiel:

Ein türkischer Hauptschüler mit Noten im 4- er Bereich, der mit den Eltern und zwei Geschwistern in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, möchte gerne eine Ausbildung als Industriemechaniker absolvieren. Die Berufsorientierung fand bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit statt. Seine Familie wünscht, dass er diesen Beruf erlernt und er ist daher nicht bereit, Alternativen in Betracht zu ziehen. Die Arbeitsvermittlerin stellt Herrn Y. daraufhin das Projekt MTAO vor. Ein wichtiger Bestandteil der Maßnahme ist es, aktiv mit den Jugendlichen und vor allem mit den Eltern zusammen zu arbeiten. Unterstützung bei der Berufswahl und die Erarbeitung beruflicher Alternativen werden auch in der Muttersprache angeboten.

 

Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit

 

Ein enger Austausch des Jobcenters mit den Fachstellen der Arbeitsagentur garantiert den Jugendlichen im Übergang von Schule in den Beruf eine optimale und umfassende Beratung und Betreuung.

 

Jugendliche, die in der Berufswahl unentschlossen sind, werden vom persönlichen Ansprechpartner des  Jobcenters an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit zur beruflichen Orientierung verwiesen. Die Berufsberatung erfüllt dabei den im SGB III gesetzlichen festgelegten Auftrag der Berufsorientierung. Die Ausbildungsvermittlung findet im Anschluss daran im Jobcenter statt. Im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit informieren sich regelmäßig Maßnahmeteilnehmer/innen des Jobcenters mit ihren Berater/innen über alle Themen rund um den Beruf.

 

Jugendliche mit einem besonderen Förderbedarf, z.B. Abgänger aus Förderschulen, werden vom Jobcenter beraten und an das Reha-Team der Agentur für Arbeit verwiesen. Die Erstausbildung wird durch die Agentur für Arbeit gefördert.

 

Bei den Ausbildungsplatzmessen im Ostalbkreis ist das U25-Team des Jobcenters regelmäßig mit einem eigenen Stand vertreten. Sowohl Jugendliche als auch Ausbildungsbetriebe werden hier vom U25 Team und dem Firmenkundenservice über die Fördermöglichkeiten und das Beratungsangebot des Jobcenters aus erster Hand informiert.

 

Priorität 2: Maßnahmen für nicht ausbildungsreife Jugendliche

 

Trotz dieser vielen verschiedenen Angebote werden nicht immer alle Jugendlichen direkt in Ausbildung vermittelt. Bei vielen liegt die „Ausbildungsreife“ noch nicht vor. Die fehlende Ausbildungsreife kann z. B. an mangelnden sozialen aber auch intellektuellen Kompetenzen liegen. Hier setzen z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) über die Arbeitsagentur oder spezielle Maßnahmen des Jobcenters (z.B. Aktiv 2014 oder Einstiegsqualifizierung) an. Bei der Einstiegsqualifizierung absolvieren die Jugendlichen ein Langzeitpraktikum bei einem Arbeitgeber mit der Option, im Anschluss direkt ins zweite Lehrjahr einzusteigen.

 

Spezielle Maßnahmen des Jobcenters

 

Angebote des Jobcenters sind ausreichend vorhanden, um die jungen Erwachsenen bei ihren Bewerbungen und ihrer Praktikumssuche zu unterstützen.

 

Fallbeispiel:

Frau L. möchte gerne eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau absolvieren. Auf Grund der schlechten Mathematiknote (4) sind alle Versuche der Vermittlung in einen Ausbildungsplatz fehlgeschlagen. Frau L. wird das Angebot des Berufspraktischen Jahrs (BPJ) unterbreitet. In dieser Maßnahme werden die Bewerbungsunterlagen überarbeitet, Vorstellungsgespräche geübt sowie soziale und intellektuelle Kompetenzen trainiert. Der wichtigste Punkt ist aber die Möglichkeit, sich über ein Praktikum bei einem Arbeitgeber zu beweisen. Frau L. erhält die Chance bei einem Lebensmittelgeschäft und erhielt über diesen Weg einen Ausbildungsplatz.

 

Für junge Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen gibt es neben dem Fallmanagement spezielle Maßnahmen wie die aufsuchende Integrationsarbeit und das Sportprojekt. Die kommunalen Eingliederungsleistungen der Suchtberatung und der Psychosoziale Betreuung runden das Unterstützungsangebot ab.

 

Fallbeispiel:

Herr V. möchte gerne eine Ausbildung als Mediengestalter absolvieren. Es wird ein Praktikum vereinbart, welches er abbricht. Im nachgehenden Gespräch stellt sich heraus, dass er spielsüchtig ist und deswegen oft verschlafen hat. Herr V. wird im Fallmanagement betreut und der Kontakt zur Suchtberatung der Diakonie wird hergestellt. Er nimmt dort regelmäßig seine Termine wahr und kann nach mehreren Beratungsgesprächen einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen. Durch eine mehrwöchige stationäre Rehabilitationsmaßnahme kann er soweit stabilisiert werden, dass mit ihm wieder am beruflichen Eingliederungsprozess gearbeitet werden kann.

 

Spezielle Maßnahmen des Jobcenters für unter 25 jährige

 

Bezeichnung

Inhalt und Ziele der Maßnahme

Sportprojekt - Schwäbisch Gmünd

(Enorm in Form)

Jugendliche Leistungsempfängern unter 25 Jahren (U25), ohne Perspektiven und Antrieb, ohne soziale Kontakte, Tagesstruktur und berufliche Orientierung, sollen durch das Medium „Sport“ und Projektarbeit ihre vorhandenen Kompetenzen  aktivieren, ihre eigenen Grenzen erkennen, soziale Kompetenzen erlangen und die Leistungsbereitschaft zur nachhaltigen Zielverfolgung stärken, um an den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt herangeführt werden zu können.

Aktiv 2014 –

Aalen und Schwäbisch Gmünd

Beratung, Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen, die eine Ausbildung oder Arbeit suchen

Berufspraktisches Jahr 21

Aalen und Schwäbisch Gmünd

Beratung, Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen, die eine Ausbildung oder Arbeit suchen

Persönliche Entwicklungsperspektive Aalen und Schwäbisch Gmünd

Beratung (auch aufsuchend)und Betreuung von Jugendlichen mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z. B. Suchtprobleme, Obdachlosenproblematik)

Frauenprojekt – a.l.s.o e. V.

Schwäbisch Gmünd

Beratung, Betreuung und Vermittlung von Frauen unter 25 Jahren mit frauenspezifischen Vermittlungshemmnissen (z.B. alleinerziehend, gewalttraumatisiert). Themen wie Organisation des familiären Umfeldes und der Kinderbetreuung, Stärkung des Selbstwertgefühls, Gesundheitsvorsorge und Ernährung sind inhaltiche Themenschwerpunkte des Projekts.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Langzeitpraktikum bei einem Arbeitgeber zur Herstellung der Ausbildungsreife und anschließende Übernahme in eine Ausbildung

 

Das Jobcenter Ostalbkreis stellt insgesamt 70 Plätze für junge Menschen zur individuellen Förderung zur Verfügung. Dies entspricht einer Fördersumme von rund 9 % des Eingliederungstitels.

 

Priorität 3: Vermittlung in einen Arbeitsplatz

 

Nur 18 arbeitslose junge Menschen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung. Die Vermittlung in Arbeit stellt daher den kleineren Anteil im Beratungsprozess mit den Jugendlichen im Jobcenter dar. Auch hier wird auf die verschiedenen Maßnahmen für junge Menschen unter 25 Jahren (wie BPJ 21 und Aktiv 2014) zurückgegriffen und der Firmenkundenservice wird in den Vermittlungsprozess mit einbezogen.

 

Arbeitsbündnis Jugend und Beruf

 

Um unserem Ziel „Kein junger Mensch darf verloren gehen“ gerecht zu werden, haben die drei Akteure für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren (Arbeitsagentur, Jobcenter und der Geschäftsbereich Jugend und Familie des Landratsamtes) beschlossen, ein Arbeitsbündnis einzugehen.

 

Aktuell wird eine Kooperationsvereinbarung mit folgenden Themen erarbeitet:

        gegenseitige Hospitation

        regelmäßiger Austausch

        gemeinsame Besprechungen auf operativer Ebene

        gemeinsame Besprechungen auf strategischer Ebene

        Bildung eines Gremiums für gemeinsame Fallbesprechungen

 

Die Kooperation wird in den nächsten Monaten vereinbart und umgesetzt.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Sozialdezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel