Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 18.12.2012 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.01.2013, Az. 14-2241.-/09 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Bereits am 07.05.2013 und am 02.07.2013 wurde der Ausschuss für Bildung und Finanzen über die Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabepositionen des Haushalts unterrichtet.
Zum 24.09.2013 ergeben sich folgende Einnahme- und Ausgabebestände der wichtigsten Ansätze:
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
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