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Vorlage - 178/2013  

 
 
Betreff: Vergabe der Fassadensanierung am Berufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gebäudemanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
05.11.2013 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

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Antrag der Verwaltung

 

 

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten zur Fassadensanierung des Erweiterungsbaus I am Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Guttendörfer, Ansbach, zum geprüften Angebotspreis von 440.525,00 € vergeben.

 

  1. Die Verbesserungs- und Sanierungsmaßnahmen am Erweiterungsbau II werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Guttendörfer, Ansbach, zum geprüften Angebotspreis von 76.839,00 € vergeben.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Beim Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd wurde im Jahr 1998 der Bauabschnitt I des Erweiterungsbaus eingeweiht. Bereits in den Wintermonaten 1998/1999 waren an den Fensterflächeninnenseiten der Klassenräume sehr hohe Kondensatbildungen festzustellen. Die relative Luftfeuchtigkeit in diesen Räumen betrug nahezu 90_%. Ein Teil der hohen Luftfeuchtigkeit wurde im ersten Jahr der Nutzung zunächst auf eine übliche Neubaufeuchte zurückgeführt.

 

 

                                                                            Erweiterungsbau II                    Erweiterungsbau I

 

 

Nachdem sich auch im folgenden Jahr keine Verbesserungen ergaben, leitete die Verwaltung im Oktober 2000 ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren ein. Das Landgericht Ellwangen verpflichtete den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dipl.-Ing. Hans-H. Zimmermann aus Mühlheim/Ruhr mit der Erstellung eines Fachgutachtens. Dieses wurde erst nach zwei Jahren im Februar 2003 vorgelegt. Dem Gutachter zufolge waren für das aufgetretene Schadensbild die ausführende Firma zu 15 % und die ausführenden Architekturbüros und Fachingenieure zu 85 % verantwortlich.

 

Daran anknüpfend wurde von der Landkreisverwaltung Klage erhoben, jedoch nicht gesamtschuldnerisch, sondern jeweils zu den vom Gutachter genannten Anteilen.

 

Am 14.03.2005 erfolgte beim Landgericht Ellwangen eine Güteverhandlung, bei der vereinbart wurde, versuchs- bzw. testweise in einem Klassenzimmer zusätzliche Heizkörper in den verglasten Eckbereichen einzubauen und die Auswirkungen auf das Raumklima und die Kondensatbildung zu beobachten.

 

Im Sommer 2005 verschärfte sich die Fassadenproblematik dadurch, dass sich an verschiedenen Stellen der Außenfassade an der Erker-Unterseite Fassadenbleche lösten. Zum 01.01.2007 erfolgte auf Grund der bis dahin sehr unbefriedigenden Prozessführung des beauftragten Rechtsanwalts ein Wechsel der juristischen Vertretung mit der Beauftragung der Kanzlei Esper, Fritz und Partner aus Stuttgart, die auf Bau- und Architektenrecht spezialisiert ist.

 

Beim Landgericht Ellwangen wurde die Ergänzung des aus dem Beweissicherungsverfahrens resultierenden Sachverständigengutachtens beantragt. Herr Dipl.-Ing. Hans-H. Zimmermann wurde am 22.10.2007 vom Landgericht entsprechend beauftragt. Nach Ortsterminen im Mai 2008 wurde das Ergänzungsgutachten im Februar 2009 vorgelegt.

 

Im Zuge der ergänzenden Untersuchung wurden weitere Mängel festgestellt, die mit folgenden wesentlichen Aussagen beschrieben sind:

 

-

„Die Ausführung entsprach zum Zeitpunkt der Abnahme nicht den anerkannten Regeln der Technik.“

 

 

-

„Die Leistungen der ausführenden Firma sind sowohl planerisch als auch ausführungstechnisch mangelhaft und entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik. Die Fassade ist dauerhaft gebrauchsuntauglich.

 

Weiter enthält das Gutachten Aussagen, aus denen hervorgeht, dass insbesondere  die Bauleitung völlig unzureichend agiert hat und die vorgefundene Ausführung der Unterkonstruktion sogar „unzulässig ist“.

 

Am 11.01.2010 fand vor dem Landgericht Ellwangen eine mündliche Verhandlung statt. Auf Grund verschiedene Auffassungen über den konkreten Kostenaufwand zur Behebung der Mängel konnte keine gütliche Einigung im Wege eines Vergleiches erzielt werden.

 

In Anbetracht der hohen Sanierungskosten für die Fassade und zur Vermeidung der Verjährung etwaiger weitergehender Ansprüche gegen das Architekturbüro wurde die beim Landgericht Ellwangen anhängige Klage am 25.06.2010 durch den Ostalbkreis erweitert. Mit der Klageerweiterung wurde der voraussichtliche Gesamtschaden von 854.000 € überwiegend gegen das Architekturbüro geltend gemacht. Die Klage gegen die anderen Baubeteiligten wurde aufrecht erhalten.

 

In den Beschluss des Landgerichts Ellwangen vom 10.08.2011 wurde aufgenommen, dass die Sanierungsmaßnahme einvernehmlich zwischen dem Ostalbkreis als Kläger und dem beklagten Architekturbüro abgestimmt werden soll.

 

Daraufhin stimmte der Kreistag am 29.11.2011 einem Teilvergleich zur Beendigung des Rechtsstreits zu. In diesem Teilvergleich wurde vereinbart, dass eine Teilfläche der Fassade saniert wird und daraus Erkenntnisse über die Restsanierung und den Gesamtkostenaufwand gewonnen werden. Außerdem wurde vereinbart, dass die entstehenden Kosten vom beklagten Architekturbüro zu 85 % und vom Ostalbkreis zu 15 % zur Abgeltung des nicht gänzlich ausgeräumten Verjährungsrisikos getragen werden.

 

In der Folge zeigte sich, dass die Durchführung einer Teilsanierung nicht zweckmäßig sein würde und deshalb in einem Zug die Sanierung der gesamten Fassade durchgeführt werden sollte. Der Ostalbkreis hat deshalb in Abstimmung mit dem beklagten Architekturbüro die Gesamtmaßnahme im September 2013 beschränkt ausgeschrieben. Dem beschränkten Ausschreibungsverfahren war ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit insgesamt 11 Anbietern vorgeschaltet. Zum Eröffnungstermin am 19.09.2013 wurden vier Angebote eingereicht. Die technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote ergab folgende Reihenfolge.

 

Preisspiegel: Fassadensanierung Erweiterungsbau I

 

Nr.

Bieter

geprüfter Angebotspreis (brutto)

1

Fa. Guttendörfer, Ansbach

440.525 €

2

Fa. Gebrüder Schneider, Stimpfach

544.770 €

3

Fa. Alwico Hesterberg, Crailsheim

596.529 €

4

Fa. Starz Metallbau, Aalen

608.784 €

 

 

Bei einer Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Guttendörfer, beläuft sich der Kostenaufwand auf 440.525 €. Das Angebot ist auskömmlich und die Fa. Guttendörfer gilt als leistungsfähiges Unternehmen.

Die Landkreisverwaltung empfiehlt deshalb die Vergabe an die Fa. Guttendörfer.

 

In dieser Auftragssumme sind rund 95.000 € für dringend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen enthalten. Diese wurden bislang auf Grund der Rechtsstreitigkeiten zurückgestellt.

 

Die Kostensituation für die Fassadensanierung stellt sich damit wie folgt dar:

 

 

Fassadensanierung am Erweiterungsbau I: Haftpflichtschaden

Metallbau- und Verglasungsarbeiten

(wirtschaftlichster Bieter: Fa. Guttendörfer)

440.525 €

abzüglich Instandhaltungsmaßnahmen

(Kosten trägt ausschließlich der Ostalbkreis)

- 95.000 €

Noch auszuschreibende Nebenleistungen

(Gerüst- und Malerarbeiten, Planungshonorare)

+ 87.000 €

Gesamtumfang Haftpflichtschaden

ca. 432.000 €

Die Haftpflichtversicherung des beklagten Architekturbüros trägt 85 %

ca. 367.000 €

Ostalbkreis trägt 15 % (Verjährungsrisiko)

ca. 65.000 €

 

 

Die Architektenhaftpflichtversicherung trägt Kosten in Höhe von rund 367.000 €.

 

Im Rahmen des Teilvergleichs betragen die Fassadensanierungskosten für den Ostalbkreis rund 65.000 €.

Zusammen mit den sinnvollen Verbesserungsmaßnahmen (95.000 € + 13.000 € Honorarkosten) betragen die Gesamtkosten der Fassadensanierung am Erweiterungsbau I für den Ostalbkreis rund 173.000 €.

 

Verbesserungsmaßnahmen Erweiterungsbau II

 

Beim Erweiterungsbau II wurden bei den Fenstern Konstruktionsmängel festgestellt. Durch die Insolvenz der Fensterbaufirma Spadinger konnte für diesen Konstruktionsmangel keine Schadensersatzleistungen erlangt werden. Die Instandsetzungsarbeiten waren ursprünglich früher geplant. Durch das lange Rechtsstreitverfahren hat sich die Umsetzung zwangsläufig in die Länge gezogen. Außerdem war vorgesehen, die Instandsetzungsarbeiten an den Erweiterungsbauten I und II gemeinsam durchzuführen.

 

Im Zuge der Ausschreibung der Fassadensanierung am Erweiterungsbau I wurden auch die Instandsetzungsarbeiten am Erweiterungsbau II ausgeschrieben und technisch sowie wirtschaftlich geprüft:

 

Preisspiegel: Verbesserungsmaßnahmen der Fassade am Erweiterungsbau II

 

Nr.

Bieter

geprüfter Angebotspreis (brutto)

1

Fa. Guttendörfer, Ansbach

76.839 €

2

Fa. Alwico Hesterberg, Crailsheim

91.339 €

3

Fa. Gebrüder Schneider, Stimpfach

120.092 €

4

Fa. Starz Metallbau, Aalen

148.049 €

 

Bei einer Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Guttendörfer, beläuft sich der Kostenaufwand auf 76.839 €. Das Angebot ist auskömmlich und die Fa. Guttendörfer als leistungsfähiges Unternehmen zu bewerten.

Die Landkreisverwaltung empfiehlt deshalb die Vergabe an die Fa. Guttendörfer.

 

Zusätzlich sind für die Arbeiten an den verbleibenden Holzfensterrahmen noch Maler- und Metallbauarbeiten auszuschreiben. Mit dem Planungshonorar beläuft sich der Gesamtaufwand auf ca. 129.000 €.

 

Fassadensanierung am Erweiterungsbau II

Metallbau- und Verglasungsarbeiten

(wirtschaftlichster Bieter: Fa. Guttendörfer)

76.839 €

Maler- und Metallbauarbeiten

(noch auszuschreiben)

+ 37.000 €

Planungshonorare

+ 15.000 €

Gesamtumfang Fassadensanierung BA II

Kostenträger: Ostalbkreis

ca. 129.000 €

 

 

Zusammenfassung der Gesamtausgaben

 

Fassadensanierung (1. BA)                                                                      173.000 €

Fassadensanierung (2. BA)                                                                      129.000 €

Gesamtaufwand                                                                                    302.000 €

 

 

Terminplan

 

Nach der Montageplanung erfolgt die Vorbereitung der Fassadenteile in der Werkstatt im Januar / Februar 2014. Die abschnittsweise Montage vor Ort erfolgt in den Monaten März - Juni 2014 (vier Monate Bauzeit). Bei dieser Montage am Erweiterungsbau I sind während der gesamten Bauzeit immer zwei Klassenzimmer tangiert. Die Arbeiten werden so koordiniert, dass der Schulbetrieb so wenig wie möglich gestört wird.

 

Erweiterungsbau II

 

Die schulische Belastung beim Erweiterungsbau II (Fensteraustausch) wird so koordiniert, dass der Schulbetrieb nur geringfügig beeinträchtigt wird.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan 2013 wurden 750.000 € (brutto) für die Fassadensanierung des Erweiterungsbaus I eingeplant. Die Kostenerstattung durch die Haftpflichtversicherung wurde mit 637.500 € veranschlagt.

 

 

Fassadensanierung Erweiterungsbau I (Haftpflichtschaden)

 

Haushaltsplan 2013

Voraussichtl. Kosten

Fassadensanierung

750.000 €

432.000 €

Erstattung Versicherung

- 637.500 €

- 367.000 €

Gesamt (Anteil Ostalbkreis)

112.500 €

65.000 €

 

 

 

Verbesserungsmaßnahmen Erweiterungsbauten I und II

Erweiterungsbau I

102.000 €

108.000 €

Erweiterungsbau II

161.000 €

129.000 €

Gesamt (Ostalbkreis)

263.000 €

237.000 €

 

 

Im Haushaltsplan 2013 sind Mittel in Höhe von 1.013.000 € bereitgestellt. Abzüglich des damaligen Versicherungsanteils von 637.500 € verbleiben für die Maßnahme 1. BA 375.500 €.

 

Der Ostalbkreis trägt für die Fassadensanierung des Erweiterungsbaus I anteilige Kosten von 65.000 € sowie die vollen Kosten der Instandsetzungsmaßnahmen der Erweiterungsbauten I und II mit 237.000 € und damit insgesamt 302.000 €. Durch das günstige Angebot wird der Kostenansatz um 73.500 € unterschritten.

 

Zahlungsmodalitäten

 

Der Ostalbkreis tritt als Auftraggeber in Vorleistung. Nach dem vereinbarten Vergleich wird von der Haftpflichtversicherung des Architekten der Erstattungsbetrag in Höhe von ca. 367.000 € in zwei Teilbeträgen dem Ostalbkreis erstattet. Der 1. Teilbetrag in Höhe von ca. 311.950 € wird innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragserteilung ausbezahlt. Der 2. Teilbetrag in Höhe von ca. 55.050 € wird innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der geprüften Schlussrechnung dem Ostalbkreis erstattet. Geringfügige Änderungen an den Erstattungsbeträgen sind möglich, da noch Nebenleistungen (Metallbau-, Gerüst- und Malerarbeiten) ausgeschrieben werden müssen.

 

Sichtvermerke

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Langer

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel