Bürgerinformationssystem

Vorlage - 203/2013  

 
 
Betreff: Notdienstpraxis an der St. Anna-Virngrund-Klinik - Kooperationsvereinbarung mit der KV Baden-Württemberg ab 01.01.2014
Status:öffentlich  
Federführend:St. Anna-Virngrund-Klinik   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
03.12.2013 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Krankenhausausschuss begrüßt die nahtlose Fortführung einer Notdienstpraxis in Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) an der St. Anna-Virngrund-Klinik ausdrücklich, da hiermit die Patientinnen und Patienten eine zentrale Anlaufstelle im Notfall haben und gleichzeitig die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum gestärkt wird.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Vertreter/innen der KVBW die erforderlichen Rahmenbedingungen abzustimmen und entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Für die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung den Sicherstellungsauftrag. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst hat sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten auch in der Nacht und an Wochenenden bei Bedarf eine ärztliche Versorgung erhalten (Ärztlicher Bereitschaftsdienst).

 

In den letzten Jahren ist man vielerorts in Baden-Württemberg dazu übergegangen, den hausärztlichen Notdienst an Kliniken anzusiedeln. Die niedergelassenen Ärzte leisten entsprechend des von der jeweiligen Kreisärzteschaft aufgestellten Dienstplanes den Notdienst an Feiertagen und Wochenenden nicht mehr in ihrer jeweiligen Praxis, sondern in den Räumlichkeiten einer Klinik.

 

Durch die Zusammenfassung des Notdienstes an einem Ort innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der jeweiligen Kreisärzteschaft verringert sich die Dienstbelastung des einzelnen niedergelassenen Arztes, welches nicht zuletzt auch eine positive Auswirkung auf die durchaus schwierige Nachbesetzung der Landarztpraxen hat.

 

Die Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Ärzten und den an der Klinik beschäftigten Ärzten ist ein echter Mehrwert im Sinne einer sektorenübergreifenden Versorgung durch den ambulanten und stationären Sektor. Die örtliche Nähe und Einbindung erleichtert z.B. die Durchführung eventuell notwendiger Diagnostik (Röntgen, Labor, etc.).

 

Der größte Vorteil entsteht für die Patientinnen und Patienten in Form einer gut erreichbaren und ausgeschilderten zentralen Anlaufstelle in der Klinik. Die Patientinnen und Patienten müssen sich im Notfall nicht erst erkundigen, welche Praxis Notdienst hat und wo sich diese befindet. Die notwendige Hilfe ist demzufolge schnell und sicher gewährleistet.

 

Die KVBW hat mit finanziellen Anreizen die Ansiedlung an den Kliniken in den letzten Jahren nachhaltig gestärkt. Im Zuge dieser strategischen Neuausrichtung hat die Kreisärzteschaft Ellwangen in einer Vollversammlung im Juli 2011 beschlossen, ab 2012 ihren Notdienst an die St. Anna-Virngrund-Klinik zu verlegen. Davor war die Notdienstpraxis Ellwangen e.V. in einer Praxis angesiedelt.

 

Seit 01.01.2012 ist die Notdienstpraxis in den auf der Ebene 3 befindlichen Räumlichkeiten des interdisziplinären Aufnahme- und Therapiezentrums am Wochenende mietfrei untergebracht. Für die entstehenden Betriebskosten (Strom, Heizung, Wasser und Abfallentsorgung) wird eine monatliche Pauschale entrichtet. Die Nutzung dieser Räumlichkeiten durch die Klinik wird durch die Einrichtung der Notdienstpraxis in keiner Weise beschränkt, da dieser Bereich an den Wochenenden nicht genutzt wird.

 

Die Zusammenarbeit mit den Vertretern und Mitarbeitern des Vereins „Notdienst-praxis Ellwangen e.V.“ hat sich hervorragend bewährt. Der Verein „Notdienstpraxis Ellwangen e.V.“ hat bisher die Ärzte und das Assistenzpersonal beschäftigt und vergütet. Gleichzeitig hat der Verein alle administrativen Aufgaben, wie z. B. die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen.

Aufgrund des absehbaren Ärztemangels im ländlichen Raum hat die KVBW die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes reformiert. Ziel der Reform ist es, die Dienstbelastung der niedergelassenen Ärzteschaft in der Nacht und am Wochenende zu reduzieren, um hiermit vor allem auch im ländlichen Raum die Niederlassung attraktiver zu gestalten. Der Zielkonflikt des Bedarfs einer wohnortnahen Versorgung einerseits und einer Reduzierung der Dienstbelastung andererseits soll durch folgende Rahmendaten ausgewogen geregelt werde:

 

  • Jeder Bürger soll in einem Zeitfenster von max. 30 Minuten eine Notfallpraxis, die vornehmlich an den Kliniken einzurichten ist, erreichen.
  • Der Notdienstbezirk soll mind. 70 Ärztinnen / Ärzte umfassen.

 

Zum Jahresbeginn 2014 werden derzeit 15 Notdienstbezirke im Ostalbkreis in 3 Notdienstbezirke zusammengefasst und an die jeweiligen Notdienstpraxen an der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen, dem Ostalb-Klinikum Aalen und dem Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd angesiedelt.

 

Im Zuge dieser Reform der Notdienstbezirke wird der Verein „Notdienstpraxis Ellwangen e.V.“ seine Tätigkeit zum Jahresende 2013 einstellen und die Notdienstpraxis an die KVBW übertragen. Die KVBW will die Notdienstpraxis zum 01.01.2014 gerne in den bisherigen Räumlichkeiten der St. Anna-Virngrund-Klinik mit ausgeweitetem Angebot (z.B. evtl. Mittwoch- und Freitagabend zusätzlich zum Wochenende) übernehmen. Dieser Trend der Übernahme der Trägerschaft von Notdienstpraxen durch die KVBW ist ein landesweiter Trend.

 

Ein erstes vor Ort Gespräch mit den Vertreter/innen der KVBW und dem Vorstand des bisher zuständigen Vereins „Notdienstpraxis Ellwangen e.V.“ sowie der Betriebsleitung der St. Anna-Virngrund-Klinik hat zwischenzeitlich bereits stattgefunden. Im Zuge der vertraglichen Regelungen wird zukünftig auch eine Miet- und Betriebskostenzahlung vereinbart werden. Die Betriebsleitung der St. Anna-Virngrund-Klinik begrüßt die Fortsetzung der sektorenübergreifenden Kooperation zwischen ambulanten und stationärem Sektor zum Wohle der im Rahmen des ärztlichen Notdienstes zu versorgenden Patientinnen und Patienten.

 

Sichtvermerke

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Luft

 

 

Koord. Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Janischowski

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel