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Vorlage - 131/2013  

 
 
Betreff: Unterbringung von Flüchtlingen im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
09.07.2013 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge steigt weiterhin stetig an. So ist beispielsweise die Zahl derjenigen, die erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, von Januar bis April 2013 um 73 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen.

 

Der Ostalbkreis steht derzeit vor der Herausforderung, monatlich zwischen 25 und 30 Personen (Erstantragsteller und Asylfolgeantragsteller) aufnehmen zu müssen.

 

Im Jahr 2012 wurden im Ostalbkreis 250 Flüchtlinge aufgenommen. Haupther­kunftsländer waren Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan sowie verschiedene Staaten des ehemaligen Jugoslawien. Ein Rückgang der Asylanträge ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

 

 

 

 

Nachdem bis zum 30.06.2013 bereits 156 Neuzugänge zu verzeichnen waren, rechnet die Verwaltung bis zum Jahresende mit einer Gesamtzuweisung von mindestens 300 Flüchtlingen. Dies entspricht ca. 3 % des landesweiten Zugangs an Flüchtlingen. Das Baden-Württembergische Innenministerium rechnet in diesem Jahr mit ca. 10.000 Flüchtlingen, die im Land um Asyl nachsuchen. Nicht berücksichtigt dabei ist ein etwaiges Kontingent an syrischen Flüchtlingen, die eventuell nach dem Genfer Abkommen aus humanitären Gründen aufgenommen werden.

 

 

II. Derzeitige Unterbringungssituation

 

Der Ostalbkreis hat in den vergangenen Jahren mit erheblichen Anstrengungen seine Platzkapazitäten in der Flüchtlings- und Spätaussiedlerunterbringung angepasst.

 

Derzeit verfügt der Kreis über folgende Wohnkapazitäten:

 

Beginn Mietvertrag

Standort

Plätze

01.04.1998
(Übernahme vom RP Stuttgart)

Schwäbisch Gmünd, Oberbettringer Str. 176

216

16.07.1999
(Übernahme von Stadt Aalen)

Aalen, Ulmer Str. 117

86

01.01.2012

Schwäbisch Gmünd, Bethlehemer Str. 6        

9

01.01.2012

Schwäbisch Gmünd, Bethlehemer Str. 15        

3

01.06.2012

Aalen, Kochertalstr. 4

34

30.11.2012

Schwäbisch Gmünd, Bethlehemer Str. 18        

11

21.12.2012

Schwäbisch Gmünd, Bethlehemer Str. 11       

7

01.01.2013

Neresheim-Elchingen, Neresheimer Str. 4

17

01.02.2013

Aalen-Fachsenfeld, Kirchstr. 12

7

16.02.2013

Aalen-Wasseralfingen, Taunusstr. 16

35

29.04.2013

Oberkochen, Bahnhofstr. 8

8

01.05.2013

Schwäbisch Gmünd-Herlikofen, In der Eck 45

4

22.05.2013

Oberkochen, Aalener Str.45

21

 

Gesamt - Stand 30.06.2013 -

458

 

 

III. Bedarfsplanung

 

 

Geschätzter Bedarf an Wohnheimplätzen

 

 

 

Nach der aktuellen Belegungssituation und dem geschätzten Zugang werden voraussichtlich bis zum Jahresende 2013 rund 560 Plätze zur Flüchtlingsunterbringung benötigt. Bis zum Jahresende 2014 wird der Bedarf auf voraussichtlich 700 Wohnheimplätze anwachsen.

 

Dieser Bedarf errechnet sich aus den zu erwartenden monatlichen Zugängen von ca. 26 Personen und den geschätzten Wegzügen von monatlich 13 Personen, die aus verschiedensten Gründen (Anerkennung als Flüchtling, Anschlussunterbringung, Abschiebungen etc.) die Gemeinschaftsunterkünfte wieder verlassen. Gerade diese Zahl ist sehr optimistisch geschätzt. Sollten wesentlich weniger Personen wegziehen, erhöht sich der Wohnheimplatzbedarf entsprechend.

 

Ende 2014 endet das Mietverhältnis des Ostalbkreises mit der Stadt Schwäbisch Gmünd zur Gemeinschaftsunterkunft Oberbettringer Strasse 176. Dies bedeutet, dass 216 Wohnheimplätze wegfallen und ersetzt werden müssen.

 

Eine weitere Herausforderung ist die vom Baden-Württembergischen Integrationsministerium geplante schrittweise Anpassung der Wohn- und Schlaffläche für Flüchtlinge von derzeit 4,5 m² auf 7 m² bis zum Jahr 2016.

 

Der Geschäftsbereich Integration und Versorgung des Landratsamts Ostalbkreis berücksichtigt bereits jetzt weitestgehend diese Vorgaben, um die Unterbringungssituation in den Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bedarf an Wohnheimplätzen im Jahr 2013 in Teilen durch Anmietung von Wohncontaineranlagen zu decken.

 

Die Suche nach neuen Unterbringungsstandorten und -modellen gestaltet sich äußerst komplex und schwierig. Die Anzahl geeigneter Immobilien ist verschwindend gering. Geeignet wären aus Sicht des Geschäftsbereiches Integration und Versorgung ehemalige Pensionen, Altenheime, Mehrfamilienhäuser, Schulen, Kindergärten, Gemeindezentren, Büro- und Verwaltungsgebäude  mit entsprechender Sanitärausstattung. In Betracht kommen auch erschlossene Grundstücke mit der Möglichkeit zur Aufstellung von Wohncontainern.

 

Die Eigentümer solcher Objekte wünschen in aller Regel langfristige Mietverträge oder sind am Verkauf ihrer Gebäude interessiert, weil oftmals aufgrund schlechter Bausubstanz hohe Investitionskosten sowie teure Brandschutzmaßnahmen anstehen. Hinzukommt, dass durch die EU-Osterweiterung vermehrt Arbeitnehmer aus osteuropäischen Staaten günstigen Wohnraum suchen und damit in Konkurrenz zur Flüchtlingsunterbringung stehen.

 

Im Jahr 2014 muss der Ostalbkreis voraussichtlich mindestens 150 neue Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen schaffen. Für die wegfallenden 216 Plätze in Schwäbisch Gmünd, Oberbettringer Straße, betreibt der Landkreis derzeit bereits mit tatkräftiger Unterstützung der Stadt Schwäbisch Gmünd intensiv die Nachfolgeplanung. Aktuell werden verschiedene Standortperspektiven gemeinsam geprüft und bewertet. Neben der Geeignetheit der Gebäude müssen bei der Standortsuche auch andere Gesichtspunkte berücksichtigt werden, so zum Beispiel öffentliche Infrastruktur, soziales Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten, etc.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Durch die Schaffung neuer Wohnheimplätze bzw. Anmietung neuer Gemeinschaftsunterkünfte steigen die Kosten im Kreishaushalt für die Unterbringung von Flüchtlingen enorm. Zwar erhält der Landkreis vom Land Baden-Württemberg eine Pauschale zur Deckung der Kosten der Unterkunft in Höhe von derzeit 3.158 € (Teil der Gesamtpauschale) für jede zugewiesene Person. Dieser Betrag deckt jedoch nur zum Teil die tatsächlich anfallenden Kosten.

 

Die Kreise haben gegenüber dem Land Baden-Württemberg mehrmals geltend gemacht, dass die Kostenerstattung für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht annähernd kostendeckend ist und die Erstattungspauschale deutlich angehoben werden muss. Diese wurde nunmehr zwar von bisher 10.537 € auf 12.270 € erhöht. Hintergrund dafür war allerdings ausschließlich die Anpassung der vom Bundesver­fassungsgericht verfügten Leistungen zum Lebensunterhalt von Flüchtlingen. Eine Anpassung der Erstattungspauschale aufgrund stark angestiegener Kosten für die Unterbringung, Betreuung und die Krankenhilfe ist bislang nicht erfolgt.

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Betz

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel