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Vorlage - 108/2013  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Bedarfseckwerte für stationäre Pflegeangebote bis zum Jahr 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
09.07.2013 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme und Zustimmung zum Vorschlag unter Ziffer III.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Die Zahl der älteren Menschen ist in Baden-Württemberg in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich angewachsen. Zu Beginn der 1960er Jahre war jeder zehnte Baden-Württemberger 65 Jahre und älter, 1980 betrug der Seniorenanteil 14 %, und 2010 gehörte bereits jeder fünfte Einwohner Baden-Württembergs zur älteren Generation. Diese Veränderung der Altersstruktur hat ihre Ursachen in den anhaltend niedrigen Geburtenzahlen und der steigenden Lebenserwartung. Der Prozess der demografischen Alterung wird sich in den nächsten Jahrzehnten noch fortsetzen. So kommt die aktuelle Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamts für Baden-Württemberg zu dem Ergebnis, dass bereits im Jahr 2020 der Seniorenanteil auf über ein Fünftel (22 %) der Bevölkerung angewachsen sein wird, und dass im Jahr 2040 annähernd jeder dritte Baden-Württemberger (29 %) 65 Jahre und älter sein könnte.

 

Gleichzeitig steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen. Dies erfordert eine vorausschauende bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur. Grundlage für die Planung ist das Landespflegegesetz (LPflG). Dessen Zweck ist es, die notwendige Grundversorgung der Bevölkerung durch eine möglichst wohnortnahe, leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur zu gewährleisten. Hierfür erstellt das Sozialministerium unter Beteiligung des Landespflegeausschusses einen Landespflegeplan. Nach dem Landespflegegesetz umfasst der Landespflegeplan Grundsätze und Ziele für die notwendige, leistungsfähige und wirtschaftliche Grundversorgung der Bevölkerung sowie Hinweise zu pflegevermeidenden und -ergänzenden Maßnahmen und bildet den Rahmen für die Kreispflegepläne.

 

Die Stadt- und Landkreise erstellen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten räumlich gegliederte Kreispflegepläne. Der Kreispflegeplan enthält die Darstellung von Bestand, Bedarf und erforderlichen Maßnahmen zur Bedarfsdeckung.

 

Eine systematische Planung für die Pflegeinfrastruktur auf Landesebene wurde erstmals 1997 erstellt und in den Jahren 2000 und 2007 fortgeschrieben. Der Planungshorizont erstreckte sich dabei auf die Jahre 2000, 2010 und 2015.

 

Der erste Kreispflegeplan des Ostalbkreises wurde im Jahr 1998 erstellt und im Jahr 2001 fortgeschrieben. Eine weitere Fortschreibung war auch im Jahr 2007 vorgesehen - auf der Grundlage des fortgeschriebenen Landespflegeplans. Da die Planzahlen im Ostalbkreis damals aber bereits überschritten waren, wurde von einer Fortschreibung abgesehen.

 

 

II. Fortschreibung der Bedarfseckwerte

 

Nach dem Wegfall der Investitionsförderung für stationäre Pflegeeinrichtungen sieht das Land inzwischen keine Veranlassung mehr für eine Fortschreibung des Landespflegeplans, sondern verweist auf die kommunale Zuständigkeit. Das Sozialministerium geht davon aus, dass die Stadt- und Landkreise die im Landespflegegesetz verankerte Möglichkeit nutzen, entsprechend den örtlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten räumlich gegliederte Kreispflegepläne zu erstellen und die kooperative Gestaltung der lokalen Pflegeinfrastruktur stärker als bisher auch als kommunale Verantwortung zu betrachten und aktiv wahrzunehmen. Die Landesregierung geht ebenso davon aus, dass eine umfassende sozialräumliche Koordinierung und Gestaltung nur auf örtlicher Ebene und in Federführung der Kommunen geleistet werden kann.

 

Da in den Stadt- und Landkreisen aber nach wie vor ein Bedarf an aktualisierten Planungsdaten besteht, haben die Kommunalen Landesverbände die Bitte der Stadt- und Landkreise aufgegriffen und mit dem ehemaligen Sozialplaner des Landes, Herrn Dr. Peter Messmer, die Bedarfseckwerte fortgeschrieben. Die Aktualisierung wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt- und Landkreise begleitet, die ergänzend zu den Planungszahlen ergänzende Hinweise zur Fortschreibung der Kreispflegeplanung erarbeitet hat.

 

Die aktuelle Ermittlung der Bedarfseckwerte für das Jahr 2020 knüpft methodisch an die bisherige Systematik des Landespflegeplans an. Wie bislang werden bei den Bedarfseckwerten für die Stadt- und Landkreise wieder eine untere und eine obere Variante ausgewiesen. Für das Jahr 2020 ergibt sich danach ein landesweiter Bedarf an stationären Langzeitangeboten zwischen rund 96.600 und 106.800 Pflegeheimplätzen - zum Vergleich: für das Jahr 2015 lag der Bedarf bei 80.000 bis 90.000 Pflegeheimplätzen. Insgesamt ergibt sich damit gegenüber der letzten Schätzung für das Jahr 2015 nochmals ein deutlicher Anstieg des Bedarfs an stationären Pflegeangeboten im Land.

 

Die jetzt auf Kreisebene aktualisierten Bedarfseckwerte können weiter als Grundlage für die kleinräumige Infrastrukturplanung innerhalb der Kreisgebiete herangezogen werden. Hierfür ist es aber notwendig, die Bedarfseckwerte auf die gemeindliche Ebene „herunterzubrechen“. Nachdem sich die überwiegende Mehrheit der Landkreise für eine weitere Hilfestellung zur Bearbeitung der vorliegenden Zahlen ausgesprochen hat, wird Herr Dr. Messmer im Auftrag des Landkreistages Baden-Württemberg an verschiedenen Terminen die weiteren Schritte für eine gemeindebezogene Berechnung mit einer oberen und unteren Variante erläutern. Die Termine erstrecken sich bis Oktober 2013.

 

 

III. Weiteres Vorgehen

 

Die Landkreisverwaltung beabsichtigt, den Kreispflegeplan 2001 auf der Grundlage der Bedarfseckwerte 2020 fortzuschreiben. Hierzu ist eine aktuelle Bestandserhebung sowie die kleinräumige Berechnung der Bedarfseckwerte erforderlich.

 

Nach dem Landespflegegesetz ist der Kreispflegeplan unter Mitwirkung der an der örtlichen pflegerischen Versorgung Beteiligten zu erstellen. Außerdem sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu beteiligen. Aus diesem Grund wurde bereits zur Erstellung des ersten Kreispflegeplans und zu dessen Fortschreibung ein Kreispflegeausschuss eingerichtet, der auch die jetzige Fortschreibung wieder begleiten soll. Über die Empfehlungen des Kreispflegeausschusses entscheidet der Sozialausschuss bzw. der Kreistag.

 

Nach den nunmehr erforderlichen Vorbereitungen durch die Sozialplanung, insbesondere die gemeindebezogene Berechnung der Bedarfseckwerte, wird die Verwaltung den Kreispflegeausschuss einberufen und informieren sowie das weitere Vorgehen abstimmen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabstelle

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Joklitschke                                                        Weiß

 

 

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel