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Antrag der Verwaltung
Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag:
Sachverhalt/Begründung
Im Zuge der Neuregelung der Vergütungsstruktur der Betriebsleitungen der Kliniken des Ostalbkreises hat der Kreistag zuletzt am 9. Dezember 2008 beschlossen, die Dienstverträge der Krankenhausdirektoren einheitlich bis 31.12.2014 zu verlängern.
Die Dienstverträge der Krankenhausdirektoren des Ostalb-Klinikums, des Stauferklinikums sowie der St. Anna-Virngrund-Klinik enden somit nach sechsjähriger Befristung mit Ablauf des 31.12.2014.
Gemäß § 10 Abs. 1 der Betriebssatzung der Kliniken werden die Krankenhausdirektoren vom Kreistag für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Gemäß § 1 Abs. 2 der Dienstverträge der Krankenhausdirektoren ist spätestens 12 Monate vor Ablauf der Dienstverhältnisse vom Kreistag über eine Verlängerung zu entscheiden.
Der Krankenhausdirektor des Ostalb-Klinikums, Herr Janischowski, sowie der Krankenhausdirektor des Stauferklinkums, Herr Hees, würden ihre Dienstverhältnisse und ihre erfolgreiche Arbeit sehr gerne fortführen. Aufgrund des bis dahin erreichten Ruhestandsalters ist es jedoch Wunsch der Krankenhausdirektoren, die dienstliche Verpflichtung nicht über die komplette Dienstzeit von 6 Jahren zu erstrecken, sondern bis zum 31. Dezember 2017 bzw. 30. April 2017 zu vereinbaren.
Aufgrund ihrer ausgezeichneten Leistungen und ihrer großen Fachkompetenz sind die beiden seitherigen Stelleninhaber hervorragend geeignet, die jeweilige Klinik auch in Zukunft erfolgreich weiter zu entwickeln. Die Verwaltung empfiehlt daher die Fortführung der Dienstverträge bis zu den gewünschten Zeitpunkten.
Der Krankenhausdirektor der St. Anna-Virngrund-Klinik wird aufgrund einer neuen beruflichen Herausforderung sein Dienstverhältnis nicht verlängern, sondern bereits Anfang 2014 sein Arbeitsverhältnis zum Ostalbkreis einvernehmlich beenden. Die Stelle wird rasch ausgeschrieben und eine zeitnahe Wiederbesetzung angestrebt.
Der Krankenhausausschuss hat in seinen Sitzungen am 16. Juli 2013 sowie am 30. September 2013 über die Verlängerung der Dienstverhältnisse der Krankenhausdirektoren beraten.
Finanzierung und Folgekosten
Die Personalkosten der Krankenhausdirektoren der Kliniken sind in den jeweiligen Wirtschaftsplänen enthalten.
Anlagen
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Sichtvermerke
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