Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:
Sachverhalt/Begründung
Als zugelassener kommunaler Träger (zkT) ist der Ostalbkreis seit 2012 auch für die Verwendung der Haushaltsmittel des Bundes bei Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter Ostalbkreis zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. Im Weiteren wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen im Arbeitsmarktprogramm vorgestellt. Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2014 des Jobcenters Ostalbkreis, sowie die geplanten/prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden in den Gesamthaushaltsplan des Ostalbkreises eingebracht. Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und das Verwaltungsbudget ist nach den Haushaltsplanberatungen im Frühjahr 2014 zu rechnen. Erste Haushaltsentwürfe des Bundes deuten bei den Eingliederungsleistungen auf eine Mittelreduzierung von 10% gegenüber dem Vorjahr hin. Bei den Planungen wurde diese Mittelreduzierung entsprechend berücksichtigt.
Entwicklung der Arbeitslosigkeit
Im Jahr 2012 wurde mit einer Quote von jeweils 1,9 % in beiden Rechtskreisen gestartet. Während des Jahresverlaufs konnte die Quote bis August 2013 im Bereich SGB II auf 1,9 % reduziert werden. Im Rechtskreis SGB III liegt die Quote bei 2,0 % so dass ein Gesamtwert von 3,9 % im Ostalbkreis erzielt werden konnte.
Abbildung 1: Grafik der Entwicklung der Arbeitslosenquote im Ostalbkreis
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hatte von Januar 2012 (5.353) bis August 2013 einen Rückgang um 143 auf 5.210 zu verzeichnen.
Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) zusammen bilden die Bedarfsgemeinschaften (BG).
Abbildung 2: BG, eLb und nEf
Im Ostalbkreis waren im August 2013 insgesamt 6.903 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elB) registriert. Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef) lag bei 2.949 Personen.
Nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind statistisch als arbeitslos zu zählen; wichtige Beispiele dafür sind: – Kunden in Maßnahmen (z. B. 1-Euro-Jobs) – Kunden, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen – Beschäftigte Personen, die mind. 15 Wochenstunden arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen hilfebedürftig sind – Arbeitslose, die arbeitsunfähig (krank) sind – Schüler ab dem 15. Lebensjahr
Profillagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Derzeit werden im Jobcenter 7.093 erwerbsfähige Leistungsempfänger betreut. Die Profillagen werden aktuell nach folgenden Kriterien überarbeitet:
Nach ersten Einschätzungen der Integrationsfachkräfte des Jobcenters sind ca. 30% der Kunden den Profillagen A bis C zuzuordnen. Dies sind Kunden, bei denen eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt innerhalb eines Jahres wahrscheinlich ist. Hier setzt besonders die Arbeit des Firmenkundenservice (FKS) und des Projekts Silverstars - 50plus an.
Bereits Anfang 2012 wurde der FKS an allen Standorten eingerichtet und aufgebaut. Die Aktivitäten des FKS sind stark bewerberorientiert ausgerichtet. Der Markt ist geprägt durch Abweichungen zwischen Angebot und Nachfrage. Arbeitgeber aus der Region suchen überwiegend Facharbeiter aus fast allen Bereichen. Aktuell gemeldete Bewerber haben aber zumeist Vermittlungshemmnisse, wie fehlende oder veraltete Kenntnisse, gesundheitliche Einschränkungen, Einschränkungen in der Arbeitszeit, fehlende Mobilität. Die vornehmliche Aufgabe des FKS ist es, durch intensive persönliche Kontakte, insbesondere zu sozial eingestellten Betrieben, auch für diese Menschen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Flankierend bieten die Integrationsfachkräfte des FKS Betrieben das gesamte Spektrum der Fördermöglichkeiten an. Die Nachbetreuung der Kunden ist ein weiteres wichtiges Element der Arbeit des FKS um möglichen Problemen zeitnah entgegenzuwirken und so eine möglichst hohe Nachhaltigkeit bei den Integrationen zu erreichen.
Das Projekt Silverstars - 50plus betreut arbeitsmarktnähere, ältere Kunden mit einem niedrigen Betreuungsschlüssel (1:100) und einer hohen Kontaktdichte mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. (s. auch Zielgruppe 50plus).
Rund 20% der Kunden werden in der Profillage D eingeschätzt und benötigen vor der Integration in Arbeit umfassende Unterstützung durch unsere Fallmanagerinnen und Fallmanager. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Zusatzausbildung betreuen und beraten diese Kunden im Rahmen eines niedrigen Betreuungsschlüssels mit dem Ziel, Integrationsfortschritte zu erreichen.
In den Profillagen E bis H sind die Chancen auf eine Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt mittel- bis langfristig, bei manchen sogar dauerhaft, eher gering einzuschätzen. Dies sind ca. 35% der Kunden.
Im Jobcenter werden rund 1.000 Kunden (ca. 15%) betreut, die bereits sozialversicherungspflichtig oder selbständig in den Arbeitsmarkt integriert sind, aber weiterhin Leistungen. Diese finden sich in der Profillage I wieder.
Abbildung 3: Profillagen der SGB II Kunden
Das Arbeitsmarktprogramm 2014 des Jobcenters Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden, je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Arbeitnehmer (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), Arbeitgeber oder Träger gewährt. Die Leistungen sind ausgerichtet auf die Bedarfe der zu betreuenden Leistungsempfänger sowie auf bestimmte Zielgruppen.
Zielgruppen
Jüngere Arbeitslose unter 25 Jahren (U25)
Aktuell sind 164 arbeitslose Jugendliche im Leistungsbezug. Durch die verbesserten Chancen am Ausbildungsmarkt und einer Intensivierung der Ausbildungsplatzvermittlung ist seit Mitte des Jahres kontinuierlich ein Rückgang bei den arbeitslosen Jugendlichen zu verzeichnen. Abbildung 4: Arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren (U25)
Ältere Arbeitslose über 50 Jahre
Vom Höchststand im April 2012 (1.214) konnte die Zahl der älteren Arbeitslosen (50 Jahre und älter) bis August 2013 auf 1.049 Arbeitslose reduziert werden. Abbildung 5: Arbeitslose über 50 Jahre
Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ wurde im Oktober 2005 ins Leben gerufen und ist in allen Bundesländern vertreten. Es verfolgt das Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungschancen älterer Menschen zu verbessern. Perspektive 50plus ist ein erfolgreiches Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Unser Landkreis ist im Jahre 2009 mit der damaligen Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (abo) dem regionalen Beschäftigungsbündnis „Silverstars“ beigetreten. Der Pakt ist die bislang umfangreichste Zusammenarbeit in Baden-Württemberg bei der Unterstützung von älteren Langzeitarbeitslosen durch nun 25 Grundsicherungsträger.
Ältere Langzeitarbeitslose bringen neben Fachwissen, Erfahrung, Flexibilität und Zuverlässigkeit ein hohes Maß an Loyalität und Motivation mit, Werte, die in der heutigen Arbeitswelt unverzichtbar sind. Sie haben jedoch vermehrt mit Vorurteilen zu kämpfen. Deshalb wurde die Perspektive 50plus durch den Gesetzgeber ins Leben gerufen. Ziel des Bundesprogramms ist eine nachhaltige Integration dieses besonderen Personenkreises auf dem 1. Arbeitsmarkt. Der Ostalbkreis hat hierfür eigens ein spezielles 50plus-Team bestehend aus 2 Projektvermittlern für die 4 Standorte (Ellwangen, Bopfingen, Aalen und Schwäbisch Gmünd) gebildet. Durch intensivere Unterstützung mittels einer hohen Kontaktdichte sowie eine intensive Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Beschäftigungsträgern konnten 2012 rund 100 ältere Menschen in Arbeit integriert werden.
Zur Unterstützung der beiden Projektvermittler wurde für die Standorte Aalen und Schwäbisch Gmünd eigens eine spezielle Maßnahme „Silverstars 50plus“ konzipiert. Durch den Einsatz dieser Maßnahme wird eine sehr intensive Betreuung der Kunden gewährleistet, was zu einem spürbaren Anstieg der Integrationszahlen geführt hat. Die Maßnahme wurde für 2014 erneut zur Ausschreibung gebracht.
Für die Zukunft will sich das Jobcenter mit weiteren Arbeitsmarktakteuren vernetzen, um noch besser auf die Besonderheiten des regionalen Arbeitsmarktes eingehen zu können und mit dem Ziel, auch in Zukunft das Projekt 50plus mit großem Erfolg weiter zu führen.
Langzeitleistungsbezieher (LZB)
LZB sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Im Juli 2013 wurden im Ostalbkreis insgesamt 4.225 LZB im Sinne der Statistik gezählt. Abbildung 6: Langzeitleistungsbezieher im Verlauf Auf Grund der bundesweiten Änderung der Melderegeln und somit der Zählung von Langzeitleistungsbeziehern kam es im Januar zu einem statistischen Rückgang auf 4.220 Personen.
Erwerbstätige SGB II Bezieher
Aktuell befinden sich 1.822 Erwerbstätige trotz Einkommen im Bezug von Leistungen nach dem SGB II. Rund 35 % dieser Erwerbstätigen befinden sich in einer Unterbeschäftigung von weniger als 200,00 Euro Einkommen pro Monat. Abbildung 7: Erwerbstätige Arbeitslosengeld II – Bezieher
Alleinerziehende im Leistungsbezug nach dem SGB II
Im Verlauf des Jahres 2012 bis Januar 2013 verringerte sich die Anzahl der Alleinerziehenden Leistungsberechtigten, stieg aber im weiteren Jahresverlauf wieder an und liegt im Monat Mai 2013 bei 1.162. Abbildung 8: Entwicklung der Alleinerziehenden
Aktuell gibt es im Ostalbkreis 1.162 Alleinerziehende im Leistungsbezug, dies sind rund 15% aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher. Die Alleinerziehenden stehen in der Integrationsarbeit des Jobcenter Ostalbkreis mit verschiedenen strategischen Ansätzen besonders im Fokus. Im Einzelnen sind dies:
Die zielgruppenspezifische Betreuung von Alleinerziehenden mit Qualifizierungspotential durch projektorientierte Integrationsfachkräfte, um den besonderen Anforderungen der Alleinerziehenden und deren komplexen Problemlagen gerecht werden zu können. Die Ko-Finanzierung von verschiedenen Projekten für Alleinerziehende im Rahmen der regionalen und Landes-ESF-Förderung wie Ausbildung in Teilzeit für Alleinerziehende. Die enge Vernetzung mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie allen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ostalbkreis. Die Einrichtung der Stabstelle „Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt“ seit 01.07.2011 zur Koordination der zielgruppenspezifischen Unterstützungsangebote, Aufbau von Netzwerken und Beteiligung an bereits bestehenden Netzwerken. Handlungsschwerpunkte
Die Handlungsschwerpunkte der Förderinstrumente im Arbeitsmarktprogramm 2014 des Jobcenters Ostalbkreis ergeben sich aus den Profillagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (s.o.). Grundsätzlich ist es das wichtigste Ziel des Jobcenters Ostalbkreis die Menschen in Arbeit zu bringen! Für Leistungsberechtige die zur Erreichung dieses Ziels Unterstützung benötigen oder aufgrund ihrer Vermittlungshemmnisse noch weit vom ersten Arbeitsmarkt entfernt sind, werden zielgruppenspezifische und zielorientierte Maßnahmen angeboten.
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Überblick
33,9 % der Eingliederungsmittel sind im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. Darunter subsumieren sich die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z.B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), die Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z.B. Bewerbungstraining), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika, „Trainingscenter Betrieb“) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen und für 2014 neu ausgeschrieben wurden. Die ausgeschrieben Maßnahmen für 2014 sind im Einzelnen:
Die mit der Instrumentenreform neu eingeführten „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ wurden 2013 im Jobcenter erstmals getestet. Diese Maßnahmen müssen nicht ausgeschrieben werden, setzen aber eine Zertifizierung des Trägers voraus. Inzwischen sind im Ostalbkreis weitere Träger zertifiziert, so dass einige, der noch in 2013 ausgeschriebenen Maßnahmen, inzwischen über dieses Instrument durchgeführt werden können. Unter anderem werden die ehemals ausgeschriebenen Maßnahmen „aufsuchende Integrationsarbeit“ und „Aufstiegsmobilität für Ergänzer“ inzwischen von den Trägern als Maßnahmen mit Aktivierungsgutschein angeboten.
Bereits seit März 2012 gibt es im Jobcenter Ostalbkreis die Maßnahme „Trainingscenter Betrieb“. Dabei absolvieren die Leistungsempfänger, die bei ihrer beruflichen Eingliederung Unterstützung benötigen, berufsbezogene Praktika bei passenden Betrieben mit den Zielen, die Arbeitsfähigkeit zur erhalten, Berufserfahrung zu sammeln, Vermittlungshemmnisse festzustellen und zu beseitigen. Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach der persönlichen Situation des Teilnehmers, sowie den Möglichkeiten des Praktikum anbietenden Betriebes. Es besteht in der ganzen Zeit ein sehr enger Kontakt zwischen dem Firmenkundenservice des Jobcenters, der die geeigneten Betriebe vermittelt, den Praktikantinnen und Praktikanten und den Ansprechpartnern in den Betrieben. Für den Praktikumsbetrieb fallen währen der Maßnahme keine Kosten an. Er gibt am Ende der Maßnahme eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit für das Jobcenter ab und stellt dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und bei längeren Praktika ein Arbeitszeugnis aus. Die Maßnahme wurde in 2013 ausgebaut und soll auch in 2014 weitergeführt werden.
Ein Berufsabschluss und/oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Viele qualifizierungswillige Arbeitssuchende sind den Anforderungen von klassischen Bildungsmaßnahmen zur Erlangung eines qualifizierten Abschlusses aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen. Sie besitzen oft nicht die dafür notwendigen intellektuellen oder persönlichen Voraussetzungen. Das Jobcenter Ostalbkreis hat deshalb in Gesprächen mit Bildungsträgern im Ostalbkreis verschiedenen Qualifizierungsangebote angeregt, die speziell für diesen Personenkreis passgenau sind. Über die berufliche Qualifikation hinaus bieten diese Maßnahmen den Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie flankierende Beratung und Betreuung an.
Der Mittelansatz im Bereich Qualifizierungen beträgt 390.000 Euro, das sind 13,9 % der Gesamtausgaben. Qualifizierungsschwerpunkte sind der Erwerb eines Berufsabschlusses durch betriebliche Umschulungen sowie marktnahe Qualifizierungen in den Bereichen Metall und Pflege.
Für beschäftigungsbegleitende Leistungen ist ein neuer Mittelansatz in Höhe von 100.000 Euro (3,9%) der Eingliederungsmittel geplant. Der Betrag wird durch Sonderzuteilungen für den unbefristeten Beschäftigungszuschuss in Höhe von 505.000 Euro ergänzt. Aus den Erfahrungen im Jahr 2013 können Einsparungen bei den Eingliederungszuschüssen erzielt werden. Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt gelingen aufgrund der guten Marktsituation auch mit weniger hohen bzw. ohne Zuschüsse(n) an Arbeitgeber.
Die Ko-Finanzierung (Förderung von Arbeitsverhältnissen gem. § 16e SGB II) für das Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ im Baustein Aktiv-Passiv-Transfer für 24 Arbeitsplätze ist in den Vorbindungen enthalten.
1,3 % der Ausgaben sind im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere geplant. Die Gesamtausgaben für Jugendliche unter 25 Jahren belaufen sich jedoch auf 9% des Budgets, bei einem Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen von 5,1%. Maßnahmen für Jugendliche in anderen Rubriken sind – Maßnahmen für Jugendliche in I. (Sportprojekt, Aktiv U25, BPJ21, Aufsuchende Integrationsarbeit)
Jugendliche im SGB II Bezug haben darüber hinaus, den Zugang zu berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agentur für Arbeit. Diese Maßnahmen werden über das SGB III finanziert.
Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung beträgt 4,6% der Gesamtausgaben. Die für 2013 geplanten Mittel mussten im Laufe des Jahres aufgestockt werden, so dass der Planansatz für 2014 um 30% gegenüber 2013 erhöht wurde.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.
Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z.B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z.B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden), sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger bieten Arbeitsmöglichkeiten in Projekten an, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden, wie z. B. Möbellager. Sie bieten eine auf die Bedarfe der Kunden ausgerichtete Arbeitsanleitung an. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten je nach Aufwand eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten (wie z.B. Anleitungspersonal, Mieten, Sachkosten) ab. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 390.000 Euro und entspricht 13,9% des Gesamtansatzes.
In der Freien Förderung ist in 2014 kein Mittelansatz vorgesehen. Die vormals über dieses Instrument geförderten Maßnahmen der Einzelfallförderung, können nach der Instrumentenreform über Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine gefördert werden.
Vorbindungen aus den Vorjahren
Im Arbeitsmarktprogramm 2014 sind Vorbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 800.000 Euro beinhaltet. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen wie z.B. zweijährige Umschulungsmaßnahmen, langfristige Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte, dreijährige Ausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen, langfristige Zuschüsse zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber für besonders Benachteiligte.
Ausgaben ohne Sonderzuteilungen
Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2014 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 2.808.860 Euro.
Zweckgebundene Sonderzuteilungen
Das Jobcenter Ostalbkreis erhält in 2014 voraussichtlich Sonderzuteilungen für aktive Leistungen aus dem Beschäftigungspakt Perspektive 50plus „Silverstars“ in Höhe von 348.000 Euro und für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 505.000 Euro. Diese Sonderzuteilungen sind zweckgebunden und können nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden.
Ausgaben inklusive Sonderzuteilungen
Mit den Sonderzuteilungen stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2014 insgesamt 3.661.860 Euro zur Verfügung. Gegenüber 2013 wurde der Gesamtmittelansatz um 5,7% reduziert. Finanzierung und Folgekosten:
Gem. § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bzw. des zugelassenen kommunalen Trägers erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psycho-soziale Betreuung und Suchtberatung. Darüber hinaus trägt der Landkreis einen gesetzlich festgelegten Anteil von 15,2% an den Gesamtverwaltungskosten. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung wird zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.
Anlagen
Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis 2014 in Zahlen.
Sichtvermerke
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