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Vorlage - 166/2013  

 
 
Betreff: Jahresbericht 2012 des Vereins P.A.T.E. e.V. und Weiterentwicklung der Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
14.10.2013 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

  1. Kenntnisnahme der Ziffern I und II.

 

  1. Zustimmung zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege gem. Ziffer III, unter Berücksichtigung der Bedarfseinschätzung der Städte und Gemeinden.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Im Zuge der Verständigung von Bund und Ländern, die Kleinkindbetreuung bis zum Jahre 2013 auszubauen -aktueller bundesweiter durchschnittlicher Richtwert sind

39 %- wurde der Kindertagespflege als dritter Säule neben Krippen und altersgemischten Gruppen große Bedeutung beigemessen. In Baden-Württemberg hat man sich politisch als Zielgröße auf einen Anteil von 20 % der Plätze in der Kindertagespflege verständigt.

 

Seit dem 01.08.2013 hat jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses - zuletzt am 18.06.2013 - wurden seit 2006 jährlich jeweils der Bestand und der ermittelte Bedarf festgestellt und Ausbaustufen beschlossen. In diesem Zeitraum wurden im Ostalbkreis rund 1.900 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren neu geschaffen und von den Städten und Gemeinden ein weiterer Ausbau von 520 Plätzen geplant. Nach deren Einschätzung kann der zum 01.08.2013 in Kraft getretene Rechtsanspruch zumindest im Laufe des Jahres 2013 erfüllt werden.

 

Als einer der wenigen Landkreise in Baden-Württemberg hat der Ostalbkreis alle Empfehlungen zur Attraktivitätssteigerung und Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege, die von einer vom Landesjugendhilfeausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet wurden, umgesetzt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

 

  1. Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern bei der Betreuung von Kindern in Einrichtungen oder Kindertagespflege

 

  1. Anhebung des Stundensatzes für Kindertagespflegepersonen auf 5,50 € 

 

  1. Verbesserung des Fachkräfteschlüssels auf derzeit 1:130

 

  1. Entbürokratisierung der Abrechnungsmodalitäten

 

  1. Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern von Kindern unter 3 Jahren (U3-Kinder).

 

 

II. Entwicklung der Kindertagespflege im Ostalbkreis

 

Bereits im Dezember 2000 wurden im Ostalbkreis wesentliche Aufgaben der Kindertagespflege im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an den freien Träger und Verein P.A.T.E. e.V. übertragen. Die Entwicklung im Zeitraum 2002 bis 2007 ergab sowohl bei den Tagespflegepersonen als auch bei den betreuten Kindern eine kontinuierliche Zunahme von mehr als 100%.

 

Maßgebliche Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege, unter anderem der Erlaubnisvorbehalt, die erforderliche, umfassende Qualifizierung für Tagespflegepersonen ab 2005, deren steuerrechtliche Einordnung als „selbstständig Tätige“ ab 2008, der verstärkte Ausbau von Krippen und altersgemischten Gruppen in vielen Städten und Gemeinden und der sich daraus ergebende Fachkräftemangel, führten landesweit zu einer bis heute anhaltenden Stagnation bzw. einem Rückgang bei den Tagespflegepersonen.

 

Das folgende Schaubild verdeutlicht einerseits einen positiven Trend bei den in Kindertagespflege betreuten Kindern, insbesondere einen kontinuierlichen Zuwachs bei den Kindern unter 3 Jahren. Andererseits zeigt sich jedoch auch, dass ohne eine ausreichende Zahl an qualifizierten Tagespflegepersonen eine Vermittlung entsprechend der Nachfrage nicht möglich ist. Besonderer Betreuungsumfang und besondere Betreuungszeiten können vielfach nicht geleistet werden.

 

 

Kindertagespflege im Ostalbkreis 2008 - 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Quelle P.A.T.E. und Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stichtag 01.03.2013

 

 

 

Die Geschäftsführerin des Vereins P.A.T.E. e.V., Frau Gabi Ernst, wird in der Sitzung detailliert über die Entwicklung der Kindertagespflege im Ostalbkreis berichten.

 

 

III. Weiterentwicklung der Kindertagespflege

 

Tagespflegepersonen sind seit dem am 16.12.2008 beschlossenen Kinderförderungsgesetz grundsätzlich selbstständig tätige Personen. Viele beklagen den damit verbundenen bürokratischen Aufwand, insbesondere die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Je nach Nachfrage und Belegung als Tagespflegestelle ergibt sich eine zusätzliche Belastung durch das nicht gesicherte, monatliche Einkommen, bei gleichzeitiger Beitragspflicht, z. B. zur Krankenversicherung.

 

Viele Tagespflegepersonen sind nicht mehr oder nur kurzzeitig bereit, diese schwierigen Bedingungen in Kauf zu nehmen und suchen deshalb berufliche Alternativen.

 

Der Verein P.A.T.E. hat vor diesem Hintergrund die Vorstellung entwickelt, Tagespflegepersonen fest anzustellen, das heißt sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Damit könnte insbesondere eine bessere Vermittlung, Planung und Umsetzung von TigeR-Projekten (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen) und auch für die anderen Formen der Kindertagespflege geschafft werden. Das Modell der Festanstellung wird in Baden-Württemberg bislang nur bei der Stadt Mannheim umgesetzt.

 

Mit einem Festanstellungsmodell würden sich folgende Optionen ergeben:

 

      Festanstellung von Tagespflegepersonen in den TigeR-Projekten, der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

 

      Festanstellung von Tagespflegepersonen zum bedarfsorientierten Einsatz bei Städten und Gemeinden (z.B. Anschlussbetreuung in Kindertagesstätten oder im Rahmen der Ganztagesbetreuung an Schulen)

 

      Festanstellung von Tagespflegepersonen in einem Pool zur Sicherung einer verlässlichen Vertretung in allen Formen der Kindertagespflege

 

Um vor der gemeinsamen Sitzung des Kreissozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 14.10.2013 eine Einschätzung der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis zu erhalten, wird das Modell der Festanstellung von Kindertagespflegepersonen den 3 Sozialbürgermeistern der Großen Kreisstädte Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen, den Vorsitzenden der 3 Bürgermeister-Sprengel im Ostalbkreis und dem Vorsitzenden des Kreisverbandes Ostalbkreis des Gemeindetags Baden-Württemberg am 02.10.2013, vorgestellt. Die Einschätzung der Städte und Gemeinden ist von zentraler Bedeutung. Auch mit Blick auf das finanzielle Engagement des Vereins P.A.T.E. und des Ostalbkreises ist es wichtig, bedarfsorientiert vorzugehen.

 

IV. Bewertung

 

Der qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagespflege im Ostalbkreis ist weiterhin ein wichtiger Beitrag zur Innovationsfähigkeit des Landkreises. Familienfreundlichkeit und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote sind für Kommunen ein bedeutender Wirtschafts- und maßgeblicher Standortfaktor. Damit der durch den Gesetzgeber angestrebte quantitative Ausbau der Tagespflege, ihr Einbezug in die kommunale Bedarfsplanung und ihre Professionalisierung durch umfassende Qualifizierung realisiert werden können, bedarf es einer entsprechenden Infrastruktur unter Wahrung der fachlichen und gesetzlichen Anforderungen.

 

Der angestrebte höhere Stellenwert der Tagespflege erfordert verbesserte Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege, die für die große Zahl der kontinuierlich zu gewinnenden zusätzlichen Tagespflegepersonen auch berufliche Perspektiven eröffnen sowie Kindern und Eltern eine gute und überprüfbare Betreuungsqualität sichern soll.

 

Tagespflege ist besonders für Kinder unter einem und bis zu drei Jahren zu einer beliebten Betreuungsform geworden, weil für diese das öffentliche Angebot in Kindertagesstätten eventuell nicht ausreicht oder weil sich viele Eltern wegen der familiären Atmosphäre für die Tagespflege entscheiden. Für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung schließt Kindertagespflege oft die Lücke, die durch fehlende Ganztagesplätze in Kindergärten entsteht, denn viele Halbtagsplätze in Einrichtungen lassen noch nicht einmal eine Teilzeittätigkeit zu. Auch für Schulkinder ist Tagespflege eine gute Ergänzung, damit sie bei Unterrichtsausfall, spätem Schulbeginn und an Nachmittagen betreut werden.

 

Eine gesicherte Vertretung bei Krankheit oder Urlaub einer Tagespflegeperson hat sich als wichtiges Qualitätsmerkmal einer guten Kindertagespflege und gleichzeitig nicht immer zu lösende Aufgabe herausgestellt. Für Eltern ist eine Vertretungsregelung besonders wichtig und oftmals entscheidendes Kriterium bei ihrer Wahl „Einrichtung oder Tagespflege“.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Festanstellung von Tagespflegepersonen in den TigeR-Projekten und zum bedarfsorientierten Einsatz bei Städten und Gemeinden, soll zwischen dem Verein P.A.T.E. und dem jeweiligen Projektpartner abgestimmt und auch hinsichtlich der Finanzierung vertraglich geregelt werden. In beiden Konstellationen ist der Ostalbkreis finanziell nicht beteiligt. 

 

Der Pool mit festangestellten Tagespflegepersonen, die eine verlässliche Vertretung und besondere Betreuungsformen ermöglichen, soll mit 10 Tagespflegepersonen gestartet und für zunächst 2 Jahre in der Praxis erprobt werden. Bei maximaler Inanspruchnahme würden sich dabei Kosten von ca. 100.000 € jährlich ergeben. Diese könnten ca. zur Hälfte mit Fördermitteln, die der Ostalbkreis auf der Grundlage des § 29c FAG vom Land erhält, finanziert werden.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Funk

 

 

Dezernent/in

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel