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Vorlage - 162/2013  

 
 
Betreff: Intensive Soziale Gruppenarbeit in der Raumschaft Bopfingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
14.10.2013 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Soziale Gruppe Bopfignen

Antrag der Verwaltung

 

Der Einrichtung einer Intensiven Sozialen Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII auf der Grundlage der beiliegenden Leistungs- u. Entgeltvereinbarung in der jeweils geltenden Fassung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leistungs- und Entgeltvereinbarung jeweils bedarfsgerecht fortzuschreiben.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

1. Hilfe zur Erziehung in Form von Sozialer Gruppenarbeit:

 

Die Soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII zählt zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Jugendhilfeträgers. Es handelt sich um ein aus der Praxis entwickeltes Angebot zum sozialen Lernen in der Gruppe, das sich an Jugendliche und Kinder richtet. Soziale Gruppenarbeit ist ein vielgestaltiges Angebot, das auf unterschiedlichste Bedarfslagen hin, zum Beispiel geschlechtsspezifisch, altersmäßig oder sozialraumbezogen, ausgestaltet werden kann.

 

Die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII hebt sich nach Art und Umfang von Angeboten der offenen pädagogischen Gruppenarbeit ab. Intensive Formen der Sozialen Gruppenarbeit können ähnlich wie Tagesgruppen auch zur Heimvermeidung bzw. Unterstützung bei der Rückführung in die Familie dienen. Überwiegend befinden sich im Betreuungsfeld der Sozialen Gruppenarbeit Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien, bei denen die familiären Bedingungen noch für ausreichend tragfähig eingeschätzt werden, um einen Verbleib in der Familie zu ermöglichen.

 

 

2. Ausbau der Sozialen Gruppenarbeit im Ostalbkreis

 

Im Ostalbkreis bestehen derzeit neben der Tagesgruppe der Marienpflege in Ellwangen mehrere niederschwellige und intensive Formen der Sozialen Gruppenarbeit.

 

Eine niederschwellige Gruppe in Oberkochen und zwei in Aalen befinden sich in Trägerschaft des Fördervereins Aufwind. Eine weitere niederschwellige Gruppe ist in Bopfingen in Trägerschaft der Franz von Assisi gGmbH (Canisius-Haus) eingerichtet.

 

Darüber hinaus gibt es Intensive Soziale Gruppen in Schwäbisch Gmünd in Trägerschaft des Canisius-Hauses, in Aalen in Trägerschaft des Fördervereins Aufwind und in Bopfingen-Oberdorf in Trägerschaft des Kinderheims Graf.

 

Die aktuellen Entwicklungen hin zu Ganztagesschulen, der Ausbau der Schulsozialarbeit und der Ausbau der Kindertagesbetreuung veränderten die Rahmenbedingungen für die Hilfe zur Erziehung in Form von Sozialer Gruppenarbeit maßgeblich und führten in den letzten Jahren zu wenig stabilen bzw. rückläufigen Auslastungszahlen der Sozialen Gruppenarbeit. Dennoch bleibt die Soziale Gruppenarbeit gerade für Kinder und Jugendliche, die in der Ganztagesschule oder Kindertagesbetreuung aufgrund ihrer erzieherischen Besonderheiten nicht adäquat betreut werden können, ein wichtiger Baustein im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Auch hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten, dass die unterschiedlichen Formen der Hilfen zur Erziehung ausreichend und rechtzeitig verfügbar sind. Der Geschäftsbereich Jugend und Familie ist deshalb daran interessiert, Angebote der Sozialen Gruppenarbeit in ausreichender Zahl und in erreichbarer Nähe für Kinder und Jugendliche im Ostalbkreis aufrecht zu erhalten.

 

Aufgrund einengender Vorgaben bei der Ausgestaltung von Tagesgruppen, wurden im Ostalbkreis mehrere intensive Formen der Sozialen Gruppenarbeit, die bei einer Belegung an 5 Tagen in der Woche auch das Leistungsspektrum einer Tagesgruppe abdecken können, eingerichtet. Zuletzt erfolgte dies im Mai letzten Jahres in Schwäbisch Gmünd. Eine Soziale Gruppe mit flexiblen Belegungsmöglichkeiten und pauschal finanziert, ersetzte dort die nicht mehr ausreichend belegte Tagesgruppe.

 

 

II. Intensive Soziale Gruppenarbeit in Bopfingen

 

In Bopfingen wurde seit 01.09.1992 eine Tagesgruppe durch das Kinderheim Graf betrieben. Auch hier führte der starre Rahmen, der für Tagesgruppen vorgegeben ist, bereits am 01.09.2004 zur Umwandlung in eine intensive Form der Sozialen Gruppenarbeit, die von der Leistungsintensität, wie auch vom Leistungsumfang, mit der vorherigen Tagesgruppe vergleichbar war.

 

Seit mehreren Jahren ist diese einzelfallfinanzierte Gruppe nicht mehr ausgelastet. Zum Ende dieses Jahres drohte deshalb die Schließung. Bei einer Besprechung mit Bürgermeister Dr. Bühler, interessierten Schulleitern aus dem Raum Bopfingen, dem Kinderheim Graf und dem Geschäftsbereich Jugend und Familie im Mai 2013 gelangte man zur gemeinsamen Bewertung, dass im Raum Bopfingen die Arbeit der Gruppe fachlich hoch geschätzt wird und eine Fortführung, in geänderter Form, von allen Beteiligten gewünscht wird.

 

Die gute Zusammenarbeit und die positiven Erfahrungen im Bereich sozialer Gruppenarbeit für junge Menschen waren ausschlaggebend dafür, die Neugestaltung zusammen mit dem Kinderheim Graf zu realisieren. Um den Erhalt der intensiven sozialen Gruppenarbeit in Bopfingen zu ermöglichen, wurden alle Positionen, wie Elternarbeit, Öffnungszeiten und Öffnungstage, Personaleinsatz und Gruppengröße sowie auch die Räumlichkeiten auf den Prüfstand gestellt, und dabei den veränderten Bedarfslagen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten angepasst. So ist ein Umzug aus dem bisherigen, aber für die Gruppengröße unter Wirtschaftlichkeitsaspekten nicht mehr tragbaren Gebäude in Bopfingen-Oberdorf, näher in das Stadtzentrum Bopfingen, in eine sehr gut geeignete Wohnung der Stadt Bopfingen, bereits fest vereinbart. Es wird erwartet, dass die zentralere Lage die Inanspruchnahme der Gruppe steigern wird.

 

Die intensive Soziale Gruppe soll weiterhin durch sozialpädagogische Leistungen, durch soziales Lernen in der Gruppe und durch schulische Begleitung und Förderung, sowie durch eine qualifizierte Elternarbeit, die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unterstützen. Das Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen im Aufnahmealter von 6 bis 13 Jahren, die in Familie, Schule und sozialem Umfeld Schwierigkeiten haben und nicht ausreichend integriert sind. Die Gruppe ist an 185 Schultagen im Jahr, an 5 Tagen in der Woche, von 11:45 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus wird die Gruppenarbeit an 20 schulfreien Tagen, flexibel 5,25 Std. pro Tag, Angebote machen. Die Gruppe ist flexibel für bis zu 10 Kinder ausgelegt und steht dabei an 2 bis 5 Tagen pro Woche mit ihrem Leistungsangebot zur Verfügung, so dass durchschnittlich pro Tag 6 Kinder anwesend sein sollten. Ergänzend findet jährlich eine 5-tägige Ferienfreizeit über Tag und Nacht statt. Beinhaltet ist auch Elternarbeit im Gruppen- und Einzelsetting.

 

Darüber hinaus ist es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten notwendig, dass für Kinder aus umliegenden Gemeinden, die nach der Sozialen Gruppe am Abend nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause kommen können, sowie für Kinder im Einschulungsalter, denen aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung die Heimfahrt am Abend mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zugemutet werden kann, ein Fahrdienst geleistet wird.


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Verlauf der Abstimmungsgespräche über die Neugestaltung der Gruppe in Bopfingen, wurde die Einzelfallfinanzierung als nachteilig bewertet. Die Gruppe wird ausschließlich vom örtlichen Jugendhilfeträger Ostalbkreis in Anspruch genommen und kann daher hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung nur einvernehmlich zwischen Leistungserbringer und örtlichem Jugendhilfeträger entwickelt werden. Eine solche Gruppe verursacht hohe Vorhaltekosten und das Auslastungsrisiko muss der Leistungserbringer bei einer Einzelfallfinanzierung in seiner Preiskalkulation berücksichtigen. Weiterhin führt die taggenaue Einzelfallfinanzierung zu einem hohen Verwaltungsaufwand beim Leistungserbringer. Beide Faktoren, das Auslastungsrisiko und der hohe Verwaltungsaufwand, führen bei der Einzelfallfinanzierung entweder zu hohen Preisen, oder – wie im Fall Bopfingen – zu mangelhafter wirtschaftlicher Tragfähigkeit.

 

Für die Intensive Soziale Gruppenarbeit soll daher mit dem Kinderheim Graf eine Pauschalfinanzierung mit derzeit 116.000 Euro pro Jahr vereinbart werden. Mit diesem Betrag können bis zu 10 Kinder, je nach Bedarf, unterschiedlich umfangreich mit dem Hilfeangebot versorgt werden. Durch die vorgenommenen Anpassungen und die Pauschalfinanzierung soll der Erhalt dieser Hilfeform im Raum Bopfingen gesichert werden.

 

Die Soziale Gruppenarbeit ist gem. § 29 SGB VIII eine gesetzliche Aufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers. Der Fahrdienst am Abend in begründeten Fällen stellt dagegen eine notwendige Freiwilligkeitsleistung des öffentlichen Jugendhilfeträgers dar, wobei der Kostenanteil bei ca. 2.000 Euro liegt.

 

Die aufgezeigten Kosten sind über den Jugendhilfehaushalt zu finanzieren.

 


Anlage

 

Leistungs- und Entgeltvereinbarung

 

 

 

Sichtvermerke

 

Funk

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Geschäftsbereichsleiterin

 

 

Dezernent/in

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Soziale Gruppe Bopfignen (3370 KB)