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Antrag der Verwaltung
Dem Vorschlag zur Förderung neuer Stellen bzw. Stellenerweiterungen der Schulsozialarbeit ab 1. September 2013 wird - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Landes - zugestimmt. Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Im Oktober 2000 wurde im Ostalbkreis die erste Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet. Bis Ende 2011 wuchs die Zahl der Schulsozialarbeiter/- innen auf insgesamt 13,5 Vollzeitstellen an 18 allgemeinbildenden Schulen bzw. Schulzentren an. Hinzu kamen 2,0 Stellen an den Beruflichen Schulzentren in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen.
Um den weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit besser und gezielter steuern zu können, wurde vom Ostalbkreis in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, den Schulen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) eine Konzeption erarbeitet, die im Juni 2008 vom Kreistag verabschiedet wurde.
Im Frühjahr 2012 wurde die Konzeption zur Schulsozialarbeit im Ostalbkreis überarbeitet und fortgeschrieben, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Wiedereinstiegs des Landes Baden-Württemberg in die Förderung der Schulsozialarbeit ab Januar 2012. Die Neufassung wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23. April 2012 beraten und vom Kreistag in seiner Sitzung am 15. Mai 2012 verabschiedet. Die Konzeption beschreibt u. a. die Voraussetzungen für die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis einschließlich der Bedarfskriterien. Schulsozialarbeit ist demnach vor allem an solchen Schulen erforderlich, an denen aufgrund komplexer Problemstellungen bei einzelnen Schülern oder deren Familien, in den Klassen, in der Schule und im Gemeinwesen die Erziehungsaufgaben eine besondere Herausforderung und zugleich notwendige Voraussetzung sind, um überhaupt den Lernstoff vermitteln zu können. Schulen mit dieser besonderen pädagogischen und sozialen Aufgabenstellung sind auf die sozialpädagogische Fachkompetenz der Jugendhilfe in besonders hohem Maße angewiesen.
Dies ist z. B. dort der Fall, wo im Einzugsgebiet der Schule vermehrt Verhaltensauffälligkeiten von Schülern und Schülergruppen, Gewalt, interkulturelle Konflikte oder familienbelastende Lebenslagen (z. B. schlechte Wohnverhältnisse, Arbeitslosigkeit, Armut) auftreten oder die Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund eine besondere Herausforderung ist. An Schulen in diesen Gebieten brauchen die Familien häufig Unterstützung, die von Lehrkräften und Schule nicht im erforderlichen Maße geleistet werden kann.
Außerdem kann sich die Größe der Schule, d. h. die Anzahl der Schüler/- innen, und die Größe des Einzugsbereichs der Schule auf den Bedarf von Schulsozialarbeit auswirken.
Auf der Grundlage dieser Konzeption wurden in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 10. Juli 2012 17 Neuanträge beraten und die Förderung neuer Stellen bzw. Stellenerweiterungen beschlossen. Ingesamt wurde dadurch die Förderung der Schulsozialarbeit um 10,65 Stellen erweitert. Der Stellenumfang insgesamt beträgt somit aktuell 26,15 Stellen an 27 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bzw. Schulzentren.
II. Neuanträge
Zum Schuljahr 2013/2014 gingen beim Ostalbkreis sieben Anträge auf Förderung der Schulsozialarbeit ein sowie ein weiterer Antrag auf Stellenerweiterung. Im Gegenzug zu dieser Stellenerweiterung soll an einer anderen Schule aufgrund rückläufiger Schülerzahlen die Schulsozialarbeit um eine halbe Stelle reduziert werden.
Zwei Anträge, die vor einem Jahr zurückgestellt wurden, wurden zwischenzeitlich von den Antragsstellern zurückgezogen bzw. es wurde um eine Zurückstellung um ein weiteres Jahr gebeten.
Die Neuanträge wurden auf der Grundlage der Konzeption überprüft und in einer gemeinsamen Besprechung des Staatlichen Schulamtes, des Geschäftsbereichs Jugend und Familie und der Sozialplanung unter Leitung von Sozialdezernent Rettenmaier beraten und bewertet. Neben der schriftlichen Begründung des Schulträgers bzw. der Schule wurden auch verschiedene andere Kriterien herangezogen, z. B. Größe der Schule, Ausländer-, Migrantenanteil, Jugendhilfeaufkommen und Sozialstruktur im Einzugsgebiet der Schule. Außerdem waren die Einschätzungen des Staatlichen Schulamtes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Geschäftsbereichs Jugend und Familie maßgeblich.
III. Förderempfehlung
Augrund der oben beschriebenen Bewertung werden folgende Vorschläge für eine Förderung bzw. Antragszurückstellung gemacht:
* GS: Grundschule / HS: Hauptschule / WRS: Werkrealschule / RS: Realschule / FöS: Förderschule / SfE: Schule für Erziehungshilfe
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt schlägt die Verwaltung vor, folgende Anträge zurückzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt neu zu bewerten: Karl-Stirner-Schule Rosenberg, Alemannenschule Hüttlingen-Neuler und Hermann-Hesse-Schule Aalen.
Der Antrag der Karl-Stirner-Schule Rosenberg wurde bereits im Juli 2012 zurückgestellt, weil es sich um eine relativ kleine Schule handelt, bei der aus fachlicher Sicht - mit Ausnahme des Präventionsaspektes - die Voraussetzungen für die Förderung von Schulsozialarbeit nicht gegeben waren. Die Karl-Stirner-Schule ist seit dem Schuljahr 2012/2013 Gemeinschaftsschule und es wurde im letzten Jahr bereits darauf hingewiesen, dass sich dadurch die Schülerströme ändern und evtl. auch Problemsituationen zunehmen können. Es wurde deshalb beschlossen, den Antrag zurückzustellen und die künftige Entwicklung abzuwarten.
Die Situation an der Karl-Stirner-Schule hat sich nach Einschätzung des Staatlichen Schulamtes und der Landkreisverwaltung nicht geändert. Aufgrund der Einführung der Gemeinschaftsschule ist Schulsozialarbeit konzeptionell begründbar. Das Einzugsgebiet der Schule ist aber sehr ländlich geprägt und liegt bei der Sozialstruktur als auch bei der Jugendhilfe-Fallbelastung jeweils unter dem Landkreisdurchschnitt. Es wird daher vorgeschlagen, den Antrag erneut zurückzustellen.
Die Alemannenschule Hüttlingen-Neuler wird ab dem Schuljahr 2013/2014 Gemeinschaftsschule. Das Einzugsgebiet ist sowohl von der Sozial- als auch von der Jugendhilfestruktur betrachtet weit unterdurchschnittlich belastet. Die Gemeinschaftsschule startet bislang nur mit einer 5. Klasse. Es wird daher vorgeschlagen, auch den Antrag der Gemeinde Hüttlingen zurückzustellen und Schulsozialarbeit erst dann zu installieren, wenn sich die Gemeinschaftsschule konzeptionell soweit entwickelt hat, dass sie einen größeren Schülerkreis umfasst.
Die Hermann-Hesse-Schule Aalen ist eine öffentliche Sonderschule mit den Bildungsgängen Förderschule (Klasse 1 bis 9) und Schule für Erziehungshilfe (Klasse 1 bis 6). Die Förderschule ist eine Schule, an der Kinder und Jugendliche mit umfassenden und lang andauernden Lernproblemen und Entwicklungsverzögerungen ein differenziertes Unterrichts- und Förderangebot erhalten. Die Schule für Erziehungshilfe nimmt Kinder und Jugendliche auf, deren psychische Erlebnis- und Verarbeitungsweisen zu Störungen von Lernprozessen und des sozialen Handelns führen und deren Förderbedarf in der allgemeinen Schule, auch unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Kooperation, nicht Rechnung getragen werden kann.
Die Hermann-Hesse-Schule ist eine Ganztagesschule mit derzeit rund 230 Schülern. Aufgrund der individuellen Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler mit all ihren problematischen Ausprägungen im Schulalltag hat die Hermann-Hesse-Schule durchaus schwierige Rahmenbedingungen. Allerdings unterscheiden sich Sonderschulen generell von den anderen Schulen dadurch, dass sie gerade für diese besonderen Rahmenbedingungen ausgerüstet sind (kleine Klassenverbände mit einer besseren Lehrer-Schüler-Relation, besondere pädagogische Konzepte, spezifische sonderpädagogische Ausbildung der Lehrkräfte usw.). Dadurch kann wesentlich besser und intensiver auf die individuellen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Vor diesem Hintergrund weist die Konzeption des Ostalbkreises auch eine Priorisierung für Haupt-, Werkreal- und Realschulen einschließlich Gemeinschaftsschulen aus.
Die Hermann-Hesse-Schule arbeitet sehr eng mit dem Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises zusammen, so dass Jugendhilfemaßnahmen vermittelt und initiiert werden können, wenn die Angebote der Schule nicht ausreichen. Unter den genannten Aspekten sieht weder das Staatliche Schulamt noch die Landkreisverwaltung eine Priorität für Schulsozialarbeit gegeben. Es wird daher vorgeschlagen, auch diesen Antrag zurückzustellen. Finanzierung und Folgekosten
Der Landkreiszuschuss für die vorgeschlagenen 2,5 neuen Stellen beläuft sich im Jahr 2013 abzüglich der Landesförderung auf rund 15.670 €. In den Folgejahren wird pro Vollzeitstelle mit einem Kreisanteil von ca. 19.000 € gerechnet.
Anlagen
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Sichtvermerke
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