Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Der Sozialausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2014 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen.
Sachverhalt/Begründung:
In die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.
Der Haushaltsentwurf 2014 umfasst im
Ergebnishaushalt
Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Asylbewerber-leistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/Wohngeldempfänger ist mit 64.624.010 € veranschlagt (vgl. Anlage 6).
In der Anlage 8 des Haushaltsplanentwurfs (Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen) und bei den entsprechenden Einzelpositionen des Haushaltsplanes sind die Vorjahresansätze berücksichtigt. Finanzierung und Folgekosten:
siehe Haushaltsplanentwurf
Anlagen:
Haushaltsunterlagen für beratende Mitglieder
Sichtvermerke
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