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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH am 28. Oktober 2013
zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Der Ostalbkreis ist seit der Gründung im Jahr 1986 an der Technologiezentrum Aalen GmbH beteiligt.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Technologienzentrums in Aalen. Das Technologiezentrum soll jungen technologieorientierten Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des produktionsorientierten Dienstleistungsgewerbes den Aufbau eines am Markt erfolgreichen Unternehmens erleichtern. Dies geschieht insbesondere durch die Bereitstellung von Gemeinschaftseinrichtungen, Büro- und Werkstatträumen, von zentralisierten Verwaltungs- und Bürodienstleistungen sowie das Angebot von Beratungsdiensten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Leistungen gleicher oder ähnlicher Art zu erbringen. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und wieder aufgeben.
Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2012 auf 26.010 €. Nach Erhöhung der Stammeinlage im Jahr 2002 beläuft sich der Anteil des Ostalbkreises auf 7.680 €. Der Ostalbkreis ist somit nach der Stadt Aalen (31,10 %) größter Gesellschafter mit einem Beteiligungsverhältnis von 29,53 %.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Technologienzentrum Aalen GmbH mit 29,53 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1. und 2.): Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Vortrag des Jahresfehlbetrags auf das nächste Geschäftsjahr
Gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2012 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LIEB GmbH, Aalen geprüft, die am 10. Juni 2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss der Technologiezentrum Aalen GmbH weist zum 31.12.2012 eine Bilanzsumme in Höhe von 120.880,38 € (Vorjahr: 123.960,37 €), sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von 2.692,04 € (Vorjahr: 6.548,01 €) aus. Der Jahresfehlbetrag soll auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden.
Nach §§ 17 Abs. 2 Zif. a) und b) i.V.m. § 20 Abs. 2 und § 23 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012
Gemäß § 17 Abs. 2 Zif. m) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung der Geschäftsführung zu befürworten.
Zu 4.) Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013
Gemäß § 17 Abs. 2 p) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Wahl des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2013 zu befürworten.
Zu 5.) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2014
Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Diesem ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.
Gemäß § 17 Abs. 2 q) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplans. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, den Wirtschaftsplan 2014 festzustellen.
Zu 6.) Übertragung Geschäftsanteil VR-Bank Aalen eG
Die VR-Bank Aalen eG hat ihren Austritt aus der Gesellschaft zum 31.12.2013 erklärt. Nach § 10 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ist der ausscheidende Gesellschafter verpflichtet, seinen Geschäftsanteil jeweils ganz oder zum Teil an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte abzutreten oder die Einziehung zu dulden. Statt der Einziehung kann die Gesellschafterversammlung beschließen, dass der Geschäftsanteil auf einen oder mehrere Gesellschafter oder Dritte zu übertragen ist. Nach Auskunft der Technologiezentrum Aalen GmbH soll der Gesellschaftsanteil der VR-Bank Aalen eG vollständig auf die Stadt Aalen übertragen werden.
Gemäß § 17 Abs. 2 c) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Zustimmung zur Verfügung über und die Einziehung von Geschäftsanteilen. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, der Übertragung des Geschäftsanteils der VR-Bank Aalen eG auf die Stadt Aalen zuzustimmen.
Finanzierung und Folgekosten
entfällt.
Anlagen
1. Bilanz zum 31.12.2012 2. G+V zum 31.12.2012 3. Wirtschaftsplan 2014
Sichtvermerke
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