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Vorlage - 185/2013  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der SPRAIT-TECH GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
05.11.2013 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 KT 05.11.2013
Anlage 2 KT 05.11.2013

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der SPRAIT-TECH GmbH am 20. November 2013

 

  1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einem Jahresüberschuss von 46.509,29 € festzustellen und der Verrechnung des Jahresüberschusses mit den Verlustvortragskonten,

 

  1. der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012,

 

  1. der Anpassung der Geschäftsführervergütung und

 

  1. der Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2013

 

zuzustimmen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die SPRAIT-TECH GmbH wurde im Jahr 1999 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, Betrieb und die Vermarktung des ländlichen Existenzgründer- und Gewerbezentrums Spraitbach. Ferner sollen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur des Raumes Spraitbach u. a. durch die Erschließung von Gewerbegebieten für neue Industrieansiedlungen, die Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze ergriffen werden. Darüber hinaus ist die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder wirtschaftlich nachgelagertem Geschäftszweck zugelassen.

 

Am Stammkapital in Höhe von 870.000 € ist der Ostalbkreis mit einer Einlage in Höhe von 25.500 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 2,93 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der SPRAIT-TECH GmbH mit 2,93 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Feststellung des Jahresergebnisses 2012 und Verrechnung des Jahresüberschusses mit den Verlustvortragskonten

 

Der gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrags erstellte Jahresabschluss für das Jahr 2012 wurde von der ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

 

Der Jahresabschluss der SPRAIT-TECH GmbH zum 31.12.2012 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 2.202.905,09 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 46.509,29 € aus.

 

Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresüberschuss in Höhe von wird mit den Verlustvortragskonten verrechnet.

 

Nach § 9 Ziffer c) des Gesellschaftsvertrages der SPRAIT-TECH GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012

 

Nach § 9 Ziffer e) des Gesellschaftsvertrages der SPRAIT-TECH GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung des Geschäftsführers zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung des Geschäftsführers zu befürworten.

Zu 3.) Anpassung der Geschäftsführervergütung

 

In der Gesellschafterversammlung am 12.11.2003 wurden die Bezüge des Geschäftsführers an die Geringverdienergrenze angepasst. Diese wurde durch eine Gesetzesänderung zum 01.01.2013 erhöht. Die Geschäftsführung beantragt daher, die Vergütung rückwirkend zum 01.01.2013 anzupassen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Anpassung der Geschäftsführervergütung rückwirkend zum 01.01.2013 zu befürworten.

 

 

Zu 4.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2013

 

Gemäß § 9 Ziffer d) des Gesellschaftsvertrages der SPRAIT-TECH GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Wahl und Bestellung des Jahresabschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 soll wiederum die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ALP Lutz GmbH, Schwäbisch Gmünd beauftragt werden.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2013 zu befürworten.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 


Anlagen

 

1. Bilanz zum 31.12.2012

2. G+V zum 31.12.2012

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Graber

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 KT 05.11.2013 (293 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 KT 05.11.2013 (158 KB)