Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
1. Der Bestand an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis für Kinder im Alter unter drei Jahren und der zum Stichtag 31. Dezember 2012 ermittelte Bedarf werden zur Kenntnis genommen.
2. Den geplanten Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus wird zugestimmt. Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Der Bundestag hat bereits vor 8 Jahren mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen die Weichen für ein quantitativ und qualitativ gut ausgebautes Kinderbetreuungsangebot gestellt. Dabei spielen bedarfsgerechte Betreuungsangebote, gute Qualität und Trägervielfalt eine wichtige Rolle. Der Schwerpunkt lag bzw. liegt auf dem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren. Aber auch für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sowie für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen vorzuhalten. Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt soll insbesondere auch ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung stehen.
Die Kindertagespflege spielt dabei als besonders flexible und familiennahe Betreuungsform eine zentrale Rolle. Ihre Attraktivität soll erhöht und die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiterentwickelt werden.
II. Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) zum 1. August 2013
Ab 1. August 2013 hat jedes Kind, das das 1. Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Auch ein Kind unter einem Jahr ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2. die Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitssuchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches erhalten.
III. Aktueller Bestand und Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Ostalbkreis
Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die mit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) bzw. des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) das erforderliche Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren noch nicht vorhalten konnten, bestand in einer Übergangszeit bis zum 31. Juli 2013 die Verpflichtung zum stufenweisen Ausbau. Dies umfasst auch die Verpflichtung,
1. jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und
2. jährlich zum 31. Dezember jeweils den erreichten Ausbaustand festzustellen und den Bedarf zur Erfüllung der Kriterien nach dem Kinderförderungsgesetz zu ermitteln.
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurden seit 2006 jährlich jeweils der Bestand und der ermittelte Bedarf dargestellt und Ausbaustufen beschlossen. In diesem Zeitraum wurden im Ostalbkreis rund 1.900 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren neu geschaffen. Das Angebot stieg damit um über das 6 ½-fache. Darüber hinaus ist von den Städten und Gemeinden ein weiterer Ausbau um rund 520 Plätze geplant.
Unbeschadet der Verpflichtung des Landkreises als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) für Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren hinzuwirken.
Eine Erhebung bei den Städten und Gemeinden im Ostalbkreis hat ergeben, dass nach deren Einschätzung der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres zum 1. August 2013 oder zumindest noch im Laufe dieses Jahres erfüllt werden kann.
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 wurden bei den Städten und Gemeinden auch die Daten zum Bestand und zum Bedarf sowie zu den geplanten Ausbaustufen erhoben. Die Daten zur Kindertagespflege wurden vom Verein P.A.T.E. zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse werden in der Sitzung am 18. Juni 2013 vorgestellt. Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
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