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Vorlage - 208/2013  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs des Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2014 - Haushalt Arbeit und Grundsicherung
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Vorberatung
05.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2014 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung fallen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Haushaltsplan des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich zusammen aus

Leistungen des Bundes, des Landes und kommunalen Leistungen. Diese umfassen:

 

    das Verwaltungsbudget

    das Eingliederungsbudget

  • Allgemeine Eingliederungsleistungen nach SGB II
  • Bundesprogramm Perspektive 50Plus
  • Sonderzuteilung für § 16e SGB II alte Fassung (unbefristeter

Beschäftigungszuschuss)

    Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ (LAMP)

    die passiven Leistungen

  • Arbeitslosengeld II
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

 

 

Die im Entwurf des Haushaltsplans 2014 eingeplanten Beträge für das Verwaltungs-und Eingliederungsbudget 2014 wurden der vorläufigen Berechnung der Anteile für das Jahr 2014 auf Basis des ersten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2014 vom 26. Juni 2013 entnommen.

 

Auf Grund der vorläufigen Zuteilung des Bundes für das Verwaltungs- und

Eingliederungsbudget (Globalbudget) vom 29.10.2013 ergibt sich für das Jahr 2014 eine Mittelreduzierung von rund 4 % gegenüber dem Vorjahr. Sie basiert auf einer Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsbezieher im Ostalbkreis innerhalb des Zeitraums von Juli 2011 bis Juni 2013. Die im Entwurf des Haushaltsplans 2014 vorgesehenen Ansätze sind entsprechend zu ändern.

 

Die endgültigen Beträge stehen erst nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2014 fest, daher ist zunächst mit einer vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2014 zu rechnen.

 

 

Verwaltungsbudget

 

Für das Verwaltungsbudget stehen dem Jobcenter Ostalbkreis Mittel in Höhe von

9.480.500 € zur Verfügung. Das Budget finanziert sich aus 7.742.100 € Bundesanteil, 220.000 € Sondermitteln 50plus, 86.400 € Verwaltungsanteil Landesarbeitsmarktprogramm und 1.432.000 € kommunalem Finanzierungsanteil des Ostalbkreises.

 

 

Eingliederungsbudget

 

Für Eingliederungsleistungen stehen dem Jobcenter Ostalbkreis voraussichtlich Mittel

in Höhe von 3.650.000 € zur Verfügung. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für das Bundesprojekt Perspektive 50plus in Höhe von 350.000 € sowie die

Sonderzuteilung für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von

500.000 €. Gegenüber den Planungen bei der Vorstellung des Arbeitsmarktprogramms in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am

14.10.2013 ergibt sich eine Reduzierung um 11.860 € im Eingliederungsbudget.

 

 

Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ (LAMP)

 

Durch das Ende 2012 gestartete Landesarbeitsmarktprogramm  werden  im Ostalbkreis 24 Arbeitsplätze bei verschiedenen Arbeitgebern gefördert. Die Gesamtkosten für das Jahr 2014 belaufen sich auf 115.200 €. Hieran beteiligt sich das Land mit 86.400 €. Der Landkreis gewährt pro Arbeitsplatz einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 400 €. Der Kreisanteil beläuft sich somit auf 28.800 €. Ein weiterer Zuschuss an den Arbeitgeber zu den Lohnkosten des Arbeitsplatzes wird durch Mittel aus dem Eingliederungsbudget (rund 260.000 €) finanziert.

 

 

Passive Leistungen

 

Der Planansatz 2014 für die Bundesleistung Arbeitslosengeld II beläuft sich auf

32.200.000 € (2013: 33.000.000 €). In diesem Ansatz sind neben dem Arbeitslosengeld II die Aufwendungen für Sozialgeld und die Sozialversicherung enthalten.

 

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 2014 wird mit 5.220 prognostiziert.

 

Der Haushaltsansatz 2014 für die Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt 22.150.000 €

(im Vergleich 2013: 20.325.000 €). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft beläuft sich auf 6.444.800 € (30,4 % der laufenden Kosten der Unterkunft). Es werden weitere Einnahmen (Wohngeldentlastung vom Land und Einnahmen aus Rückforderungen) in Höhe von 1.680.500 € erwartet, sodass der Zuschussbedarf 2014 durch den Ostalbkreis 14.024.700 € (im Vergleich 2013: 12.764.095 €) beträgt. Dies bedeutet eine Erhöhung von rund 1,26 Mio. Euro bei den kommunalen Leistungen im Planansatz für 2014 gegenüber 2013.

 

Der Aufwand für die kommunale Leistung „Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)“ hat sich aufgrund verschiedener Einflussfaktoren, wie z.B. dem Beschluss des Sozial- und Jugendhilfeausschusses vom 14.10.2013 zur Anwendung des Tabellenwohngeldes, dem Wegfall des Abzuges von Haushaltsenergie und den allgemeinen Miet- und Heizkostensteigerungen erhöht.

 

Neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über diesen An-satz auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.

 

Der Haushaltsansatz 2014 für Bildung und Teilhabe beträgt 653.000 € (im Vergleich 2013: 708.000 €). Die Kostenbeteiligung des Bundes in Höhe von voraussichtlich 848.000 € erfolgt im Bereich Bildung und Teilhabe über die Bundesbeteiligung.

Die Mittelzuteilung beinhaltet neben den Zweckausgaben Bildung und Teilhabe in Höhe von 636.000€ die Verwaltungskosten für die Bearbeitung im SGB II (212.000 €).

 

Durch die Verordnung zur Revision wurde die KdU-Bundesbeteiligung für das Bildungs- und Teilhabepaket von bisher 5,4 % auf 3,7 % reduziert. Daneben entfällt die Bundesbeteiligung in Höhe von 2,8 % für Schulsozialarbeit und Hortessen.

 

 

 

Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben

 

Budget

Kostenträger

2014

Mittelansatz 2014

Mittelansatz 2013

Veränderung

2013-2014

Verwaltungsbudget

Bund inkl.

Sonderprogramme

= 7.962.100 €

Ostalbkreis (KFA)

= 1.432.000 €

Land BW (LAMP)

= 86.400 €

9.480.500 €

9.450.572 €

29.928 €

Eingliederungsbudget

Bund 100 %

3.650.000 €

3.900.740 €

- 250.740 €

Landesarbeitsmarkt- programm

Land BW

= 86.400 €

Ostalbkreis

= 28.800 €

115.200 €

 

 

Passive Leistungen Arbeitslosengeld II

Bund 100 %

32.200.000 €

33.000.000 €

- 800.000 €

Passive Leistungen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU)

Bund

= 6.444.800 €

Land BW

= 1.333.000 €

Rückforderungen

= 347.500 €

Ostalbkreis

= 14.024.700 €

22.150.000 €

20.325.000 €

1.825.000 €

Passive Leistungen Bildung und Teilhabe

Bund

= 636.000 €

Ostalbkreis

= 17.000 €

653.000 €

708.000 €

- 55.000 €

Gesamt

 

 

68.248.700 €

67.384.312 €

864.388 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

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Anlagen:

 

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Sichtvermerke:

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel