Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab 01.08.2013 wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) die für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege anfallenden Teilnahme- und Kostenbeiträge ganz oder teilweise zu erlassen bzw. zu übernehmen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Deshalb wurden im Jugendhilfeausschuss am 30.11.2006 Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab 01.01.2007 beschlossen.
Ab dem 01.08.2013 besteht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein subjektiv-öffentlicher Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Außerdem werden zum 01.08.2013 für alle Kinder ab drei Jahren Tageseinrichtungen zur vorrangigen Form der Förderung.
Um den geänderten rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zu genügen, müssen die Richtlinien entsprechend fortgeschrieben bzw. als Neufassung beschlossen werden.
Der Förderumfang für ein- bis unter dreijährige Kinder sowie die Voraussetzungen für den entsprechenden Bedarf wurden den gesetzlichen Neuregelungen (§ 24 SGB VIII Fassung ab 1. August 2013) sowie den Ausführungen des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. zum Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren (U 3) entnommen. Finanzierung und Folgekosten
Eine Erhebung bei den Städten und Gemeinden im Ostalbkreis ergab einen Bestand von bisher 2.239 U3-Plätzen zum 31.12.2012. Bis zum 31.07.2013 sollen 322 Plätze neugeschaffen werden. Der dadurch entstehende Mehraufwand für den Ostalbkreis wird auf ca. 170.000 € geschätzt. Anlagen
Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (gültig ab 01.08.2013)
Sichtvermerke
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