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Vorlage - 099/2013  

 
 
Betreff: Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
18.06.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen

Antrag der Verwaltung

 

Der Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab 01.08.2013 wird zugestimmt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) die für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege anfallenden Teilnahme- und Kostenbeiträge ganz oder teilweise zu erlassen bzw. zu übernehmen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Deshalb wurden im Jugendhilfeausschuss am 30.11.2006 Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab 01.01.2007 beschlossen.

 

Ab dem 01.08.2013 besteht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein subjektiv-öffentlicher Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Außerdem werden zum 01.08.2013 für alle Kinder ab drei Jahren Tageseinrichtungen zur vorrangigen Form der Förderung.

 

Um den geänderten rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zu genügen, müssen die Richtlinien entsprechend fortgeschrieben bzw. als Neufassung beschlossen werden.

 

Der Förderumfang für ein- bis unter dreijährige Kinder sowie die Voraussetzungen für den entsprechenden Bedarf wurden den gesetzlichen Neuregelungen (§ 24 SGB VIII

Fassung ab 1. August 2013) sowie den Ausführungen des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. zum Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren (U 3) entnommen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Eine Erhebung bei den Städten und Gemeinden im Ostalbkreis ergab einen Bestand von bisher 2.239 U3-Plätzen zum 31.12.2012. Bis zum 31.07.2013 sollen 322 Plätze neugeschaffen werden. Der dadurch entstehende Mehraufwand für den Ostalbkreis wird auf ca. 170.000 geschätzt.


Anlagen

 

Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (gültig ab 01.08.2013)

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen (92 KB)