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Antrag der Verwaltung
Der Krankenhausausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt die erneute öffentliche Beauftragung a) des Ostalb-Klinikums Aalen b) des Stauferklinikums Schwäbisch Gmünd c) der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen d) der Wachkoma AktivPflege Bopfingen
mit der Erbringung medizinischer bzw. pflegerischer Dienstleistungen gemäß den in der Anlage beigefügten Betrauungsakten ab 1. Januar 2014. Sachverhalt/Begründung
1. Ausgangssituation Am 11. März 2008 hat der Kreistag die Beauftragung des Ostalb-Klinikums, des Stauferklinikums und der St. Anna-Virngrund-Klinik mit der Erbringung medizinischer sowie das Pflegeheim für Menschen im Wachkoma Bopfingen und das Waldkrankenhaus Rainau-Dalkingen mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen mittels Betrauungsakten beschlossen. Die Betrauung der Kliniken wurde durch Beschlüsse des Kreistags vom 10. März 2009 und 20. Dezember 2011 ergänzt. Nach Schließung des Waldkrankenhaus Rainau-Dalkingen wurde dessen Beauftragung mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen mit Beschluss des Kreistags vom 20. Dezember 2011 aufgehoben.
Die Betrauung der Einrichtungen des Landkreises war erforderlich, da für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft alle geldwerten Vorteile, die sie von ihrem Träger erhalten, beihilferelevante Vorgänge im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts darstellen. Sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und unterliegen grundsätzlich der Notifizierungspflicht und einem Durchführungsverbot.
Die EU-Kommission hat im November 2005 mit dem sog. Monti-Paket ein Maßnahmenpaket zum europäischen Beihilferecht veröffentlicht, das nach einem Übergangszeitraum Ende November 2006 in Kraft getreten und als unmittelbar geltendes Recht zu beachten ist.
Das „Monti-Paket“ stellte Kriterien für staatliche Ausgleichszahlungen im Rahmen der Erbringung von „Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ auf, unter denen Ausgleichszahlungen von vornherein mit dem Europarecht vereinbare Zuwendungen darstellten. Voraussetzung war unter anderem ein öffentlicher Auftrag, der sog. Betrauungsakt.
2. Neue Beauftragung mit der Erbringung medizinischer / pflegerischer Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse Zum 31. Januar 2012 ist inzwischen das neue Legislativpaket der Europäischen Kommission für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (DAWI) in Kraft getreten. Es firmiert landläufig als „Almunia-Paket“ – nach dem Namen des für Wettbewerbspolitik zuständigen Vizepräsidenten der Kommission, Joaquín Almunia. Im Rahmen dieses Pakets ist u. a. die für Betrauungsakte maßgebliche Freistellungsentscheidung durch den Freistellungsbeschluss abgelöst worden.
Für bestehende Beauftragungen mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gilt gemäß Artikel 10 Buchst. b des Freistellungsbeschlusses eine Übergangsfrist bis 31. Januar 2014. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen in den Landkreisen die an die neue Rechtslage angepassten Betrauungsakte vom Kreistag beschlossen sein.
Der Landkreistag Baden-Württemberg hat auf Basis des „Monti-Kroes-Pakets“ seinerzeit Muster eines Betrauungsakts für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen entwickelt. Im Hinblick auf das Almunia-Paket wurden die Muster-Betrauungsakte des Landkreistags im Oktober 2013 an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die in der Anlage beigefügten neuen Betrauungen der Kliniken des Ostalbkreises sowie der Wachkoma AktivPflege Bopfingen beruhen auf den aktuellen Mustern. Inhaltlich waren insbesondere folgende Änderungen erforderlich:
Anlagen
Anlage 1: Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums Aalen Anlage 2: Betrauungsakt des Stauferklinikums Schwäbisch Gmünd Anlage 3: Betrauungsakt der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen Anlage 4: Betrauungsakt der Wachkoma AktivPflege Bopfingen
Sichtvermerke
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