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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme. Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 07.05.2013 wurde die Verwaltung durch Herrn Kreisrat Krieg gebeten, in der heutigen Sitzung folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Lehrer/innen gehen in den Ruhestand, bzw. stehen nicht mehr zur Verfügung? 2. Wie viele Stellen wurden bisher vom Regierungspräsidium (RP) für das neue Schul-jahr zugesagt? 3. Stimmt es, dass aufgrund der sogenannten Substitution (Neue Angebote nur dann, wenn andere aufgegeben werden.) Angebote für bildungswillige junge Menschen wie zum Beispiel „Berufskolleg“ nicht mehr zustande kommen und ihnen damit eine kostenfreie Weiterbildung verwehrt wird? 4. Wie viele Bewerbungen gab es bei den einzelnen Profilen an den Beruflichen Gymnasien und wie viele Zusagen konnten erteilt werden?
Die Antworten zu den gestellten Fragen wurden in Zusammenarbeit mit den Beruflichen Schulen des Ostalbkreises erarbeitet. Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1 und 2, Lehrerversorgung mit Stand vom Juni 2013:
Die Zahlen bilden den Stand vom 20. Juni 2013 ab. Weitere Stellenzuweisungen durch das Regierungspräsidium Stuttgart sind noch im Rahmen des sogenannten Listenverfahrens (Anfang Juli) möglich. Hierzu wurden bereits die Bedarfe der Schulen durch das Regierungspräsidium Stuttgart abgefragt. Vom Regierungspräsidium wurde in Aussicht gestellt, dass noch weitere Kontingente genehmigt werden. Für die Beruflichen Schulen ist jedoch zum momentanen Zeitpunkt die tatsächliche Lehrerversorgung noch etwas unklar. Dies beruht darauf, dass evtl. die bereits genehmigten Stellen nicht mit qualifiziertem Personal besetzt werden können. Derzeit gibt es für einzelne Fächer wie z.B. Physik oder Mathematik keine qualifizierten Lehrer, die im Ostalbkreis arbeiten möchten. Die Kandidaten orientieren sich oftmals in Richtung der Ballungsräume.
Frage 3:
Bei der Neueinrichtung von Bildungsgängen besteht die Pflicht zur Substitution von wenig nachgefragten Bildungsgängen schon seit einigen Jahren. Dies wurde auch schon von der Vorgängerregierung praktiziert. Aktuell wird diese Substitutionspflicht vom Kultusministerium stärker beachtet. Dies bedeutet, dass neue Bildungsangebote im Vollzeit- und im Teilzeitbereich nur noch bei entsprechender Nachfrage eingerichtet werden können. Gleichzeitig ist im Gegenzug eine Klasse eines Bildungsganges, der von den Schülern wenig nachgefragt ist, aufzugeben.
Der Ostalbkreis und seine Beruflichen Schulen haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, auf Veränderungen der Schülerinteressen zu reagieren. Hier besteht Einvernehmen zwischen den Schulleitungen und dem Schulträger innerhalb des Ostalbkreises einen Ausgleich zu gewährleisten.
Trotzdem kommt es beispielsweise vor, dass an der Kaufmännischen Schule Schwäbisch Gmünd ein Bildungsgang nicht eingerichtet werden kann, obwohl ein ausreichendes Schülerinteresse vorhanden ist. In diesem Fall hat die Kaufmännische Schule Schwäbisch Gmünd den Antrag auf Einrichtung eines BK Fremdsprachen gestellt. Das Kultusministerium hat jedoch abschließend seine Zustimmung zu der geplanten Neueinrichtung nicht erteilt.
Auch an der Gewerblichen Schule Schwäbisch Gmünd kann zum neuen Schuljahr 2013/2014 das stark nachgefragte einjährige Technische Berufskolleg (1BKT) nicht weitergeführt werden, da diese Schulart vom Kultusministerium nur für das Schuljahr 2012/2013 genehmigt wurde. Diese Schülerinnen und Schüler werden auf die Möglichkeit zum Besuch eines anderen Berufskollegs innerhalb des Beruflichen Schulzentrums Schwäbisch Gmünd hingewiesen.
Dennoch gelingt es immer wieder, dass bei entsprechender Nachfrage weitere Angebote, vor allem im BK-Bereich, eingerichtet werden, wenn eine Substitution im Gegenzug erfolgt. Somit können die Beruflichen Schulen des Ostalbkreises weiterhin flexible Angebote für bildungswillige junge Menschen anbieten, so dass keinem jungen Menschen eine kostenfreie Bildung verwehrt wird.
Frage 4:
Die Bewerber für ein Berufliches Gymnasium müssen sich bis spätestens 1. März eines jeden Jahres mit ihrem Halbjahreszeugnis an dem jeweiligen Beruflichen Gymnasium bewerben. Für die tatsächliche Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium ist jedoch das Abschlusszeugnis erforderlich, welches die Schülerinnen und Schüler erst Ende Juli erhalten. Deshalb können im Vorfeld nur den Bewerbern, die bereits im Halbjahreszeugnis den erforderlichen Notenschnitt erreichen, bedingte Zusagen von den Beruflichen Gymnasien gemacht werden. Nach Vorlage des Abschlusszeugnisses und nach Erfüllung des geforderten Notenschnitts werden dann endgültige Zusagen erteilt.
Die Anzahl der „bereinigten“ Bewerberzahlen sind aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich. Ebenfalls in der Übersicht dargestellt ist, wie viele vorläufige Zusagen erteilt wurden.
Die bei einzelnen Profilen sehr hohen Bewerberzahlen spiegeln die Attraktivität dieser Profile wider. Die Möglichkeit zur Erteilung von Zusagen an alle Bewerber wird aber dadurch eingeschränkt, dass durch die Kultusverwaltung die Anzahl der zu bildenden Klassen vorgegeben ist.
Die Schulleitungen unserer Beruflichen Schulen gehen davon aus, dass zu Beginn des neuen Schuljahres kein Bewerber, der die Notenvoraussetzungen erfüllt, unversorgt bleibt, da die Erfahrungen der vergangenen Jahre lehren, dass zum Teil sich die Bewerber bei anderen Profilen einschreiben lassen, bei denen noch Aufnahmekapazitäten bestehen, Bewerber von allgemeinbildenden Gymnasien auf diesen bleiben, andere eine Ausbildung in einem Berufskolleg beginnen oder sich insgesamt ganz anders orientieren.
Finanzierung und Folgekosten
Keine. Anlage
Antrag von Herrn Kreisrat Krieg vom 07.05.2013 Sichtvermerke
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